Regeln für's Zusammenleben zu zweit

  1. Die Frau ist dem Manne untertan. Denn das war schon immer so und soll daher auch so bleiben. Schliesslich sind Frauen dümmer als Männer und daher bestens für verantwortungslose Arbeiten im Haushalt und insbesondere in der Küche prädestiniert. Das Essen muss allerdings schmecken, denn daran erkennt man die Güte einer Frau. Aus diesem Punkt ergibt sich automatisch Punkt 2.

  2. Die Frau versorgt den Haushalt, während der Mann hart arbeiten geht, um Frau und Kinder zu versorgen, wobei es vorrangig um die Versorgung der Kinder geht, die aber der Frau zugeteilt sind, was eine Mitversorgung derselben unumgänglich macht.

  3. Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu erweisen, die sich der Mann ausbedingt. Schliesslich konnte sie den Tag in Musse verbringen. Das bisschen Haushalt zählt ja nicht, der Umgang mit den Kindern sowie das Kochen des Essens fällt ohnehin in die Sparte „Hobby und Freizeitvergnügen“.

  4. Der Zeitpunkt der Ausübung der ehelichen Pflichten richtet sich ausschliesslich nach der Laune des Mannes, da die Frau ohnehin immer bereit ist. Bei der Ausübung des Koitus ist zu beachten:

  • Das Licht hat ausgeschaltet zu sein.
  • Jedes Geräusch ist aus Gründen der guten Moral und des Anstandes zu vermeiden.
  • Das Lustempfinden sowie die Exekutive des Aktes obliegen dem Manne, die Frau hat sich
    ruhig auf dem Rücken liegend still zu verhalten.
  • Von oralen Nebensächlichkeiten (Küssen) und albernen Zärtlichkeiten (Streicheln) ist
    abzusehen.
  • Beim plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des Ereignisses ist Stillschweigen zu
    bewahren und jegliche Aktivität sofort zu unterbrechen. Schliesslich können Kinder
    psychische Störungen davontragen, wenn sie bemerken, dass sich Mutter und Vater lieben.
    Kinder sollten lieber Krimis und Horrorfilme schauen, das ist besser für ihre geistige
    Entwicklung.
  • Generell kann gesagt werden, dass der Koitus ausschliesslich dem Zwecke der Vermehrung
    dienlich ist und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an denen es wahrscheinlich
    ist, die Frau in den Zustand der Trächtigkeit zu versetzen. An den übrigen Tagen ist von dem
    verwerflichen und schmutzigen Treiben abzusehen.
  • Der Vollzug des Beischlafes zum reinen Vergnügen widerspricht den Dogmen der Kirchen
    sowie den innersten Regeln der Sitte und des guten Anstandes und ist somit zu unterlassen.
    Diese Lehre ist an die Kinder weiterzugeben.
  1. Auftreten in der Öffentlichkeit

Vor der Hochzeit

  • Vor der Hochzeit ist der Begriff „Liebe“ oft anzuwenden. Auch sollte man das Gerücht
    verbreiten, bei der bevorstehenden Hochzeit handelte es sich um eine „Liebeshochzeit“. Das
    macht sich immer gut, wenn auch niemand so recht weiss, warum. Hinweis: Sollte die Braut
    zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger Niederkunft über das Aussehen einer
    prallen Leberwurst verfügen, ist der Begriff „Liebesheirat“ nicht unbedingt empfehlenswert.
  • Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des öfteren „verliebt“ anzusehen. Nach dem
    Eheschluss ist diese Mühe nicht mehr erforderlich und verstösst ausserdem gegen die guten
    Sitten.
  • Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der Öffentlichkeit zu unterlassen,
    da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier Menschen als Todsünde zu betrachten haben.
  • In der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten zu nächtigen. Dies
    entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem auf die Zeit nach der
    Hochzeit vor.
  • Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der vorhergegangenen Feierlichkeit zu
    beseitigen. Vornehmlich wird hier der weibliche Teil beschäftigt, was eine harmonische
    Einstimmung auf die Zeit nach der Hochzeit schafft.

Während der Hochzeit

  • Während der Hochzeitszeremonie ist der Austausch von Blicken zwischen den Brautleuten zu
    unterlassen und den Worten des Geistlichen andächtig zu lauschen, wobei ein
    gottesfürchtiges Nicken alle 2 Minuten durchaus zu empfehlen ist.

  • Die Brautleute haben sich von den simulierten Tränen der Hochzeitsgäste, die aus Gründen
    der moralischen Schicklichkeit derselben vergossen werden, stark beeindrucken zu lassen.

  • Die Worte, die es gegen Ende der Zeremonie nachzusprechen gilt, sind von beiden Eheleuten
    tunlichst zu behalten, da sich mehrmalige Bitten um Wiederholung nur selten positiv
    auswirken. - Die finale Frage nach der lauteren Absicht des Zusammenbleibens in guten wie
    in schlechten Tagen ist nicht wahrheitsgemäss, sondern mit „Ja“ zu beantworten. Hinweis:
    Das Kreuzen der Finger hinter dem Rücken oder das Beantworten der Frage mit „'Mal
    schauen“ zeugt zwar von Ehrlichkeit, wird von den Hochzeitsgästen jedoch zumeist nicht so
    gern gesehen.

  • Das Küssen der Braut ist dem Bräutigam zu überlassen. Hierbei sollte man jedoch darauf
    achten, dass die Kusszeit zwei Sekunden nicht überschreitet. Das genügt, um echte Zuneigung
    zu signalisieren, und allein das zählt. Bei längeren Küssen könnten die Hochzeitsgäste den
    Verdacht hegen, dass die Brautleute etwas füreinander übrig hätten, was nun wirklich sehr
    unangenehm wäre.

Nach der Hochzeit

  • Nach der Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zu Gratisessen und Freibier zu
    gewähren. Der durch lästige Hochzeitszeremonien verursachte Aufschub muss schliesslich
    kompensiert werden. Die Schar der Hochzeitsgäste kann hier in zwei Kategorien unterteilt
    werden:

Leute, die allein wegen der obligatorischen Fress- und Sauforgie bei der Hochzeit erscheinen
und Leute, die aus reiner Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten teilnehmen. Die
Grösse letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäss gegen Null.

  • Nach der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr küssen und können unverzüglich
    mit dem Fremdgehen beginnen.

  • Braut und Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über den Partner zu lästern. Dies
    geschieht, damit nicht der Eindruck entsteht, Opfer einer glücklichen Ehe geworden zu sein.
    Solche Leute werden gewöhnlich von der Gesellschaft gemieden.

  • Die Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind die Tage vorbei, an denen
    man auf Männer einen guten Eindruck machen musste. Die Figur darf nun unförmig werden,
    da der Gatte natürlich keinen Wert auf Attraktivität legt, wenn er mit dem gültigen
    Scheidungsrecht vertraut ist.

  • Nach der Hochzeit gelten die Punkte dieser Übersicht

  1. Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich beim Klingeln eines Besuchers an der Haustür und
    werden automatisch in eine dauerhafte harmonische Beziehung umgewandelt, die erst mit
    dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe wird.

  2. Aufzucht eines Kleinkindes

  • Die Hege und Pflege des Säuglings ist der Frau zu überlassen. Schliesslich ist sie aufgrund der
    zwei zusätzlichen Hirnwindungen, die der Mann ihr voraus hat, definitiv eher in der Lage, mit
    dem Geist eines Kleinkindes konform zu gehen.
  • Das erste Wort, das der Säugling zu lernen hat, ist „Mama“ (bei antiautoritärer Erziehung
    entsprechend „Alte“). Nur so kann gewährleistet werden, dass der Schlaf des richtigen
    Ehepartners durch kleinkindische Sonderwünsche einen Interruptus erfährt.
  • Das Wickeln des Kleinkindes ist der Frau zu überlassen. Nur so ist sie in der Lage,
    einschlägige Vergleiche zwischen dem Inneren einer Windel und der Wahl ihres Ehepartners
    zu ziehen.
  • Die Fütterung des Kindes ist ebenfalls der Frau zu überlassen, da der Mann beim Frühstück
    mit der Lektüre der Bildzeitung beschäftigt zu sein hat.
  • Dem Kinde das Sprechen beizubringen, wäre aufgrund der wesentlich höheren geistigen
    Leistungsfähigkeit eher Aufgabe des Mannes. Da dieser jedoch durch seinen geistig überaus
    anspruchsvollen Beruf (zum Beispiel Kfz-Mechaniker) allein schon ausgelastet ist, fällt diese
    Aufgabe der Frau zu.
  1. Fremdgehen - Expertentips für Männer
  • Vor dem Fremdgehen sollte man sich vergewissern, dass die Ehefrau nicht damit
    einverstanden ist. Sonst verliert die Tat ihren Reiz und macht nur wenig Spass.
  • Zum Fremdgehen empfiehlt es sich nicht unbedingt, die eigene Ehefrau zu verwenden.
  • Mit Supermarktkassiererinnen, Friseusen und Polizistinnen sollte man vom Verkehr an ihrem
    Arbeitsplatz absehen.
  • Nach dem Fremdgehen hat ein wichtiges Indiz für die Tat (Lippenstift am Sakko, Liebesbrief
    in der Tasche) der Ehefrau zu deren grösster Freude zuzukommen. Nichts belebt den grauen
    Ehealltag und den freundlichen Nachbarn mehr, als eine zünftige Szene.