Kindesunterhalt und Kindergeld für Studenten

Hallo,
kann mir bitte jemand in einfachen Worten erklären, wie es sich mit dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld für Studenten verhält?
Meine Eltern sind seit gut 2 Jahren geschieden. Unterhalt erhalte ich nur von meinem Vater, der ein relativ hohes monatl. Netto-Einkommen hat (mind. 5100,00 €). Der Unterhaltsbetrag für Studenten ist 640,00 €. Wie sieht es nun aber mit dem Kindergeld aus - darf mein Vater den Gesamtbetrag (154,00 €) komplett für sich behalten, oder muss er die Hälfte an mich auszahlen?

Hallo Eike,

das Kindergeld erhalten immer die Eltern, nicht die Kinder. Die Eltern, bzw. ein Elternteil, stellt den Antrag an die Familienkasse, meldet aktuelle Änderungen und ist der „Anspruchsberechtigte“.

Freundliche Grüße
rotmarder

Hallo,
kann mir bitte jemand in einfachen Worten erklären, wie es
sich mit dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld für …

Hallo rotmarder (so ein nettes Tierchen hat gerade mein Auto lahm gelegt)
danke für die Antwort.
Mir war schon klar, dass die Eltern die Anspruchsberechtigten für das Kindergeld sind. Meine Frage sollte in die Richtung gehen, ob ich nun nur 640,00 € Studenten-Unterhalt bekomme, oder zusätzlich das hälftige Kindergeld.
Viele Grüße, Eike

Hallo Eike,

das Kindergeld erhalten immer die Eltern, nicht die Kinder.
Die Eltern, bzw. ein Elternteil, stellt den Antrag an die
Familienkasse, meldet aktuelle Änderungen und ist der
„Anspruchsberechtigte“.

Freundliche Grüße
rotmarder

Hallo,
kann mir bitte jemand in einfachen Worten erklären, wie es
sich mit dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld für …

Hallo Eike,

meine Erläuterung bezog sich auf die Rechtslage beim Kindergeld.
Was darüber hinaus für das Kindergeld vereinbart wird, ist eine freiwillige (!) Verhandlungssache auf privater Ebene und kein Anspruch.

Freundliche Grüße
rotmarder

Hallo rotmarder (so ein nettes …

Hallo Eike,

Der Unterhaltsbetrag für Studenten ist 640,00 €. Wie sieht es nun
aber mit dem Kindergeld aus - darf mein Vater den Gesamtbetrag
(154,00 €) komplett für sich behalten, oder muss er die Hälfte
an mich auszahlen?

die einfachste Lösung für Dich dürfte sein, dass Du Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holst (falls Du schon Studentin bist und nicht noch Arzthelferin wie in Deiner ViKa, dürfte das kein Problem sein). Aber Einkommensnachweis auf keinen Fall vergessen.

Mit dem Schein und 10 Euro bewaffnet gehst Du zu einem Anwalt/einer Anwältin Deiner Wahl, bevorzugt mit Spezialisierung auf Familienrecht. Der oder die wird Dich dann kompetent und fallbezogen beraten. Da Deine Mutter offensichtlich keinen Anteil des Barunterhaltes leistet, wäre nämlich zu prüfen, ob sie ihren „Anteil“ über das Kindergeld an den Vater leistet.

Oder wohnst Du noch bei Muttern (=Naturalunterhalt durch diese)?

Gruß, Karin

Hallo Katrin,

ich hoffe immer noch, dass wir diese Angelegnheit ohne Anwalt aus der Welt schaffen können.

Mein Bruder studiert schon seit 2 Jahren und bekommt von unserem Vater 640,00 € Studenten-Unterhalt.
Das Kindergeld streicht mein Vater voll ein - unsere Mutter bekommt keinen Anteil. Sie würde sowohl meinem Bruder als auch mir ihre Hälfte auszahlen, (obwohl sie selbst nicht gerade viel hat.)

Darum die Frage: kann mein Vater das gesamte Kindergeld einfach behalten, oder steht uns Kindern die Hälfte davon zu?

Die Sache mit dem Beratungsschein vom Arbeitsamt klappt wohl erst, wenn der Studentenstatus schon erreicht ist? Ich muss mich noch für das WS 2007 immatrikulieren.

Hallo Eike,

die einfachste Lösung für Dich dürfte sein, dass Du Dir einen
Beratungsschein beim Amtsgericht holst (falls Du schon
Studentin bist und nicht noch Arzthelferin wie in Deiner ViKa,
dürfte das kein Problem sein). Aber Einkommensnachweis auf
keinen Fall vergessen.

Mit dem Schein und 10 Euro bewaffnet gehst Du zu einem
Anwalt/einer Anwältin Deiner Wahl, bevorzugt mit
Spezialisierung auf Familienrecht. Der oder die wird Dich dann
kompetent und fallbezogen beraten. Da Deine Mutter
offensichtlich keinen Anteil des Barunterhaltes leistet, wäre
nämlich zu prüfen, ob sie ihren „Anteil“ über das Kindergeld
an den Vater leistet.

Oder wohnst Du noch bei Muttern (=Naturalunterhalt durch
diese)?

Gruß, Karin

Hallo Eike,

Hallo Katrin,

hier steht ein „t“ zuviel".

ich hoffe immer noch, dass wir diese Angelegnheit ohne Anwalt
aus der Welt schaffen können.

ich verstehe nicht, warum man sich nicht einfach erstmal rechtlich beraten lassen kann. Das tut keinem weh, und man hat eher mal die Sicherheit, dass man nicht in der Familie Unfrieden stiftet ohne die rechtlichen Grundlagen gründlich erwogen zu haben.

Deswegen braucht der Anwalt ja nicht gleich dem Vater schreiben, wenn Du das nicht möchtest. Aber die Rechtslage kann von uns keiner nachvollziehen, weil wir hier den finanziellen Hintergrund nicht kennen.

Mein Bruder studiert schon seit 2 Jahren und bekommt von
unserem Vater 640,00 € Studenten-Unterhalt.

Z.B. meine Tochter hat von mir sogar etwas weniger erhalten. Ich habe dafür „das Kindergeld eingestrichen“ und den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag genutzt. Das hat mir im Monat summa summarum so etwa 250 bis 300 Euro eingebracht. Das heißt, ich habe immer noch in der Größenordnung von über 200 Euro netto an meine Tochter gezahlt. Näher möchte ich auf die Zahlen nicht eingehen. Gut, ich habe netto nicht so viel wie Dein Vater, aber der unterhält ja dafür dann auch zwei Kinder.

Findest Du es wirklich unverschämt, wenn Eltern die staatlichen Beihilfen für die Finanzierung ihrer Kinder nutzen, wenn sie dafür auch den Verpflichtungen voll nachkommen?

Das Kindergeld streicht mein Vater voll ein - unsere Mutter
bekommt keinen Anteil. Sie würde sowohl meinem Bruder als auch
mir ihre Hälfte auszahlen, (obwohl sie selbst nicht gerade
viel hat.)

Aber Deine Mutter wäre abhängig vom Einkommen auch barunterhaltspflichtig. Das kann aber von uns hier aus der Ferne keiner beurteilen, daher der Vorschlag mit der anwaltlichen Beratung.

Darum die Frage: kann mein Vater das gesamte Kindergeld
einfach behalten, oder steht uns Kindern die Hälfte davon zu?

Das kann nur nach Würdigung des Gesamtfalles beurteilt werden. Der einzige Fall, bei dem Vätern grundsätzlich kein Anteil am Kindergeld zusteht, ist der, wenn er nur wenig über dem Regelunterhalt zahlt. Aber das ist ja hier nicht der Fall.

Die Sache mit dem Beratungsschein vom Arbeitsamt klappt wohl
erst, wenn der Studentenstatus schon erreicht ist? Ich muss
mich noch für das WS 2007 immatrikulieren.

Die Sache mit dem Beratungsschein vom Amtsgericht (die obengenannte Institution hat damit nichts zu tun, klappt einkommensabhängig. Da ich nicht weiß, was Du verdienst (schon wieder diese Fallabhängigkeit), kann ich Dir das nicht sagen, da müsstest Du mit Deinen aktuellen Einkommensnachweisen zum Gericht gehen.

Gruß, Karin

Der einzige Fall, bei dem Vätern grundsätzlich kein
Anteil am Kindergeld zusteht, ist der, wenn er nur wenig über
dem Regelunterhalt zahlt. Aber das ist ja hier nicht der Fall.

Der ‚einzige‘ Fall ist gut…das trifft wohl auf die große Mehrheit der Unterhaltszahler zu…:wink:

Aber…ist der Regelunterhalt nicht sowieso nur beim Unterhalt für minderjährige bzw. Schüler eine Größe? Ich dachte beim Unterhalt für erwachsene Kinder spielt das keine Rolle.

Gruß Maid

Hallo,

das Kindergeld erhalten immer die Eltern, nicht die Kinder.

das stimmt so nicht. Mein Bruder hat seinerzeit (pro forma) geklagt, damit das Amt das Kindergeld direkt an ihn überweist. Das hat problemlos geklappt. Er wohnte damals allerdings nicht bei meinen Eltern und bekam von ihnen keinen Unterhalt, sondern lebte vom Bafög.

Gruß,
Anja

Hallo Maid,

Der einzige Fall, bei dem Vätern grundsätzlich kein
Anteil am Kindergeld zusteht, ist der, wenn er nur wenig über
dem Regelunterhalt zahlt. Aber das ist ja hier nicht der Fall.

Der ‚einzige‘ Fall ist gut…das trifft wohl auf die große
Mehrheit der Unterhaltszahler zu…:wink:

ich kenne die Statistiken nicht.

Aber…ist der Regelunterhalt nicht sowieso nur beim Unterhalt
für minderjährige bzw. Schüler eine Größe? Ich dachte beim
Unterhalt für erwachsene Kinder spielt das keine Rolle.

Keine Ahnung, ich weiß nur, was ich meiner Tochter gegeben habe. Und weder hat sie gemeint, ich würde staatliche Leistungen ungerechtfertigterweise „einstreichen“ noch habe ich mit benahcteiligt gefühlt, weil sich der Erzeuger vor dem Familiengericht armgerechnet hat, aber zu doof war, wenigstens die gleichen Tricks auch bei der BAFöG-Auskunft zu machen. Danach hätte er nämlich einen guten Hunni zahlen müssen.

Gruß, Karin