Hallo liebe Wissende,
folgende Situation:
ein Arbeitnehmer müsste mittelfristig (2-3 Jahre) an einem anderen Ort arbeiten. Da Pendeln (3h pro Tag und Strecke) unzumutbar und ganz nebenbei auch zu teuer wäre, gedenkt AN daran, mit seiner Familie umzuziehen.
( … alternativ könnte der AN auch jeden Monat €3000 Fahrtkosten steuerlich geltend machen - was ihm aber nicht viel bringen würde außer seine Einkommenssteuer auf 0 zu senken und ihn in kürzester Zeit zu überlasten)
Allerdings hat AN an seinem Heimatort ein Haus gekauft, welches er auch nicht so einfach wieder los würde. Ebenso wird er wahrscheinlich später dorthin zurück ziehen.
Auch könnte er sich bei den bereits bestehenden Verbindlichkeiten von seinem Nettogehalt eigentlich gar keine zusätzlichen Mietzahlungen leisten.
AG würde sich bereit erklären, AN am neuen Einsatzort eine Wohnung für ihn und seine Familie anzumieten.
Fragen:
- In wie weit kann der AG die Kosten hierfür übernehmen, ab wann wird es zum „geldwerten Vorteil“ für den AN?
- In wie weit sind solche Konstrukte steuerrechtlich üblich bzw. möglich?
Gruß, Danke und Euch Allen ein Frohes Neues Jahr,
… der fragende Michael