Fehltage an der Uni mit Attest

Ein BA-Student an der Uni Mainz hat aus krankheitsbedingten Gründen ein paar mal bei Pflichtveranstaltungen gefehlt. Für diese Fehltage liegen ärztliche Attest vor. Nun wurde dem Student die Teilnahme an einer Prüfung verwehrt, mit der Begründung, dass man maximal 2x fehlen darf ungeachtet dessen ob mit oder ohne Attest.

Ist dies nicht eine Verletztung der Menschenrechte, weil jeder Mensch das Recht hat im Krankheitsfall mit einem Attest fern zu bleiben? Darf der zuständige Professor so verfahren und wie kann man sich dagegen wehren?

Mit freundlichen Grüßen
Maxdament

Nun wurde dem
Student die Teilnahme an einer Prüfung verwehrt, mit der
Begründung, dass man maximal 2x fehlen darf ungeachtet dessen
ob mit oder ohne Attest.

Darf der zuständige Professor so verfahren und wie
kann man sich dagegen wehren?

Ich würde dem Studenten raten, sich an den AStA vor Ort zu wenden: http://www.asta-uni-mainz.de/index.php?Itemid=374&id…

Gruß
Kreszenz

Und jede Prüfungsordnung …

jeder Mensch das Recht hat im Krankheitsfall mit einem Attest fern

zu bleiben?

… hat das Recht nicht ausreichende Teilnahme zwecks Wissensvermittlung als Ausschlusskriterium zu Prüfungen zu nutzen.

Gruß

Stefan

Hallo,

Ist dies nicht eine Verletztung der Menschenrechte, weil jeder
Mensch das Recht hat im Krankheitsfall mit einem Attest fern
zu bleiben? Darf der zuständige Professor so verfahren und wie
kann man sich dagegen wehren?

Du hast sogar das Recht ohne Attest fern zu bleiben, niemand kann dich zwingen da aufzutauchen. Das würde ich dann sogar als Menschenrecht werten, jedoch konnte ich das Attestmenschenrecht gerade eben nicht finden … http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte

Wie auch schon erwähnt: Wie wäre es mit einem Blick in die Prüfungsordnung? Es gibt Studenten die haben schon wegen einem ungünstigen Fehltag ihr Modul hinten anstellen müssen …

Grüße

Hallo,

jo, das sind die noch weniger gut durchdachten Dinge im Bachelor :smile:
Diese „Bei mehr als zwei verpassten Sitzungen hast du die Arschkarte, und ob du ein Attest hast oder am Baggersee gechillt hast ist völlig latte“-Regel ist jedenfalls kein Sonderweg der Uni Mainz sondern in diversen Bachelorstudiengängen üblich.

Ich habe dasselbe Problem mal so gelöst, dass ich nach Absprache mit dem Dozenten den Stoff der zuviel verpassten Sitzungen nachgearbeitet habe, sprich Literatur zusammengefasst und einen kleinen Essay über das Thema geschrieben. Dann konnte ich trotzdem an der Prüfung teilnehmen; letztendlich geht es ja darum, dass man durch die Anwesenheit nachweisen soll, dass man im Semester was gelernt hat, und durch die Nacharbeitung hatte der Dozent dann den Nachweis, dass ich mich trotz Abwesenheit mit dem Thema beschäftigt habe, und dann hat er mich guten Gewissens zur Prüfung zugelassen.

Natürlich ist das ziemlich fragwürdig, aber ich fürchte, dass es wirklich kein Recht auf Zulassung zur Prüfung gibt, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt, sei es selbst verschuldet oder nicht. Aber wenn ich du wäre, würde ich den Dozenten nochmal ansprechen und anbieten, den Stoff auf irgendeine Weise nachzuholen um dann die Prüfung machen zu können; wie gesagt, ich bin da durchaus auf Kooperationsbereitschaft gestoßen.

Grüße
Sonja

Hi CANCIDAS (erinnert mich an CANDIDE)

jedoch konnte ich das
Attestmenschenrecht gerade eben nicht finden …

Herrlich! Ich hab sowas Ähnliches gedacht, hätte es aber nicht so gut formulieren können…
Es grüßt dich
Branden

Wir sind einfach der Meinung dass es doch nicht sein kann, dass man als Student das Recht aberkannt bekommt, ein oder zweimal im Semester krank zu sein, - jeder hat doch das „Recht“ sich zu erholen und sich vom Arzt krankschreiben zu lassen, wenn er krank ist, man kann sich doch nicht mit ner schweren Grippe in die Uni hocken und am Ende alle anderen anstecken. Deshalb zu Prüfungen nicht zugelassen zu werden, obwohl ärztlich attestiert wurde dass man krank ist/war, ist einfach nur eine Unverschämtheit. Das würde ja bedeuten, dass jeder der mal krank ist, direkt seinen Job verliert, absolut gegen jedes Recht. Hier schreibt übrigens die Freundin des besagten Studenten. Irgendwie muss man sich doch gegen diese unfaire Behandlung wehren können??

Hi

Grundsätzlich ist es nicht so, dass es eine „zweimal Fehlen egal warum“ Regel gibt. Das behaupten einige Dozenten zwar gerne, weil es ihnen Arbeit erspart, aber es stimmt nicht.

Du kannst
a) ein weiteres Mal fehlen wenn du ein Attest hast
Es kommt also darauf an, wieviel zu gefehlt hast. Wenn du mehr als die Hälfte des Kurses verpasst hast, kannst du’s knicken, den bekommst du nicht.

b) Wieviele Stunden gibt es insgesamt? 2 Ist nur eine Richtzahl, eigentlich geht esdaraum dass du unter 1/4 der Unterrichtszeit maximal fehlen darfst, wenn du also einen Kurs mit vielen Sitzungen hast, kann eine erhöhung der maximalen Fehlstundenzeit eher diskutiert werden

c) Du kannst bei chronischen Krankheiten deine Fehlstundenzahl (maximal wie immer) erhöhen lassen, das musst du aber zu Beginn des Semesters machen oder sobald eine chronische Krankheit festgestellt worden ist.

Außerdem: Bekommst du Credit Points (oder Arbeitspunkte etc. pp) für die Anwesenheit?

Wenn ja: Dies ist eigentlich nicht zulässig. Sofort den Fachschaftsrat informieren und am besten eine Nachricht an die zuständige Strukturkommission oder verwandtes richten.

Wenn es um die CP geht, kannst du eine Ersatzleistung anbieten z.B. ein Essay.

Wenn es keine CP für die Anwesenheit gibt, fehlt deinem Dozenten jede Argumentationsgrundlage, du MUSST das nötige Wissen natürlich haben… und evtl. durch eine Spontanevaluation unter Beweis stellen.

Bleibe hartnäckig und wende dich an FSR, Asta und Dekan in etwa dieser Reihenfolge, wenn das Gespräch mit FSR, Dozent und dir nicht fruchtet.

lg
Kate

Wir sind einfach der Meinung dass es doch nicht sein kann,
dass man als Student das Recht aberkannt bekommt, ein oder
zweimal im Semester krank zu sein, - jeder hat doch das
„Recht“ sich zu erholen und sich vom Arzt krankschreiben zu
lassen, wenn er krank ist,

Irgendwie muss man sich doch gegen diese
unfaire Behandlung wehren können??

Meinungsäußerungen und Kommentare in einem Forum bringen den Studenten aber in diesem konkreten Fall nicht weiter. Selbst wenn hier alle Deine Ansicht teilten, würde ihm das nicht zur Prüfungszulassung verhelfen.
Daher meine Empfehlung, sich an die Rechtsberatung des AStA zu wenden bzw. sich von einem Fachanwalt über rechtliche Möglichkeiten beraten lassen.

Gruß
Kreszenz

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Wir sind einfach der Meinung dass es doch nicht sein kann,
dass man als Student das Recht aberkannt bekommt, ein oder
zweimal im Semester krank zu sein

Niemand wird dir oder deinem Freund dieses Recht, krank zu sein, aberkennen. Aber darum geht es doch nicht. Um ein Testat, vulgo Schein, zu erhalten, muss man als Minimum ein gewisses Maß an Anwesenheitspflicht erfüllt haben, insbesondere wenn sonst in diesem Semester keine Leistungsprüfungen wie Klausuren, Referate oder mündliche Prüfungen statt fanden. Und dieses Maß kann selbstverständlich bei zweimal fehlen schon unterschritten sein, wenn sonst keine Leistungsprüfungen vorliegen.
Gruß,
Branden

Ich würde dem Studenten raten, sich an den AStA vor Ort zu wenden

Ich bedanke mich für die ersten Antworten.
Gerade der Tipp mit dem AStA könnte vielversprechend sein.
Ich frage mich allerdings warum gegen diese Willkür an unseren Universitäten nicht schon früher etwas unternommen wurde.

Hallo Maxdament,

Ich frage mich allerdings warum gegen diese Willkür an unseren
Universitäten nicht schon früher etwas unternommen wurde.

vielleicht, weil das mit der Anwesenheitspflicht früher, das heißt vor der Bolognareform flexibler gehandhabt wurde?

Gruß, Karin