Zusammen- oder getrennteveranlag. für Grenzgänger?

Hallo,

Wenn jemand in Belgien wohnt, mit Ehepartner.
Ein arbeitet in Belgien, der andere in Deutschland.
Der Lohn von derjenige, der in Deutschland arbeitet, ist etwa 50000€. Der Lohn von Partner ist etwa 20000€, in Belgien dann .

Was ist besser für die deutsche Steuererklärung zu wählen, die Zusammenveranlagung, oder die getrennte Veranlagung?

Danke

Meines Erachtens gibt’s kein Wahlrecht, so wie ich den Sachverhalt verstanden habe.

Es muss eine Einzelveranlagung durchgeführt werden.

Zusammenveranlagung EU
Hi,

Wenn jemand in Belgien wohnt, mit Ehepartner.

dann ist er dort unbeschränkt steuerpflichtig. Belgisches Steuerrecht kenn ich nicht. Fundstelle aber
http://www.forum-steuern.de/index1.htm

Ein arbeitet in Belgien, der andere in Deutschland.
Der Lohn von derjenige, der in Deutschland arbeitet, ist etwa
50000€. Der Lohn von Partner ist etwa 20000€, in Belgien dann
.

Derjenige, der in Deutschland arbeitet (ohne Wohnsitz in Deutschland laut Sachverhalt, sonst siehe Variante unten) ist beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG).

Er kann aber auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, da er seine Einkünfte überwiegend in Deutschland erzielt (§ 1 Abs. 3 EStG).

Was ist besser für die deutsche Steuererklärung zu wählen, die
Zusammenveranlagung, oder die getrennte Veranlagung?

Zwischenergebnis wäre also Einzelveranlagung

Nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist zu prüfen, ob eine Zusammenveranlagung möglich ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html

Da nur § 1 Abs. 3 EStG, kommt keine Zusammenveranlagung in Betracht, da die Einkünfte des zweiten Ehegatten im Ausland zu hoch sind.

Ein anderes Ergebnis gibt es, wenn derjenige, der in Deutschland arbeitet, einen Wohnsitz hier zusätzlich zu seinem belgischen hat. Dann ist er nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig und ab Veranlagungszeitraum 2008 und Wohnsitz innerhalb EU und Staatsangehörigkeit EU, kann Zusammenveranlagung durchgeführt werden. Die belgischen Einkünfte werden dabei als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt. Vor 2008 galten auch hier die Grenzen des $ 1 Abs. 3 EStG.

Zusammenveranlagung ist im Regelfall günstiger als die getrennte Veranlagung. Gute PC Programme können das in beiden Varianten durchrechnen. Die Steuersparerklärung der Akkademischen Arbeitsgemeinschaft kann auch mit steuerfreien Lohneinkünften (Progressionsvorbehalt) richtig umgehen.

Getrennte Veranlagung ist fast das gleiche wie Einzelveranlagung.

Schöne Grüße
C.