Zweitwhnsitz / Kostenübernahme AG

Hallo liebe Wissende,

folgende Situation:
ein Arbeitnehmer müsste mittelfristig (2-3 Jahre) an einem anderen Ort arbeiten. Da Pendeln (3h pro Tag und Strecke) unzumutbar und ganz nebenbei auch zu teuer wäre, gedenkt AN daran, mit seiner Familie umzuziehen.
( … alternativ könnte der AN auch jeden Monat €3000 Fahrtkosten steuerlich geltend machen - was ihm aber nicht viel bringen würde außer seine Einkommenssteuer auf 0 zu senken und ihn in kürzester Zeit zu überlasten)

Allerdings hat AN an seinem Heimatort ein Haus gekauft, welches er auch nicht so einfach wieder los würde. Ebenso wird er wahrscheinlich später dorthin zurück ziehen.
Auch könnte er sich bei den bereits bestehenden Verbindlichkeiten von seinem Nettogehalt eigentlich gar keine zusätzlichen Mietzahlungen leisten.

AG würde sich bereit erklären, AN am neuen Einsatzort eine Wohnung für ihn und seine Familie anzumieten.

Fragen:

  • In wie weit kann der AG die Kosten hierfür übernehmen, ab wann wird es zum „geldwerten Vorteil“ für den AN?
  • In wie weit sind solche Konstrukte steuerrechtlich üblich bzw. möglich?

Gruß, Danke und Euch Allen ein Frohes Neues Jahr,
… der fragende Michael

Hallo Michael,
zu Ihren Fragen

  1. Bei einer echten Doppelten Haushaltsführung kann der Arbeitgeber die Kosten der Miete in volle Höhe übernehmen.
    Dies gilt aber nur dann wenn tatsächlich eine Doppelte Haushaltsführung vorliegt. Zieht der AN mit der Familie um, so hat er ja keinen doppelten Haushalt. Außerdem darf die Wohnung nicht zu groß sein. Das Finanzamt erkennt die Kosten für eine Wohnung die ca. 60m² hat auf jedem Fall. Bei größeren ist es sehr schwierig bzw. man muss davon ausgehen, dass es bei einer Prüfung gestrichen wird.
  2. Sonst sind die üblichen Sachen wie:
    Familienheimfahrten
    Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten
    manchmal auch Telefonkosten und Internetkosten
    Gruß
    Agis

Hallo Michael,
zu Ihren Fragen

  1. Bei einer echten Doppelten Haushaltsführung kann der
    Arbeitgeber die Kosten der Miete in volle Höhe übernehmen.
    Dies gilt aber nur dann wenn tatsächlich eine Doppelte
    Haushaltsführung vorliegt. Zieht der AN mit der Familie um, so
    hat er ja keinen doppelten Haushalt.
    Bzw. wird das Finanzamt ganz genau prüfen wo der Mittelpunkt des Familienlebens ist. Der Nachweis, dass es nicht in der neuen Wohnung ist, ist sehr unrealistisch, da die ganze Familie umzieht.
    Außerdem sollte die Wohnung nicht zu groß sein. Das Finanzamt erkennt die Kosten für eine Wohnung die ca. 60m² hat auf jedem Fall. Bei größeren ist es sehr schwierig bzw. man muss davon ausgehen, dass es bei einer Prüfung gestrichen wird.
    Die Übernahme der Miete ist nur auf zwei Jahre beschränkt.
  2. Sonst sind die üblichen Sachen wie:
    Familienheimfahrten
    Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten
    manchmal auch Telefonkosten und Internetkosten
    Gruß
    Agis