Fächerverbindender Unterricht nach Notenschluss = 2 Noten für nächstes Schuljahr

Hallo,
ich gehe in die 12. Klasse eines beruflichen Gymnasiums in Sachsen. Wir haben letzte Woche Notenschluss gehabt und diese Woche haben wir nun Fächerverbindenden Unterricht (ich hatte das Glück das ich ein Projekt in meinen 2 Leistungskursen machen muss). Grundsätzlich sieht der Fächerverbindende Unterricht so aus das wir früh von den beiden Lehrern begrüßt werden und sie danach nicht mehr als 2 Mal sehen bis dann 14.00 Uhr eine Endbesprechung mit meist nur einem der beiden Lehrer(der andere hat bereits Feierabend) stattfindet und wir gehen dürfen. Morgen müssen wir unser Ergebnis präsentieren, um danach im September die gleiche Präsentation nochmal vor größerem Publikum zu halten. Das Ergebnis werden 2 Noten sein (die meines Wissens schon morgen festgemacht werden!) und dann auf das Zeugnis des nächsten Jahres kommen.
Ist das rechtens?

Moin,
ich kenne die Beurteilungskriterien anderer Bundesländer leider nicht und weiß darum nicht, was da „rechtens“ ist.
Aus der Beschreibung des Falls erschließt sich für mich auch nicht, was hier eine solche Frage nötig macht.

Hallo
Aus der Frage geht nicht hervor, was ihr eigentlich für einen Auftrag habt. Es kann ja gar nicht sein, dass sie euch nur begrüssen. Wenn es einen Auftrag gibt, muss man den umsetzen und dann kann das auch benotet werden. Ist dir da was entgangen. Grundsätzlich hat man als Schüler auch einen gewissen Anspruch auf Hilfestellungen, also wenn man Fragen zur Umsetzung des Auftrags hat. … Viel Erfolg

Da kann ich Dir leider gar nicht weiter helfen, wünsche Dir aber, dass jemand Bescheid weiß und DIch beraten kann.

Alles Gute!

Hallo,
meines Erachtens kann es (zumindest in B,-W.) nicht sein, dass Noten über das Schuljahresende hinaus schon für das neue Schuljahr gelten können. Sonst wäre ja der, der in den Sommerferien umzieht evtl. benachteiligt oder bevorzugt.
Im Zeugnis wird das abgelaufene Schuljahr testiert, nicht umsonst hat das Zeugnis ein Datum. Zeugnisse sind gerichtsfähige Dokumente, die einen Verwaltungsakt als Grundlage haben. Dieser Akt muss abgeschlossen sein.
Da würde ich doch mal die Schulleitung um rechtliche Auskunft ersuchen, evtl. danach die vorgesetzte Behörde.
Viel Glück

Hallo qubahze,
leider kann ich darauf keine verbindliche Antwort geben, würde aber vorschlagen, dieses die Lehrer zu fragen, darauf sollte es schon eine Antwort geben.
Viel Erfolg
Klaus1951

Ich bin leider in einem anderen Bundesland am Gymnasium tätig. Es klingt allerdings merkwürdig.

Vielleicht hilft der Link:

http://www.bildungslandschaft.eu/uploads/Eltern/Hand…

Stichwort Noten

Möglicherweise ist die geschilderte Vorgehensweise ein Anfechtungsargument für den Fall, dass die Noten schlecht ausfallen. Das Problem ist dabei allerdings, dass man nachweisen können muss, dass die Noten in einem anderen Schuljahr gemacht wurden. Das dürfte etwas schwierig werden.

Hallo. zu Deiner speziellen Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben. Nach meinen Erfahrungen haben den besten Überblick die Schulleitungen und die Schulbehörden (Schulrat, Schulabteilungen der Bezirksregierung). Einfach mal fragen.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz