Zusammenfassende Meldung für ebay Rechnungen?

Zur Umsatzsteuervoranmeldung schrieb Simοn Wenzel richtig

„…wenn die Rechnungen aus Luxemburg sind, kommt der Netto-Betrag ins Feld 46 und die Steuer in Feld 47, Die Vorsteuer muss ins Feld 67.“
(ebay Rechnungen kommen 2010 immer aus Luxemburg)

Nun die Frage: Seit 2010 gibt es die fürchterliche zusammenfassende Meldung ZM auch für alle möglichen weiteren Fälle. Betrifft das evtl. auch diese ebay-Rechnungen von Luxemburg ausgestellt als Nettorechnung?

„…wenn die Rechnungen aus Luxemburg sind, kommt der
Netto-Betrag ins Feld 46 und die Steuer in Feld 47, Die
Vorsteuer muss ins Feld 67.“
(ebay Rechnungen kommen 2010 immer aus Luxemburg)

Seit 2010 gibt es die zusammenfassende Meldung ZM auch für alle möglichen weiteren

Fälle. Betrifft das evtl. auch diese ebay-Rechnungen von
Luxemburg ausgestellt als Nettorechnung?

Es tut mir sehr leid, ich fühle mich zwar recht fit mit ebay, nutze aber nur ebay Deutschland und habe mit Kontakten in andere Länder keinerlei Erfahrung.
Ich hoffe, es gibt jemanden, der weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße
Heide Schineis

Hallo Simon Wenzel,

ich habe leider nicht mitbekommen, welche Lieferung oder Leistung Sie hier melden möchten.
Bei einer IG-Lieferung, die Sie erhalten, wäre Ihre Meldung in der USt-Voranmeldung 2010:
Feld 89 Nettobetrag der Lieferung u. rechts davon der
19% UST-Betrag für alle Waren mit 19% in D
bzw.
Feld 93 Nettobetrag der Lfg. u.rechts davon der
7% UST-Betrag für alle Waren mit 7% in D

Feld 61 auf Seite 2 der UVA: Vorsteuer = Gesamtsumme
der USt.
Dies ist die Meldung für innergemeinschaftlichen Erwerb.
Die sonst. Leistung (Arbeit, Werbg., etc.) wird wie
oben beschrieben (Felder 46/47 und 67) gemeldet.

Eine zusammenfassende Meldung muss nur der Lieferant bzw. Leistungserbringer abgeben, nicht der Empfänger der Lieferung oder sonst. Leistung.

Ich hoffe, damit ist alles geklärt.

Grüße
F. Koschorek

Naja, ebay ist eben der Dienstleister für die Plattform und hat seinen Firmensitz bekanntlich in Luxemburg…nun hat ein gewisser Simοn Wenzel bei wer-weiss-was richtig zur Umsatzsteuervoranmeldung geschrieben: „…wenn die Rechnungen aus Luxemburg sind, kommt der Netto-Betrag ins Feld 46 und die Steuer in Feld 47, Die Vorsteuer muss ins Feld 67.“

Nun ist die Folgefrage ob man als Empfänger und Bezahler der ebay-Rechnungen (natürlich als gewerbetreibender Deutscher, der von ebay eben nur eine Rechnung aus Luxemburg empfängt, und zwar eine Nettorechnung) evtl. eine zusammenfassende Meldung abgeben muss…?

Wie oben bereits erwähnt, muss nur der Erbringer der Leistung bzw. der Lieferung = im allg. der Rechnungsaussteller, die zusammenfassende Meldung abgeben.
Der Lieferungs-/Leistungsempfänger = Rechnungsempfänger, macht seine Meldung nur in der Umsatzsteuervoranmeldung.

Grüße
F. Koschorek