Gute chancen bei einspruch gegen zeugnissnote?

hallo liebe Wkwler!

Ich habe heute ( sprich montag den 12.07.2010) mein Zeugniss bekommen. Ich muss voher noch erklären das ich auf eine Weiterbildungsschule gehe und versuche meine Fachoberschulreife nachzumachen da ein
Hauptschulabschluss ja heut zu tage nix mehr wert ist.
Das zeugniss bezieht sich nun auf das 4te und somit letzte semster vor der zentralprüfung. Um es nun auf den punkt zu bringen ich habe zwei füfen bekommen wovon ich von einer wusste die andere note galt bei der letzten besprechung vor ca einer woche noch als 4. Meine klassenlehrerin meinte ich wäre somit sicher versetzt. Als ich nun heute mein zeugniss abholte hatte ich in informatik doch eine 5. Ich legte nun schriftlich wiederspruch ein und gab den zettel dem zuständigen lehrer der dies an den direktor der schule weiterleitete. Die lage ist so das ich etwas über einen monat ins krankenhaus musste was ich auch alles schriftlich eingereicht hatte in dieser zeit konnte ich den stoff in informatik natürlich nicht mitverfolgen. Beide arbeiten sind aber mit note 4 ausgegangen bis auf die note in einem zehnfinger tippkurs da hatte ich leider eine 6. Jedenfalls fühle ich mich zu unrecht so schlecht benotet viele aus meiner klasse haben zb in dem zehnfingertippkurs geschummelt ich wollte dies aber nicht und hab es auf die faire art versucht. Als ich heute mittag nochmal bei der schule war meinte der direktor zu mir ich solle abwarten was sich da ergibt er würde versuchen da was für mich zu machen. Meine frage jetzt: Stehn die chancen bei sowas gut das ich noch versetzt werden kann? Danke für eure antworten im vorraus

Hallo Mondstern,
ganz sachlich kann ich dir diese Frage leider nicht beantworten. Ich Glaube aber, das es ohnehin schwierig sein wird, dir diese Frage zu beantworten.
Als Grund sehe ich Folgendes: Erstens ist es wohl stark abhängig von den Entscheidern und zweitens steht noch die Frage im Raum, ob du Tatsächlich berechtigt oder eben unberechtigt diese Note hast.
Vielleicht solltest du ein Gespräch mit dem Fachlehrer suchen und dir genau erläutern lassen auf Grund welcher Tatsachen er zu diesem Ergebnis gekommen ist. Wie stehst du z.B. mündlich?

Und noch einen Tipp zum Schluss:
Es ist durchaus Sinnvoll den Zehfinger Tippkurs noch einmal durchzugehen, denn meiner Meinung nach ist dies kein übertriebener Anspruch an jemanden, der seine Fachoberschulreife erlangen möchte. In der Schule meiner Tochter wird der Zehnfinger-Tippkurs in der 3.Klasse begonnen.

Viel Glück :smile:

Hallo Mondstern87,

da du auf eine Weiterbildungsschule gehst, bin ich mir nicht sicher, ob ich mit meinem Wissen über „normale“ staatliche Schulen weiterhlefen kann.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Einspruch!
Baculus

Hallo Mondstern,
gegen eine Note kann man nur sehr schwer etwas machen. Da muss man schon nachweisen können, dass bei der Notenvergabe ein Formfehler unterlaufen ist. Das ist aber sehr unwahrscheinlich.
Eher sehe ich eine Möglichkeit gegen das „Sitzenbleiben“ was zu tun. Mangelhafte Leistungen führen nur dann zum Sitzenbleiben, wenn sie schriftlich angemahnt wurden (sogenannter „Blauer Brief“). Wenn die eine fünf vor kurzem noch eine vier war, halte ich es für möglich, dass diese nicht angemahnt war. Mit einer fünf wäre die Versetzung dann möglich-

hallo mondstern87,

ich muss leider sagen, dass ich hierzu gar keine ahnung habe. tut mir leid!
lg
herzkirsche1