Noten ausgleichen

(1)Hauptfach : 3
(2)Hauptfach : 3
(3)Hauptfach : 4
(4)Hauptfach : 4

in 6 Nebenfächern : 3
in 2 Nebenfächern : 4
in 2 Nebenfächern : 5
in 1 Nebenfach : 2

geht das da alles klar mit dem Ausgleichen?
Danke schonmal.

kann nicht helfen leider gruss

Gymnasium bin ich nicht ganz so sicher, deshalb habe ich gesucht und diese rechtlich abgesicherte Seite gefunden: Aber bevor du das kiest, das Jahr ist doch noch lang, versuch doch "einfach " nach oben zu rutschen und eine vier abzuliefern?:Viel Glück Uschi:

Der Antragsteller hatte im Jahreszeugnis der Klassenstufe 7 in ____>ZWEI Fächern die Note „mangelhaft“ erhalten. Nur eine davon konnte er nach der einschlägigen Rechtsverordnung durch die Note „befriedigend“ in -->ZWEI anderen Fächern ausgleichen. Deshalb wurde er nicht versetzt.

Mit seinem beim Verwaltungsgericht gestellten Antrag wollte er seine einstweilige Zulassung zur 8. Klassenstufe erstreiten. Da er ein „mangelhaft“ ausgleichen könne, bleibe nur ein „mangelhaft“ übrig.
____>>>>Hier steht sogar, du würdest auf jeden Fall versetzt mit einer 5:
Damit müsse er genauso versetzt werden wie ein Schüler, der nur einmal die Note „mangelhaft“ im Zeugnis habe und damit nach der Rechtsverordnung zu versetzen sei. Dies gelte um so mehr, als ein solcher Schüler durchaus einen deutlich schlechteren Gesamtnotendurchschnitt haben könne als ein Schüler mit zwei Noten „mangelhaft“, der eine davon ausgleichen kann.
Notendurchschnitt irrelevant

Die Richter der 6. Kammer haben die Entscheidung der Schule bestätigt. Die Rechtsverordnung regele unmissverständlich, dass bei zwei (oder mehr) unter „ausreichend“ liegende Zeugnisnoten eine Versetzung nur erfolge, wenn alle diese Noten ausgeglichen werden können. Dahinter stehe die sachgerechte Erwägung, dass ein Schüler, der in zwei oder mehr Fächern unzureichende Leistungen erbracht habe, allenfalls dann die Kapazität habe, die folgende Klassenstufe erfolgversprechend zu durchlaufen, wenn seine guten Noten in anderen Fächern erkennen ließen, dass er genügend Leistungsreserven habe, um seine Mängel in den mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Fächern in absehbarer Zeit beheben zu können. Dass ein Schüler mit nur einer Note „mangelhaft“ einen schlechteren Gesamtnotendurchschnitt haben könne als ein Schüler mit mehreren unter „ausreichend“ liegenden Noten und trotzdem, anders als Letzterer, versetzt werde, sei irrelevant. Denn der maßgebliche Ansatzpunkt für die Versetzungsentscheidung sei nicht der Notendurchschnitt, sondern die Anzahl der Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen. (6 L 654/08.MZ)

Hallo sebsob,
da kann ich Dir leider nicht helfen. Meine „Noten“ sind Musiknoten …

Gruß
Cellen

Hallo!

Ich hab leider keine Ahnung, was sie mit dem E-Mail meinen.

Lg
Philipp

Ich denke schon, dass es reicht. Zur Sicherheit würde ich beim Klassenlehrer nachfragen.

Viele Grüße
Knossos

Hi,
ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten…
In welchem Bundesland gehst du zur Schule?
In welche Schulart und welche Klassenstufe?

Denke aber, dass es zum Ausgleichen reichen müsste, immerhin hast du die 5er ja nur in den Nebenfächern.

Gruß, L.

welches Bundesland?
welche schulform?
welche klassenstufe?
ich könnte dir nur für nrw helfen

Kann mir mal bitte einer helfen??
ich bin verzweifelt !
ich weiß nicht, ob ich dieses schuljahr (8. klasse)
schaffe und ich muss aber !

also ich habe

Hauptfächer:
Mathe: 5
Englisch: 2
Deutsch: 3
Französisch: 4

Nebenfächer:
Physik: 5
Chemie: 3
Biologie: 2
Erdkunde: 4
Sport: 3
Musik: 4
Kunst: 3
Geschichte: 3
Religion: 3/4

kann mir jemand sagen,
ob man da was ausgleichen kann, oder
ich die nachprüfung machen muss??
danke schonmal.

Samantha.