zuständiges FA, Penderlerpauschale oder DHHF

Hallo zusammen.

Folgender Fall ist gegeben:

Arbeitsplatz und gemeldeter Wohnsitz sind in der gleichen Stadt. Zuständig ist dafür das FA am Wohnsitz.
Das private Umfeld des AN ändert sich in der Form, dass der (neue) Partner in einer weiter entferneten Stadt lebt. Der/die Steuerpflichtige entschließt sich seinen/ihren Lebensmittelpunkt zur/zum Partner(in) zu verlegen. Fährt dann zu Anfang der Beziehung zweimal wöchentlich von der Wohnung des/der Partners/Partnerin zum Arbeitsplatz. Nach und nach werden die Fahrten immer häufiger bis hin zu täglichen Fahrten.

Daraus ergeben sich 3 Fragen:

1.) Bei welchem Finanzamt ist dann die Steuererklärung abzugeben auch wenn die Ummeldung bei der Meldebehörde nicht erfolgt ist?

2.) Bis wann muss die Ummeldung erfolgen?

3.) Kann/muss die Pendlerpauschale (je Km) oder die DoppelteHaushaltsführung angesetzt werden?

Wäre schön wenn es jemanden gibt, der die Fragen beantworten kann oder Stellen nennen kann wo man das nachlesen kann.