Einheitstaschenrechner im Physikkurs NRW?

Kann ein Lehrer bestimmen, welche Taschenrechner man als Schüler in den Klausuren benutzt? Ich verzweifle nämlich an den alten einfachen Taschenrechnern, die mein Physiklehrer als einziges akzeptiert;…habe einen vom Land NRW erlaubten Graphiktaschenrechner, den mein physiklehrer einfach nicht zulassen will—bin schüler an nem gymnasium in nrw mit lk in physik, welches an einer partnerschule stattfindet, an der dieser GTR nicht verpflichtend eingeführt wurde;
Appelle waren bislang erfolglos und ich habe jetzt Angst sogar die Abiturklausur mit einem Taschenrechner ohne Graphik- und Integralfunktion nutzen zu müssen.

Danke im Vorraus für eure Hilfe. (Im Übrigen wurde auch ein billigerer Taschenrechner wegen Integralfunktion abgewiesen)

Tobias

Lieber Tobias,

leider hat dein Lehrer recht. Für die zentrale Abiturprüfung im Fach Mathematik werden zwei unterschiedliche Aufgabensätze für die Bearbeitung mit einem CAS-Rechner oder mit einem herkömmlichen Taschenrechner entwickelt. Da zu den herkömmlichen Taschenrechnern auch grafikfähige Geräte zählen, wird durch die Aufgabenstellung sichergestellt, dass durch die Nutzung eines grafikfähigen Taschenrechners kein Vorteil entsteht. Der Fachlehrer wählt für die Prüfung den Aufgabensatz aus, der dem im Kurs eingeführten Hilfsmittel, also Taschenrechner für alle (!), entspricht. Dies gilt analog für Physik, also schon für den Kurs.
Gruß
Karlo

Hallo,

die Regelungen des Landes NRW gilt auch für Lehrer Yx.

Da Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuh sind, würde ich
zum zuständigen Schulamt gehen und dort Auskuft einholen ggf. diese schriftlich anfordern.
Die Auskunft des Schulamt ist auch für den Lehrer verbindlich.

Dann sind beide Parteien auf der sicheren Seite

Viele Grüße
tina

Kann ein Lehrer bestimmen, welche Taschenrechner man als
Schüler in den Klausuren benutzt?

Über die diesbezüglichen Bestimmungen weiß ich leider nicht Bescheid.

Eine zuverlässige Antwort solltest Du beim Ministerium erhalten können: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de…

Gruß
Kreszentia

Vielen Dank Karlo,
auf Ähnliches bin ich bereits im Internet gestoßen.
Ich benutze jedoch einen einfachen GTR ohne CAS-System; mein GTR müsste, wenn ich den Text richtig verstehe, mit einem gewöhnlichem Taschenrechner gleichgestellt sein, weil meine Grafikfähigkeit keine Vorteile brächte (mir aber trotzdem, auch dank der Ausrechnung eines bestimmten Integrals, und da ich komplizierte Rechnungen gerne vor Gesicht habe (Tippfehler etc), VIEL weiter helfen würde)-

Lieber Tobias,
von den Fakten her magst du recht haben, aber: Die Lehrer wollen (aus welchen Gründen auch immer) nicht jeden Taschenrechner im Kurs überprüfen. Und so gehen sie pragmatisch vor und genehmigen eine einzige Art von Rechner. Dies ist an sehr vielen Schulen Usus.
Ich würde unseren Meinungsaustausch mit deinem Kursleiter diskutieren. Vielleicht ist er bei einem alternativen Rechner großzügig…
Gruß
Karlo

Tut mir Leid, da kann ich Dir nicht helfen.
Hildegard

Hallo Tobias,
es ist denkbar, dass in der Prüfungsordnung eindeutig festgelegt ist, welche Rechner erlaubt sind. Das Problem kann aber dem Klassensprecher, dem Beratungslehrer, dem Klassenleiter( Seminarfachleiter),dem Schuldirektor, dem Elternsprecher… vorgetragen werden, sodass man nicht allein kämpft.
Natürlich könnte auch dein Fachlehrer begründen, warum er keinen anderen Taschenrechner erlaubt.Ich glaube nicht, dass es Willkür ist. Ein Zwiegespräch mit der Frage, wo das denn stehe, dass dieses Gerät erlaubt wird und ein anderes nicht, wäre ein Beginn.

Gruß
M.

Tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiter helfen.

chatti

Es ist traurig, dass ich das diesen Weg ein Jahr erfolglos (über stellvertretrende Schulleiter u.ä.)lang versucht habe zu gehen; die Partnerschule zeigt sich kompromisslos, meine eigene als zu träge;
mein jetziger Plan sieht so aus, dass ich den zwei Leuten ohne GTR einen organisiere, auch wenn mir mein Lehrer schon (fast drohend) erklärt hat, welche Vertreter der Schulen noch alles zustimmen müssen.

Kann ein Lehrer bestimmen, welche Taschenrechner man als
Schüler in den Klausuren benutzt?

Ja, solange er nicht gegen Vorgaben der Landesschulbehörde oder der Fachkonferenz verstößt. Wenn bspw. im Lehrplan die Arbeit mit einem grafikfähigen Taschenrechner vorgesehen ist, dann muss er diesen im Unterricht zumindest gelegentlich benutzen (lassen). Ebenso für Klausuren. Erkundige dich am besten bei einem anderen Physiklehrer.

Graphiktaschenrechner, den mein physiklehrer einfach nicht
zulassen will—bin schüler an nem gymnasium in nrw mit lk in
physik, welches an einer partnerschule stattfindet, an der
dieser GTR nicht verpflichtend eingeführt wurde;

Das spricht dafür, dass er auch in den Lehrplänen nicht verbindlich vorgesehen ist…

ich habe jetzt Angst sogar
die Abiturklausur mit einem Taschenrechner ohne Graphik- und
Integralfunktion nutzen zu müssen.

Das kann passieren. Die Hilfsmittel werden im Zentralabitur von der Schulbehörde zugelassen. Wenn im Abitur entsprechende Taschenrechner von der Behörde als Hilfsmittel zugelassen werden, dann muss auch dein Lehrer sie zulassen, sonst nicht. Bin leider kein (Physik-)Lehrer in NRW, sodass ich die Details nicht kenne. Erkundige dich ggf. bei anderen Schülern oder Lehrkräften, wie es bisher im Abitur gehandhabt wurde.

Danke im Vorraus für eure Hilfe. (Im Übrigen wurde auch ein
billigerer Taschenrechner wegen Integralfunktion abgewiesen)

Das spricht dafür, dass dein Lehrer möchte, dass ihr lernt, ohne diese Funktionen Integrale zu berechnen - was im Übrigen zwar unmodern aber durchaus möglich ist…

Viel Erfolg!

Vielen Dank,
der GTR ist in NRW offiziell für alle Kurse zugelassen. Die Argumentation meines Lehrers bestand lediglich darin Vergleichbarkeit innerhalb des Kurses zu gewährleisten. Aus diesem Grund wollte er diesen ausdrücklich auch in der Abiturklausur nicht zulassen.
Aber die Antwort(en) machen mir dann doch ein wenig Hoffnung meinen Rechner zumindest zum Abitur benutzen zu können.
Vielen Dank
Tobias

Nur, damit wir uns nicht missverstehen: Der Rechner muss, um im Abitur verwendet werden zu dürfen, offiziell als „Hilfsmittel für die Abiturprüfung“ zugelassen werden. Das ist formal noch etwas Anderes, als für den Unterricht usw.

Ist er, wir haben den an unserer Schule extra eingeführt, weil er zugelassen wird.
Danke trotzdem für den Hinweis

Nur, damit wir uns nicht missverstehen: Der Rechner muss, um
im Abitur verwendet werden zu dürfen, offiziell als
„Hilfsmittel für die Abiturprüfung“ zugelassen werden. Das ist
formal noch etwas Anderes, als für den Unterricht usw.

Ja, kann er.

Er darf bestimmen, welche Hilfsmittel eingesetzt werden dürfen und welche nicht.

Er kann dir sicherlich nicht vorschreiben welches Modell du benutzen musst. Aber er kann die Funktionen bestimmen, die nicht vorhanden sein dürfen.

Für Naturwissenschaften ist es sicher sinnvoll, die Berechnungen zu verstehen und nicht einfach nur den Rechner machen lassen.

Original-Antwort eines Mathe-Prüflings auf die Frage, was eine Ableitung sei: „Keine Ahnung, ist das nicht der kleine Knopf da oben rechts beim Mathe-Programm???“ Offensichtlich hat er keine Ahnung, was er da tut. Und so kann der Physiklehrer bestimmen, in wieweit ihr die Grundlagen verstanden haben müsst, indem er die Hilfsmittel festlegt.

Auch wenn ich in einem anderen Bundesland mich befinde, wird das in NRW genau das gleiche sein.

Liebe Grüße

Hi

mit den Vorschriften für Dein Bundesland kenne ich mich nciht aus. In Bayern sind grafikfähige Taschenrechner ausdrücklich verboten, aber das ist Bayern.

die Franzi

Hallo, so schwer ist das doch nicht, oder? Der Lehrer erlaubt Graphiktaschenrechner nicht, weil er einen guten Grund dafür hat: Es wäre dann doch unfair in der Prüfung, weil du es dann viel einfacher hättest. Du bist doch bestimmt clever genug, um mit einem einfacheren Rechner zu einer ebenso guten Note zu kommen, oder sehe ich das falsch?

Viel Erfolg

Otto

Hallo pimper93,
wie für viele Dinge gibt es hier eine einfache Lösung, ich würde das direkte Gespräch mit meinem Physiklehrer suchen, man kann ja auch einen Termin vereinbaren und dort die direkte Antwort auf die Frage erbitten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nicht korrekt Typ und mögliche Funktionen eines oder mehrerer zugelassener Taschenrechner „preisgibt“, denn das ist ja die Voraussetzung für die Prüfung. Außerdem gibt es für Prüfungen sicher niedergeschriebene Zulassungsbedingungen, die man einsehen kann. Sollte ein weiteres Gespräch mit Deinem Lehrer keinen Erfolg bringen, würde ich bei der Schulbehörde oder auch notfalls darüber anfragen und mir die zugelassenen Lernmittel mitteilen lassen.
Leider kann ich Dir keinen besseren Rat geben.
Freundliche Grüße und viel Erfolg!
Klaus1951

Hallo,
ein Lehrer kann einen einheitlichen Klassensatz bestimmen, aber hier müssen für alle Schüler identische Geräte vorhanden sein. Welche Geräte bei der Abi-Prüfung erlaubt sind, kann ich Dir nicht sagen, aber es gibt sicher einen Leistungskurs an Deiner Schule oder an der Partnerschule und hier sollest Du einfach mit den anderen Lehrern sprechen. Das Schulamt kann Dir hier auch eine verbindliche Auskunft geben. Es kann nicht sein, dass ein Lehrer ein zugelassenes Hilfsmittel ablehnt nur weil es ihm nicht passt. Viel Erfolg

Hallo,
im LK sollten (unterstrichen) bei Klausuren die Abitur-Richtlinien gelten, die ich für NRW leider nicht kenne.
In BW wäre Dein Rechner erlaubt.
Vielleciht kannst Du Dich mit anderen Schülern zusammentun?
Gruß
Jobie