Zweitwohnsitz

Hallo,

angenommen jemand ist mit seinem studium fertig, fängt einen job an und zieht in eine andere stadt um.
er meldet in dieser neuen stadt seinen hauptwohnsitz an. aus diversen gründen, möchte er aber bei der adresse seiner eltern weiterhin gemeldet sein, als zweitwohnsitz.
was bingt das für vor/ nachteile bzgl. z.b. der steuern? kann man fahrtkosten absetzen beispielsweise ? (das wären knapp 700 km)
zweite frage: kannman irgendwelche kosten die durch einen umzug (wegen Job) entstanden sind, absetzten?

Danke!

grüße
Franzi

Hallo Franzi,

er meldet in dieser neuen stadt seinen hauptwohnsitz an. aus
diversen gründen, möchte er aber bei der adresse seiner eltern
weiterhin gemeldet sein, als zweitwohnsitz.
was bingt das für vor/ nachteile bzgl. z.b. der steuern?

Betreffend ESt hat das eine Konsequenz von genau Null. Steuerlich sind immer die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, nicht die Frage, ob und wie der StPfl gegen Melderecht verstößt oder es irgendwie interpretiert.

kann man fahrtkosten absetzen beispielsweise ? (das wären knapp 700
km)

Jein. Wenn es sich bei der angemeldeten Wohnung bei den Eltern um ein Phantom handelt, grundsätzlich nicht. Wenn die Heimfahrten tatsächlich stattfinden und es sich dabei nicht nur um Besuche handelt, werden sie gewertet wie Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Im Übrigen bei Beibehaltung des bisher auch im Elternhaus bewohnten Bleibe während der ersten drei Monate die berühmte „aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung“ (Kosten der Unterkunft am Arbeitsort, Mehraufwand für Verpflegung mit Dienstreisepauschalen sind Werbungskosten).

zweite frage: kannman irgendwelche kosten die durch einen
umzug (wegen Job) entstanden sind, absetzten?

Ja, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, alle Kosten, die daran hängen: Kosten der Wohnungssuche (incl. Tagespauschalen wie Reisekosten), Transport (ggf. einschließlich Leerfahrten etc.), Maklerprovision, sonstige Kosten pauschal in Anlehnung an das BUKG - ausm Kopf 550 € bei Ledigen, könnte aber ein geringfügig anderer Betrag sein.

Schöne Grüße

MM

Hallo Franci,
Tja, die Chancen stehen bei der Gestaltung schlecht. Hättest Du jedoch den elterlichen Wohnsitz als Hauptwohnsitz (und natürlich auch als Mittelpunkt aller Lebensinteressen) und den neuen Ort (der ja nur zum Arbeiten dienst) als Zweitwohnsitz angemeldet, wäre es wesentlich einfacher gewesen, ghier die Kisten als Fahrten Wohnung-Arbeitsstäte anzusetzen. In der jetzigen gestaltung wirst Du Probleme kriegen, entsprechend zu argumentieren.
Zu Frage 2:
Ja, alle tatsächlich angefallenen Kosten, die auch im rahmen des BUKG (Bundesumzugskostengesetz) gezahlt werden würden. Das sind eine ganze Reihe, die ich hier jetzt nicht aufzähle. Alternativ kannst Du aber auch die Pauschale für Ledige nehmen. Umzug nach dem 30.06.03 = 550 EUR, nach dem 31.03.04 555 EUR.
Bei weiteren Fragen, sag mir Bescheid
Gruß
Michael

Hallo Martin,

hinsichtlich der dHHF bin ich anderer Meinung.
Franci könnte als ledige nur die dHHF in Anspruch nehmen, wenn Sie im elterlichen Haus eine eigene Wohnung unterhalten würde. Ich gehe jedoch nicht davon aus, da Sie einen anerkannten eigenen Haussstand im haus der Eltern hat (dürfte eher die Ausnahme sein).

gruß
michael

Alternativ kannst Du aber auch die Pauschale für Ledige
nehmen. Umzug nach dem 30.06.03 = 550 EUR, nach dem 31.03.04
555 EUR.
Bei weiteren Fragen, sag mir Bescheid

Gibt es diese Pauschale auch fuer Umzuege vor dem 30.6.03?

Li

Doppelte Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand
Hallo Michael,

Franci könnte als ledige nur die dHHF in Anspruch nehmen, wenn
sie im elterlichen Haus eine eigene Wohnung unterhalten würde.

das ist grundsätzlich richtig, aber es greift hier der vor ein paar Wochen in diesem Brett kontrovers diskutierte Abschnitt 43 Abs. 5 LStR: Für eine Übergangszeit von drei Monaten kommt eine doppelte Haushaltsführung auch bei AN ohne eigenen Hausstand in Frage, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Wohnung am bisherigen Wohnort beibehalten wird. Dieses dürfte hier zutreffen. - Nach den drei Monaten geht nichts mehr, das ist klar.

Schöne Grüße

MM

Hallo Michael,

Hättest
Du jedoch den elterlichen Wohnsitz als Hauptwohnsitz (und
natürlich auch als Mittelpunkt aller Lebensinteressen) und den
neuen Ort (der ja nur zum Arbeiten dienst) als Zweitwohnsitz
angemeldet,

hier bin ich nicht einverstanden. In meines Wissens allen Bundesländern richtet sich die Meldepflicht betr. Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz danach, an welchem Wohnsitz sich jemand mehr aufhält. Dieses wird im Normalfall - ohne exzessive Urlaubs- und Krankheitszeiten - jedenfalls der Ort sein, wo man arbeitet. Der berühmte steuerliche „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ wird nicht angemeldet, er besteht unabhängig vom Meldewesen an einem oder an einem anderen Ort. Ein Fernpendler, der Freitag punkt Feierabend den Ort verlässt, an dem er arbeitet, und am Sonntagabend oder gar Montagfrüh dort wieder hinkommt, wird den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen kaum an diesem Ort haben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
dem Melderecht sind die Lebensinteressen erst einmal völlig egal,
da gehts um die „vorwiegend benutzte Wohnung“.
Die „vorwiegend benutzte Wohnung“ ist die Hauptwohnung. Besonders bei „nichtverheirateten volljährigen Personen“. Also Montag-Freitag in X und WE in Y, dann ist X ist Hauptwohnung.
Speziell die Studenten pochen immer besonders auf Nebenwohnung am Studienort, auch für diese Gruppe bestehen keine Sonderrechte mehr, da kommt es auch auf „vorwiegend benutzte Wohnung“ an.

Bei verheirateten Personen ist natürlich die „vorwiegend benutzte Wohnung der Familie“ die Hauptwohnung.

Wie das ganze vom steuerlichen Gesichtspunkt zu sehen, hab ich keine Ahnung, ich kann nur zum Meldegesetz was sagen.

Gruß
Sid

Hallo Sid,

da gehts um die „vorwiegend benutzte Wohnung“.

schönen Dank für die Präzisierung. Dieses wäre im Normalfall während der Wartezeit bis Urlaubsanspruch mit 5/7 klar die Wohnung an dem Ort, an dem gearbeitet wird.

Die steuerlichen „Lebensinteressen“ sind aus einem Mosaik von Einzelurteilen von der Rechtsprechung gebastelt worden. Da geht es um das persönliche Umfeld, Freunde, Freizeitaktivitäten und dergleichen. Da gabs mal den schönen Fall des ledigen Expatrié aus Frankreich, der sich den Spaß machte, und in den fraglichen drei Monaten alles, vom Sockenkauf bis zum Discobesuch, per Kreditkarte bezahlte, um hinterher eine vollständige Dokumentation seiner „Lebensinteressen“, soweit mit Geldausgeben verbunden, anhand der Kreditkartenabrechnungen vorlegen zu können. In diesem Fall wurde - trotz Wohnung in F bei den Eltern - für die Übergangszeit von drei Monaten der doppelte Haushalt und für die Zeit nachher die Heimfahrten ohne weitere Diskussion veranlagt. Bei 650km einfach eine für den StPfl erfreuliche Sache.

Schöne Grüße

MM

zweitwohnsitz
ok, vielen dank erstmal für die anwtorten.
bei fragen melde ich mich wieder :smile:)

grüße und einen schönen Tag
Franzi