Realschule Bayern, Notenschlüssel oder Ges. Punkte

Liebe Experten,

ich sitze gerade vor der Mathe-Arbeit meines Sohnes. 5. Klasse Realschule - Bayern. Ich finde der Lehrer hätte der Arbeit noch hie und da ein Pünktchen abgewinnen können, aber das wäre wohl ein Streitfall.

Frage: Auf der Arbeit stehen nur die Punkte die mein Sohn erreicht hat und die Note. Es steht nicht die maximal erreichbare Punktzahl darauf. Ist das ok so? Was muss darauf stehen, Notenschlüssel erfahren wir nie - finde ich auch schade und soweit ich weiss, darf man den Notenschnitt der Klasse NICHT erfahren. Warum … Weshalb…

Liebe Experten, freue mich auf Antworten und ev. tröstende Worte. Sohn hatte gigantisch gelernt aber in der Schulaufgabe leider einiges - vor allem aus Zeitdruck verhudelt, tut mir einfach so leid.

Ich danke Euch
Maren

Hallo, Maren,

Frage: Auf der Arbeit stehen nur die Punkte die mein Sohn
erreicht hat und die Note. Es steht nicht die maximal
erreichbare Punktzahl darauf. Ist das ok so?

ob es vorgeschrieben ist, die Höchstpunktzahl auf jede Arbeit zu schreiben, kann ich nicht sagen, aber sie müsste natürlich in irgendeiner Form bekannt gegeben werden. Ich vermute, dass dann wohl auch bei den einzelnen Aufgaben die jeweils erreichbaren Punkte nicht angegeben sind (sonst könnten die Schüler diese ja zur Not selbst zusammenzählen)?

Es sollte aber doch beim Schreiben der Arbeit für den Schüler erkennbar sein, auf welche Aufgaben er sich - z. B. wenn er in Zeitdruck gerät - besonders konzentrieren soll (-> eben solche, die die meisten Punkte bringen).

Natürlich muss auch bei der Rückgabe der Arbeit nachvollziehbar sein, wofür Punkte konkret gegeben oder abgezogen wurden.

Notenschlüssel erfahren wir nie -

Auch das verstößt gegen das Gebot der Transparenz bei der Notengebung, ebenso wie der fehlende Notenschnitt.
Die Schüler müssen die Möglichkeit haben, a) die Qualität ihrer Leistung (eine „gute“ oder „schlechte“ Drei?) einzuschätzen und b) ihren „Platz“ im Leistungsspektrum der Klasse zu herauszufinden (Bin ich besser oder schlechter als der Durchschnitt?).

Die übliche Praxis an den meisten Schulen, die ich kenne, ist, dass auf den Schulaufgabenblättern sowohl die Punkte für die einzelnen Aufgaben als auch die erreichbare Gesamtpunktzahl stehen. Bei der Rückgabe der Arbeit werden Notenspiegel und Notendurchschnitt an die Tafel geschrieben (mit der Aufforderung an die Schüler, diese Ergebnisse zu notieren).
Es gibt doch keinen Grund für die Geheimhaltung dieser Informationen - außer, der Lehrer hat die Arbeit vorher nicht gründlich durchdacht und verteilt die Punkte nach dem Gießkannenprinzip bzw. will sich ein Hintertürchen offen halten, um eventuell unerwünschte Ergebnisse noch hinzubiegen.

Ich empfehle dir, zunächst das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft zu suchen und - möglichst sachlich, ohne Vorwürfe und Unterstellungen - nach den Gründen für dieses Vorgehen zu fragen, bei ausweichenden Antworten ruhig und gelassen, aber hartnäckig, nachzuhaken. Sollte man dich abspeisen wollen („Das ist an unserer Schule so üblich“), scheue nicht den Weg zum Schulleiter und stell ihm dieselben Fragen. Vielleicht lässt sich das Problem ja auf diese Weise lösen - ansonsten melde dich noch mal.

Viel Erfolg!

Kreszenz

Liebe Claudia,

Kreszenz hat schon alles gesagt. Die Notengebung muß transparent sein. Dazu gehört zumindest die Zuweisung der Punktezahl zu einzelnen Aufgaben, aber im Ernstfall auch, wie der Lehrer zu diesem Verteilungsschlüssel gekommen ist. Ebenso vorab (für die Schüler) die Gewichtung der Aufgaben.
Ich bin nicht sicher, wie das in Mathe gehandhabt werden muß, aber normalerweise muß die Note begründet sein mit einem abschließenden Kommentar, oder eben einer abschließenden Gewichtung / Würdigung.

Kreszenz hat recht: der Schulleiter ist Anlaufadresse. Ich persönlich würde allerdings sofort mit der Aufsichtsbehörde / vorgesetzten Dienstbehörde sprechen und den Dezernenten für dieses Stufe auf der REalschule verlangen (Tel. nr. hat das Sekretariat der Schule). Es könnte sich herausstellen, daß der Lehrer einen Formfehler gemacht hat mit der Vernachlässigung der Aufschlüsselung. Oder: hat er z.B. seine Unterschrift dazugegeben plus Datum?

Was das hier angeht: „der Lehrer hätte der Arbeit noch hie und da ein Pünktchen abgewinnen können, aber das wäre wohl ein Streitfall“ stimmt genau. Ziehen Sie einen anderen Lehrer zu Rate. Leider bin ich nur Gutachter für Englisch und kann Ihnen nicht weiterhelfen. Möglicherweise ist eine sog. „Einzelnotenbeschwerde“ fällig. Vielleicht geht der Lehrer auch auf Ihren Vorwurf ein und ändert sdie Note. Ist er nicht einsichtig, kann das auch im Notfall der Schulleiter tun, über den Kopf des Lehrers hinweg (er wird es nicht tun, wenn er nicht selbst Mathematiker ist).

Gruß

jo perrey

Hallo Jo,

ganz lieben Dank!!

Maren Claudia

Hallo Kreszenz,

ganz lieben Dank!

Maren Claudia

Hallo Claudia!

Frage: Auf der Arbeit stehen nur die Punkte die mein Sohn
erreicht hat und die Note. Es steht nicht die maximal
erreichbare Punktzahl darauf. Ist das ok so? Was muss darauf
stehen, Notenschlüssel erfahren wir nie - finde ich auch
schade und soweit ich weiss, darf man den Notenschnitt der
Klasse NICHT erfahren. Warum … Weshalb…

Habe folgendes gefunden:

§ 39 Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
(1) Schriftliche Leistungsnachweise sollen von den Lehrkräften innerhalb zweier Wochen korrigiert, benotet, an die Schüler zurückgegeben und mit ihnen besprochen werden.

(Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO))

Weiterhin:

Art. 52: Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse
(3) Die Art und Weise der Erhebung der Nachweise des Leistungsstandes ist den Schülern vorher bekannt zu geben; die Bewertung der Leistungen ist den Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung zu eröffnen.

(Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG))

Ich kann hier nicht direkt herauslesen, welche Pflichten der Lehrer nun hat (ob „Notenstufe“ nun Bewertungsschlüssel entspricht zum Beispiel (blödes Beamtendeutsch)). Aber ich lese hier eindeutig heraus, dass der Lehrer bei Unklarheiten des Schülers über eine Bewertung Auskunft zu erteilen hat.
Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich mit Amtsdeutsch auskennt?!?

Wenn du ein wenig weiter stöbern willst, hier (http://www.realschule.bayern.de/bestimmungen/) findest du alle Gesetzestexte.
Es ist zwar nicht sehr diplomatisch, gleich mit dem Gesetz zu drohen, aber falls gar nichts anderes mehr hilft… Und es soll ja den interessierten auf seine Pflichten und auf die der Schule/Lehrkraft/Ämter hinweisen.

Grüße,
Lydia

Hallo, Jo,

Ich persönlich würde allerdings sofort mit der Aufsichtsbehörde /
vorgesetzten Dienstbehörde sprechen und den Dezernenten für
dieses Stufe auf der REalschule verlangen (Tel. nr. hat das
Sekretariat der Schule). Es könnte sich herausstellen, daß der
Lehrer einen Formfehler gemacht hat mit der Vernachlässigung
der Aufschlüsselung.

aber warum gleich das schwerste Geschütz auffahren? Aus meiner Erfahrung lassen sich sehr viele solcher Unstimmigkeiten beseitigen, wenn die Eltern sich zuallererst mit der betreffenden Lehrkraft unterhalten - die hat dann zumindest die Möglichkeit, einen Fehler einzusehen, ihn zu korrigieren, ohne dabei das Gesicht zu verlieren.

Ein Lehrer kann sich ja wirklich mal vertan haben oder es kann sich um einen Anfänger bzw. Referendar handeln, dem das Erstellen und Korrigieren von Klassenarbeiten in seiner Ausbildung nicht ausreichend beigebracht wurde und der noch keine oder kaum Korrekturerfahrung hat. Da sorgst du mit deiner Dienstaufsichtsbeschwerde eher für böses Blut als für Einsicht und Verständnis.

Darüber hinaus besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass die Eltern eben doch nicht den gesamten Sachverhalt kennen - das Kind kann etwas missverstanden, überhört, vergessen haben (hab ich x-mal erlebt) - dann sind schließlich die allzu wehrhaften Eltern die Blamierten vor Schule und Behörde.

Last but not least denke ich, man gibt ein besseres Beispiel für seine Kinder ab, wenn man ihnen zeigt, dass bei Problemen jeder Art zuerst das Gespräch gesucht werden sollte, als wenn man gleich zur Beschwerde, Klage etc. schreitet (Sonst kann es zu so grotesken Auswüchsen kommen, dass Lehrer sich schon von Dritt- oder Viertklässlern bei jeder Anweisung fragen lassen müssen: „Dürfen Sie das überhaupt?“).

Erst wenn alle Gesprächsversuche mit der Lehkraft fehlschlagen, würde ich den nächsten Schritt tun, je nach Sachlage zum Fachbetreuer oder Verbindungslehrer und schließlich zum Schulleiter (Das lässt sich auch „in einem Aufwasch“ organisieren).

Gruß
Kreszenz

2 Like

gute Recherche, Kompliment, Lydia!

Mit „Notenschlüssel“ war „Grundlage der Benotung“ gemeint. Die Note muß u. U,. auch verbal begründet werden. Ob das auch bei Mathematikarbeiten der Fall ist, kann nur in der kommentierten Fassung der ASchO nachgelesen werden.

Bei uns in NRW ist es außerdem üblich, den Klassenspiegel, also die Verteilung der Noten, mitzuteilen. Kann mir kaum vorstellen, daß es in Bayern anders ist, denn nur so läßt sich überprüfen, ob die Arbeit genehmigungspflichtig war.

Gruß

jo perrey

Hallo Lydia,

herzlichen Dank. Leider schrieb mir das Kumi, dass alles rechtens ist/war.

ThX und noch eine schöne Wochen

Maren Claudia

Hallo Jo,

also das Kumi schrieb mir, dass das alles rechtens war. Grumel. Würdest Du mir bitte ncoh sagen, betreffend Deiner folgenden Sätze:

also die Verteilung der Noten, mitzuteilen. Kann mir kaum
vorstellen, daß es in Bayern anders ist, denn nur so läßt sich
überprüfen, ob die Arbeit genehmigungspflichtig war.

Gruß

jo perrey

… wann eine Arbeit gehehmigungspflichtig ist /war.

Danke Dir nochmals ganz lieb

Maren Claudia

Hallo Jo,

mhmm, an der Arbeit lasse ich nichts ändern. Denke wir müssen noch einige Jährchen mit diesem Lehrkörper :wink: leben und wollen keinen vergrätzen!! Leider ist es auch rechtens, dass zu Beginn der Schulaufgabe noch nirgens stehen muss, wieviel Punkte man pro Aufgabe erreichen kann.

Liebe Grüße

Ma. Claudia

Hallo, Claudia,

Leider ist es auch rechtens, dass
zu Beginn der Schulaufgabe noch nirgens stehen muss, wieviel
Punkte man pro Aufgabe erreichen kann.

das finde ich sehr bedauerlich.

Was mich noch interessiert: Hat sich das KuMi auch zu der Frage nach Notenschlüssel und Klassendurchschnitt geäußert? Oder wurden die inzwischen bekannt gegeben?

Gruß
Kreszenz