Attestpflicht nach einem Tag Schule

Guten Tag,

ich besuche derzeit die 10. Klasse eines Gymnasiums in Hessen, nun bekam ich heute den Brief meiner Schule, dass ich wegen zu häufigem Fehlen eine Attestpflicht ab dem ersten Fehltag hätte. Doch ist das überhaupt Gesetzeskonform ?

Ich habe bisher nicht mehr als 2 Tage am Stück gefehlt und generell in dem Halbjahr nur 4 Tage.

Die Schule Beruf sich auf §6 OAVO, welcher folgendes besagt:

„Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler Unterricht oder verpflichtende Schulveranstaltungen, müssen die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler spätestens am dritten Versäumnistag der Schule den Grund des Fernbleibens schriftlich mitteilen. Die Schule kann in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass die Versäumnisgründe durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, dessen Kosten die Unterhaltspflichtigen zu tragen haben, nachgewiesen werden. Das gilt auch für Prüfungen.“ (http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…)

Wir fragen uns, ob es wirklich geht, für jeden Tag ein Attest zu verlangen.
Klar ist es auch kein Aufwand 3x im Jahr zum Arzt zugehen, dennoch denke ich, dass diese Maßnahme in meinem Fall überzogen ist und würde mich gerne nochmal mit meinen Lehrer darüber unterhalten, jedoch nur wenn es auch eine realistische Chance gibt.

Danke im Voraus,
Julian.

Hallo,

also hier hat die Schule einen Ermessungsspielraum, was bedeutet, du hast kaum eine Möglichkeit etwas dagegen zu machen, was rechtlich Erfolg haben wird. Natürlich kannst du klagen vor dem Verwaltungsgericht, aber die werden da kaum in den Ermessungsspielraum eingreifen. Das einzige, wo man eine Chance hätte sind Formfehler. Aber das kann ja korrigiert werden,…

Den einzigen Weg, denn du bzw. deine Eltern hast, läuft über die Schulleitung mit denen ihr reden und überzeugen müsst.

LG
Danea

Hallo,
Ich war früher in der Schule auch mit Attestauflage gesegnet - weil ich zu viel gebläut hatte.
Sehr ärgerlich, aber doch machbar. Und plötzlich fühlt man sich morgens gar nicht mehr sooo krank :wink:

Ich würde mich damit abfinden, wenn ein klärendes Gespräch nichts bringt. Wie du schon sagst - dreimal im Jahr zum Arzt gehen ist zumutbar :smile:

dummbatz

Hi,

es gibt Menschen, die bestehende Regeln sehr kreativ auszulegen wissen, wenn es darum geht, sich ein ruhiges Leben zu gestalten.

Die Allgemeinheit geht (zu Recht) davon aus, dass man nicht wegen jeder Unpässlichkeit zum Arzt muss, weil der außer Ruhe und ausreichend Trinken keine Anordnungen trifft und die Unpässlichkeit nach maximal zwei Fehltagen auch ausgestanden ist. Daher wird aus Kulanzgründen darauf verzichtet, diese kurzen Unpässlichkeiten einer Atestpflicht zu unterziehen.

Die eingangs angesprochenen Menschen kommen nun immer wieder auf die glorreiche Idee, sich für ein oder zwei Tage krank zu melden und sich so ein paar zusätzliche freie Tage zu verschaffen. Besonders beliebt sind dabei die Wochentage Montag und Freitag oder Tage, an denen unangenehme Termine oder Prüfungen/Klausuren anstehen.

Da die „böse“ Absicht hinter diesen Handlungen naturgemäß nicht nachweisbar ist, haben sich die Handelnden überlegt, dass es einen Ermessensspielraum geben muss. Wenn also eine Schwangere immer wieder mal ein oder zwei Tage fehlt, ist dies nachvollziehbar und sicher kein Grund für eine Attestpflicht.
Anderen Schülern fällt es hingegen deutlich schwerer ein solches Fehlzeitenmuster glaubhaft zu erklären. Und wenn es den Verantwortlichen nicht ohne weiteres erklärbar ist, haben sie die Möglichkeit nach entsprechender Vorankündigung bereits ab dem ersten Tag ein Attest zu verlangen.

Dreimaliges Fehlen (2 mal ein Tag und einmal zwei Tage) innerhalb eines halben Jahres reicht den Verantwortlichen hier offensichtlich aus einen entsprechenden Verdacht zu hegen. Ich kann dem persönlich nur zustimmen…

Gruß Stefan