Hallo Franzi,
er meldet in dieser neuen stadt seinen hauptwohnsitz an. aus
diversen gründen, möchte er aber bei der adresse seiner eltern
weiterhin gemeldet sein, als zweitwohnsitz.
was bingt das für vor/ nachteile bzgl. z.b. der steuern?
Betreffend ESt hat das eine Konsequenz von genau Null. Steuerlich sind immer die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, nicht die Frage, ob und wie der StPfl gegen Melderecht verstößt oder es irgendwie interpretiert.
kann man fahrtkosten absetzen beispielsweise ? (das wären knapp 700
km)
Jein. Wenn es sich bei der angemeldeten Wohnung bei den Eltern um ein Phantom handelt, grundsätzlich nicht. Wenn die Heimfahrten tatsächlich stattfinden und es sich dabei nicht nur um Besuche handelt, werden sie gewertet wie Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Im Übrigen bei Beibehaltung des bisher auch im Elternhaus bewohnten Bleibe während der ersten drei Monate die berühmte „aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung“ (Kosten der Unterkunft am Arbeitsort, Mehraufwand für Verpflegung mit Dienstreisepauschalen sind Werbungskosten).
zweite frage: kannman irgendwelche kosten die durch einen
umzug (wegen Job) entstanden sind, absetzten?
Ja, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, alle Kosten, die daran hängen: Kosten der Wohnungssuche (incl. Tagespauschalen wie Reisekosten), Transport (ggf. einschließlich Leerfahrten etc.), Maklerprovision, sonstige Kosten pauschal in Anlehnung an das BUKG - ausm Kopf 550 € bei Ledigen, könnte aber ein geringfügig anderer Betrag sein.
Schöne Grüße
MM