… (Präsentation)?
Guten Abend zusammen, ich hätte da mal eine kurze Frage:
Kann man Notenabzug geben, wenn der schriftliche Teil einer Präsentation zu lang ist?
Folgende Situation gehört dazu:
Ich sollte eine Präsentation im Deutschunterricht halten. Die zählt notenmäßig wie eine Klassenarbeit, was bei 3 Aufsätzen pro Schuljahr ziemlich viel ist.
Also bereitete ich mich gut vor, hatte mich für die Buchpräsentation entschieden.
Als einzige Kritierien war vorgeschrieben:
Mindestens! 20 Seiten schriftlicher Teil.
ca. 20-30 Minuten Präsentation.
Ich habe mich an alles gehalten, war auch wirklich zufrieden mit allem.
Doch dann die Überraschung: Note 3+
Als Begründung: Meine Lehrerin hatte nach der Hälfte meines schriftlichen Teils keine Lust mehr, da dieser stolze 120 Seiten umfasste.
Ich war ziemlich geschockt, von soetwas hatte ich noch nie gehört. In stundenlanger Arbeit habe ich in Bücher über den Autor und den geschichtlichen Hintergrund Informationen zusammen getragen, alles ausformuliert und die unwichtigen Dinge natürlich weggelasen.
Aber bei einem rießen Roman wie es „Der Graf von Monte Christo“ ist, kann ich 115 Kapitel nicht in 20 Seiten stecken, funktioniert einfach nicht.
Jetzt eben meine Frage: Darf meine Lehrerin (die mich wirklich nicht ausstehen kann) das einfach so oder muss sie soetwas nicht wenigstens einmal sagen?
Wir hatten in unserer gesamten Schullaufbahn vorher noch keine Buchpräsentation und von meiner Lehrerin erhielt ich vorher auch keine Auskunft über irgendetwas.
Ich danke schon einmal im Vorraus für eure Antworten^^
Glg
Die Adiutrix