Die schule verklagen

Hey…
Ich habe von der Realschule auf das Gymnasium gewechselt im Jahr 2007 und habe dort die 11. Klasse normal abgeschlossen und bin in die 12. Klasse verstetzt worden.

Ich bin aber auf freiwilligen Wunsch nach dem ersten Halbjahr in das zweite Halbjahr der 11. Klasse wieder runtergestuft worden, nicht aufgrund von schlechten Noten sondern persönlichen Gründen.
Ich bin auch informiert worden, dass ich die 11. Klasse nicht nocheinmal wiederholen darf.

Das Problem liegt darin, dass ich die 11. Klasse mit einer Nachprüfung geschafft hätte nur leider gibt es da ein Gestezt über das ich nicht informiert wurde als ich freiwillig in die 11. Klasse gewechselt habe!
Man darf bei einer freiwilligen Wiederholung keine Nachprüfung machen!!! Was das wusste ich nicht und unser Oberstufenleiter auch nicht, denn ich bin über dieses Problem erst informiert wurden als sogar schon abgesprochen war, wann und in welchem Fach ich die Nachprüfung machen möchte?!?!?!

Ich musste von der Schule abgehen und habe dadurch meinen Wunsch Abitur zu machen verloren.
Habe ich das Recht die Schule zur Verantwortung zu ziehen?

vielen Dank im vorraus…

Hey…

es tut mir leid, dass weiß ich nicht.
Hoffe du findes jemanden mit den nötigen Kenntnissen.

Viele Grüße

Hi!
Also, ich finde das Gestzt echt blöd, vor allem weil du das ja gar nicht wusstest und so. Ich hbe keine Ahung ob du die Schule verklagen kannst. Versuchen würde ich´s vielleicht…
LG
Elena

hey…
danke für deine anteilnahme:smile:
ich ich will auch was machen, dass man mal gehör bekommt aber wollte erst wissen ob das überhaupt geht und dann weiter verfahren…
ich lass es euch wissen wenn es was neues gibt^^
lg

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