Problem auf ein technisches Gymnasium zu wechseln

Guten Tag,

mein Problem ist jetzt, dass ich von der 11. Klasse (G8) nach dem Halbjahr zurück in die 10. Klasse gegangen bin, um auf ein technisches Gymnasium zu wechseln. Nun sagt mir die Sekretärin, dass es nicht geht, da ich das erste Halbjahr in der 11. Klasse war, obwohl ich ja wieder in der 10.Klasse bin. Hat sie Recht?

Hallo

mein Problem ist jetzt, dass ich von der 11. Klasse (G8) nach dem Halbjahr zurück in die 10. Klasse gegangen bin, um auf ein technisches Gymnasium zu wechseln.

Wieso wechselst du nicht direkt auf ein technisches Gymnasium, anstatt da ohne Not eine Klasse zu wiederholen? Und wäre es nicht etwas sinnvoller gewesen, in einem Jahr das Abi zu machen und dann etwas Technisches zu studieren?

Nun sagt mir die Sekretärin, dass es nicht geht, …

Die Sekretärin welcher Schule sagt das? Deine jetzige oder die vom technischen Gymnasium? Warum fragst du nicht einfach jemanden vom technischen Gymnasium? Hast du das denn mit denen nicht vorher besprochen, wie du am besten vorgehst?

Wenn du übrigens nicht verraten willst, um welches Bundesland es sich handelt, wird dir hier direkt zur Sache auch niemand etwas sagen können.

Viele Grüße

Hallo,

abgesprochen wurde nichts, da es ziemlich plötzlich kam. Zurück in die 10. Klasse zu gehen war meine Entscheidung und man kann nichts dran ändern, also belassen wir es dabei. Das hat die Sekräterin vom TG gesagt. Bundesland: Baden-Württemberg

MfG

Hallo,

Das hat die Sekräterin vom TG gesagt.

Dann würde ich sie fragen, auf genau welchen Paragraphen in welcher Bestimmung oder welchem Gesetz sie sich mit dieser Aussage stützt.

Aber vielleicht meldet sich hier ja noch jemand, der sowas weiß.

Viele Grüße

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Hallo,

Das hat die Sekräterin vom TG gesagt.

das heißt übrigens Sekretärin, sorry, das musste sein.
An meiner Schule (Niedersachsen) ist das so, dass sich der Koordinator des (Wirtschafts-)Gymnasiums bestens auskennt, was die Übergangsmöglichkeiten angeht, besser als die Sekretärin, und er kann dir auch mit Sicherheit die Gesetze und Paragraphen nennen, die seine Aussagen untermauern. Deshalb von mir die Empfehlung: such direkt den zuständigen Lehrer. Bei uns nennt er sich Koordinator, bei der ersten Schule in Ba-Wü, auf deren Homepage ich entsprechende Hinweise gefunden habe (http://www.bs-achern.de/schulltg.htm), wird er Abteilungsleiter genannt, wobei ich sagen muss, dieser hier hat viele Schulformen unter seiner Obhut, unserer kümmert sich nur ums Gymnasium, aber deswegen muss der aus Ba-Wü nicht weniger kompetent sein. :smile: Also: Anrufen, Termin vereinbaren, beraten lassen. Auch dafür sind sie da!

Viele Grüße
Christa

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FAQ:1129 - Schulrecht!
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