Zweitwohnung Nachmelden / setuerlich absetzen

Schönen guten Abend zusammen,

Hier zu meiner Frage: " Ich habe jetzt genau seit einem Jahr eine Zweitwohnung in der Nähe meines Arbeitsgebers. Diese Zweitwohung befindet sich ca. 300km einfach von meinem „Hauptwohnsitz“ entfernt. Meine Familie Freunde, Freunde, Fußballverein, andere Vereine, Freundin… alles in der Heinmat. Hier in meiner Zweitwohung hab ich nichtmal 20m² und bin auch nur zum schlafen in dieser Bude. Normalerweiße bin ich Montag Abend bis Freitag früh in dieser Wohnung, aber auch nicht jede Woche oft sind es auch 1 -2 Tage kürzer. Mein Problem ist, ich habe diese Wohnung nicht angemeldet… jetzt stell ich mir die Frage, handele ich mir Ärger ein wenn ich dies jetzt erst tue… da ich sie eigentlich steuerlich absetzen möchte und auch die gefahrenen km… Ich weiß dies war schlampig und dumm… Aber welchen rat hättet Ihr für mich, wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Schönen Gruß

Hallo,

meines Erachtens sollte der Mietvertrag entscheidend sein, mit dem Du dem FA nachweisen kannst, seit wann Du die Wohnung nutzt.

Michael

Sagen wir der Mietvertrag ist vorhanden, jedoch stellt die Person sich die Frage: " wenn er
es jetzt nachmeldet und zwar als Zweitwohnung, müsste er dann etwas nach Zahlen etc.?

Hallo,
da Dein Hauptwohnsitz angemeldet ist, wird es gar kein Problem geben! Ob angemeldet oder nicht, ist der Steuer egal. Wichtig ist der Mietvertrag! Ein Zweitwohnsitz ist aber nur als Werbungskosten anzuerkennen, wenn der Erstwohnsitz eine richtige eigene Wohnung ist, nicht etwa ein Zimmer bei den Eltern. Dazu gibt´s im ersten Quartal der doppelten Haushaltführung noch Verpflegungsmehraufwand. Wöchentliche Heimfahrten, Miete etc. kommen über die gesamte Dauer anerkannt. Fahrten werden ohne Nachweis nur anerkannt, sofern sie nicht 4.900 € pro Jahr übersteigen. Ansonsten unbedingt z.B. Rechnungen der Werkstatt o.ä aufheben, die belegen, dass das Auto tatsächlich die km-Leistung hat.

Gruß und schönen Feiertag!
Madlen Wuttke

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Hi FFabian,
aus meiner Sicht ist es maßgebend zu beweisen wo der Hauptwohnsitz liegt, unabhängig davon an welchem Ort man gemeldet ist (ist evtl. ein Indiz, das man jedoch entkräften kann). Im Focus wurde ein guter Artikel zum Thema „doppelte Haushaltsführung“ geschrieben: http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-5802/zweitw…
Grüße
Tom

Lieber Fabian,

leider kann ich dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen.Hoffe,du findest Menschen die dir mehr zu dem Thema sagen können. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass es ein Problem bei der Anmeldung der Zweitwohnung während des Studiums geben würde. Alles Gute Christine:Schönen guten Abend zusammen,

Hier zu meiner Frage: " Ich habe jetzt genau seit einem Jahr
eine Zweitwohnung in der Nähe meines Arbeitsgebers. Diese
Zweitwohung befindet sich ca. 300km einfach von meinem
„Hauptwohnsitz“ entfernt. Meine Familie Freunde, Freunde,
Fußballverein, andere Vereine, Freundin… alles in der
Heinmat. Hier in meiner Zweitwohung hab ich nichtmal 20m² und
bin auch nur zum schlafen in dieser Bude. Normalerweiße bin
ich Montag Abend bis Freitag früh in dieser Wohnung, aber auch
nicht jede Woche oft sind es auch 1 -2 Tage kürzer. Mein
Problem ist, ich habe diese Wohnung nicht angemeldet… jetzt
stell ich mir die Frage, handele ich mir Ärger ein wenn ich
dies jetzt erst tue… da ich sie eigentlich steuerlich
absetzen möchte und auch die gefahrenen km… Ich weiß dies
war schlampig und dumm… Aber welchen rat hättet Ihr für
mich, wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Schönen Gruß