Kann ich die 13. Klasse wiederholen wenn -

ich in der 11. schon einmal sitzen geblieben bin?
Hallo liebe Community. Ja wie gesagt das ist meine Frage.
Ich bin irgendwie ratlos. Habe schon sämtliche Foren durchkämmt aber dazu keine Antwort gefunden. Ich bin in der 11 Klasse schon einmal sitzen geblieben und möchte jetzt Aufgrund meiner schlechten LK-Noten und Fehlzeiten (persönliche Gründe) das 13. Schuljahr wiederholen? Ich hätte an sich kein Problem damit nur mich stellt sich die Frage ob es überhaupt möglich ist.

Welche Schulform, welches Bundesland? Die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt vier Jahre, rechnet man mal bei dir nach:

Jahr 1: 11. > nicht geschafft
Jahr 2: 11. > Versetzung in die 12
Jahr 3: 12. > Versetzung in die 13
Jahr 4: 13.

Du kannst die 13. nicht mehr wiederholen, weil es schon dein 4. Jahr ist! Jedoch kannst du das Jahr wiederholen bzw. Halbjahr wenn du die Abiturprüfung nicht bestehst. Die Länder besitzen aber teils Ausnahmeregelungen, die du bei der Schule oder mit einem Blick in die Verordnung der gymnasialen Oberstufe in Erfahrung bringst.

Viele Grüße,
Christian

Ich kann das nur aus der Österreichischen sicht beantworten und die ist auf jeden fall hier nicht angebracht. Was auf jeden Fall sinnvoll ist, melde die bei der Landes (Bundes) Schulbehörde und frag dort nach.
Ich habe dort bei meinen Problemen immer fundierte hilfe gefunden, wenn man freundlich fragt.

hei, das ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Am besten du googelst mal nach der Schulordnung von deinem Bundesland. Und dann nach „freiwillige Wiederholung“ suchen. Damit kommst du wahrscheinlich an die Infos. Ansonsten ruf mal bei einer „schulpsychologischen Beratungsstelle“ an. Die gibt es in jedem Schulamtsbezirk. Die können dir sicher ganz genau Auskunft geben.

Hallo freudi90,

zunächst einmal, die gesetzlichen Regelungen sind je nach Bundesland verschieden.
Um die Frage selbst zu beantworten musst du einfach im Internet nach der Gymnasial-Schulordnung aus deinem Bundesland suchen. (Zumindest in Bayern sind die Schulordnungen im Internet zu finden. In anderen Bundesländern dürfte es ebenso sein.)

Viele Grüße

Das kommt ganz darauf an. Jedes Bundesland hat dazu eigene Regelungen. Aber prinzipiell ist es möglich. Nur einen Rechtsanspruch hast du darauf nicht, da du deine Pflichtschulzeit hinter dir hast und bereits über einen Schulabschluss (mittlere Reife) verfügst. Besprich die Sache am besten mit deinem Oberstufenkoordinator. Es schadet außerdem nichts, wenn du dich auf dieses Gespräch gut vorbereitest. Du solltest wissen, was du mit dem Abitur anfangen willst, solltest eigene Fehler offen zugeben und Bessereung geloben. Ein kleines bisschen Schleimen kann auch nicht schaden. Viel Glück.