Fristverlängerung für die Ablegung der Prüfung?

Hallo
Meine Rückmeldung für das Sommersemester 2005 ist aus folgenden Gründen gesperrt:
ES fehlt der Nachweis der Orientierungsprüfung bzw.Fristverlängerung für die Ablegung der Prüfung im Fach
Diplom :Chemie
Meine Frage lautet wie bekomme ich eine Fristverlängerung was kann ich tuen um nicht exmatrikuliert zu werden?
Ich danke füe jeden Ratschlag.

Eine Fristverlängerung bekommst du üblicherweise entweder vom Prof, der dich prüfen muss, oder vom Dekanat deines Studienfaches.
Geh am besten sofort morgen hin.
Gruß, die Elbin

Eine Fristverlängerung bekommst du üblicherweise entweder vom
Prof, der dich prüfen muss, oder vom Dekanat deines
Studienfaches.
Geh am besten sofort morgen hin.
Gruß, die Elbin

Und was für einen Grund muss mann haben um eine Fristverlängerung zu bekommen.

Hi Ertugrul,

Und was für einen Grund muss mann haben um eine
Fristverlängerung zu bekommen.

Üblicherweise einen verdammt guten :wink:

Und bevor ich jetzt hier wegen „Geben einer dummen Antwort“ gesteinigt werde, noch ein paar etwas weniger dumme Gedanken.

Was ist denn die Wahrheit? Ähm, das mußt Du natürlich nicht hier öffentlich kund tun, es geht nur drum ob das vielleicht Grund genug ist. Stell Dir mal vor Du wärst ein alleinerziehender Papa und Dein Kind wäre im letzten Jahr etwa 40 Wochen im Krankenhaus gewesen - und Du natürlich mit. Das wäre sicher ein Grund, den jeder akzeptiert. Ist jedoch der Grund „die ganze Zeit echt geile Partys gemacht und verpennt“ wird’s schwieriger.

Trotzdem würde ich mir überlegen, ob Du nicht so oder so einen auf ehrlich machst. In zweiterem Fall halt mit der gehörigen Reue und Kompromißbereitschaft (beispielsweise kurzfristiges Ablegen der Prüfung).

Vom Erfinden tragischer Storys über die Auslöschung Deiner gesamten Sippe durch eine Serie unglaublicher Autounfälle und Erkrankungen kann ich eigentlich eher abraten. Irgendwie wäre bei solchen Geschichten sicher irgendwas (und sei es Deine Trauerkleidung!) zu Deinen Profs durchgedrungen. Auch eigene Erkrankungen solltest Du im eigenen Interesse mit den entsprechenden Attesten belegen können.

Ich hab ja keine Ahnung, wie das bei Euch gehandhabt wird, aber bei uns waren das alles Einzelfallentscheidungen. Das heißt, es kommt hier vieles auf Dein Auftreten in Vorlesungen an (gut, das ist schon gelaufen) und genauso auf Dein Auftreten beim Prof (also „ordentlich“ angezogen, Wortwahl etc.).
Und da würde ich mal davon ausgehen, daß Du mit einem ehrlichen „Ich habe nix zu meiner Entschuldigung vorzubringen, aber das wird mir eine Lehre sein. Ich glaube, daß ich trotzdem noch eine Chance verdient habe, weil bla-fasel“ weiter kommst als mit einer haarsträubenden Lügenstory.
Zudem kommt’s noch drauf an, um wieviel die Frist schon verstrichen ist und wieviele derartige „Mißgeschicke“ Dir in Deiner Karriere schon passiert sind :wink:
Wie auch die Elbin schon schrieb: Was immer Du tust, tu es sofort am Montag um 8 Uhr!

*wink* und viel Erfolg

Petzi

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krank

gruß

peter

krank

Aber dann sehr, sehr krank. Ich war auch krank, und das galt nicht. War ja „nur“ ne Grippe, nichts mit unvermeidlichem, sofortigen Krankenhausaufenthalt. Bei mir war der Prüfer in Kur nach einer Hüft-OP, was mich gerettet hat. Aber ein Attest sollte eigentlich reichen.
Gruß, die Elbin