Müssen Schüler genau Angaben der Krankheit machen?

Das Versäumen von Unterricht ist meistens einer Krankheit zu verdanken, aber wer geht schon immer zum Arzt? Keine Ahnung was ich genau habe und manchmal hat man fehlt man auch aus Gründen die man dem Lehrer nicht direkt auf die Nase binden möchte.
Wie ist das Gesetzlich beschrieben, habe versucht mich schlau zu machen aber nichts gefunden, deshalb versuche ich es nun hier. Ich danke im vorraus schonmal für Eure Hilfe. :smiley:

Antwort:
Zunächst kommt es darauf an, wie alt man ist. Für Minderjährige müssen die Eltern die Entschuldigung schreiben, wobei manche auch „bloß“ auf die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen abstellen und diesem dann ggf. das Recht zubilligen, sich selbst zu entschuldigen. In solchen Fällen kann die Schule dann den Eltern mitteilen, dass der Schüler im Unterricht gefehlt hat. Dies ist nach den Aufnahmebedingungen der Schule „Gang und Gebe“, dass die Erziehungsberechtigten informiert werden können, auch wenn der Schüler schon volljährig ist.

Die Art der Krankheit muss nicht mitgeteilt werden, außer in besonderen Prüfungssituationen muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden. Allerdings hat sich eingebürgert, dass die Kategorie der Krankheit mitgeteilt wird, also Gruppe, Zahnweh usw. Da aber die Gefahr des Mißbrauchs besteht, kann ich mir vorstellen, dass der Rektor das Recht hat - wie im Arbeitsverhältnis möglich - ein ärztliches Attest auch dann verlangt, wenn nicht mehr als 3 Tage Ausfall ist. Die Tarifverträge sehen das ärztliche Attest von Anbeginn an vor.

Sachgerechte Auskunft kann das Oberschulamt geben.

Gruss

Gesetzlich spielt es keine Rolle ob Schüler oder Auszubildener. Bei Abwesenheit ist eine Krankmeldung oder Begründung abzuliefern. Tut man dies z.B. während einer Ausbildung nicht, kann daraus eine Abmahnung entstehen. In der Probezeit ist es auch durchaus ein Kündigungsgrund.
Lehrer und Arbeitgeber unterstehen der Schweigepflicht, was krankheiten der Schüler/Arbeitnehmer angeht, sofern keine Gefährdung für Andere Mitarbeiter bestand.
Demnach sit es egal, was für eine Krankheit vorliegt, es kann keiner davon erfahren.

Hi

In der Regel nicht nur wenn der Lehrer dich extra darum bittet (kann z.b. dann passieren, wenn du ofter gefehlt hast).
Und mit dem ärtztlichem Attest, dass musst du auch nur abgeben/holen wenn der Lehrer/Tutor dich darum bittet…

Also immer erst keinen Grund angeben wenn es dir peinlich ist

bb

Hallo, war auf Dienstreise und konnte daher nicht gleich antworten! In der Regel ist es so, dass es eine Schulpflicht gibt!!! Ein nicht stattfindender Schulbesuch muss also begründet werden bzw.durch Krankenschein oder Bescheinigung des Arztes belegt werden.Hier ist die Diagnose auch nicht genannt. Sollten Sie noch nicht 18 Jahre alt sein, reicht auch eine schriftliche Bestätigung der Eltern. Die Ausnahme dabei ist die Nichtteilnahme an Prüfungen. Hier reicht derartige Bescheinigung nicht aus.
Bei Verdacht auf Bummelei kann die Schule einen Nachweis fordern!!!Liebe Grüße Usle444