Wann darf der Lehrer die Note 6 erteilen?

Hallo Leute,

mein 10-jähriger Sohn hat in Deutsch zur
Zeit das Thema „Schauspiel“.
Er sollte einen kurzen Sketch aufführen,
hat aber die Requisiten vergessen,
konnte daher das Stück nicht aufführen,
und hat die „Note 6“ erteilt bekommen.
Meine Frage: Ist es Rechtens wegen einmaligem
Vergessen die Note 6 einzutragen.

Das kommt auf die Vorgabe an, aber ich denke, das ist hart bei nem 10 jährigen aber zulässig.

Hallo Elias Gürlich,
danke für Ihr Vertrauen, Ihnen diese Frage beantworten zu dürfen.
Gleiche Konstellation bei meinem Sohn gewesen, ich daraufhin zur Lehrerin mit der Bitte, meinem Sohn statt der Fachnote einen Ordnungstadel - wegen des Vergessens-einzutragen, negativ, darauf hin zur Direktorin, Ergebnis: Ordungstadel ist o.k., Fachnote wurde zurückgenommen und er durfte wiederholen, diesmal zu nomalen Bedingungen (bei einer „6“ hätte sich seine Fachnote weit in den Keller begeben!). Von mir natürlich eine zarte „Kopfwäsche“ für meinen Sohn, aber unter uns Eltern: wer ist vollkommen und vergißt nichts!
Mein Rat: suchen Sie den Kontakt zur Lehrerin, erklären Sie den Ausnahmefall, bitten Sie um die Rücknahme der Note unter Zustimmung einer „disziplinarischen“ Maßnahme: auch Vergessen muß ja beurteilt werden (aber bitte nicht in einer Fachnote!
Was das Gesetz dazu sagt, weiß ich nicht,aber ich bin sicher, dass durch einen regelmäßigen Kontakt mit den Lehrern unserer Kinder manches Problem im Vorfeld erkannt und vor der Eskalation beseitigt wurde, denn Lehrer sind ja auch nur Menschen und meine Jungs waren sicher auch (wie ich) keine Engel. Ich würde einfach das Gespräch suchen und diesen (lockeren) Kontakt aufrechterhalten, dann kann sich die Lehrerin auch mal (gern) an Sie wenden, wenns brennt. Ich habe immer die Konfrontation mit den Lehrern vermieden, denn deren Job ist auch nicht immer leicht (ich war Ausbilder!).
Ich wünsche Ihrem Sohn viel Erfolg in der Schule und Ihnen ein glückliches Händchen, ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Freundliche Grüße
Klaus1951

Hallo,

mein 10-jähriger Sohn hat in Deutsch zur
Zeit das Thema „Schauspiel“.
Er sollte einen kurzen Sketch aufführen,
hat aber die Requisiten vergessen,
konnte daher das Stück nicht aufführen,
und hat die „Note 6“ erteilt bekommen.
Ist es Rechtens wegen einmaligem
Vergessen die Note 6 einzutragen.

ohne Angaben zu Bundesland und Schulform ist eine konkrete Antwort nicht möglich.

Grundsätzlich ist es aber im Schulgesetz vieler Bundesländer so geregelt, dass die Note 6 erteilt werden kann, wenn eine Leistung (hier: der aufgegebene Sketch) nicht erbracht wird aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat (hier: Fehlen der notwendigen Requisiten wegen Vergesslichkeit).

Benotet wird in diesem Fall nicht das Vergessen, sondern das Nicht-Erbringen einer Leistung (wie z. B. auch bei einem Englisch-Test, wenn der Schüler ein leeres Blatt abgibt, weil er vergessen hat, die aufgegebenen Vokabeln zu lernen).

Bei solchen Problemen bringt es übrigens meist schon Klarheit, sich zunächst - in freundlich-sachlichem Ton - an die betreffende Lehrkraft zu wenden mit der Bitte, die entsprechende Bestimmung aus dem Schulgesetz zu zeigen und zu erläutern.

Gruß
Kreszenz

Hallo E.G.,
wenn dein Sohn vergesslich ist, kann das eigentlich doch nicht das Problem sein. Einen Sketch kann man doch notfalls auch ohne Requisiten aufführen. Eine „sechs“ ist eine Leistung, die Mängel aufweist, die man auch nicht in kürzerer Zeit aufarbeiten kann. Also steht hier ein Gespräch auf Augenhöhe an. Das bedeutet, dass du nicht von vorneherein etwas Böswilliges vom Lehrer vermutest, sondern dich erkundigts, was da so schiefgelaufen ist, dass dein Sohn derartig eingeschätzt wurde. Geh einfach mal davon aus, dass da mehr vorhanden ist, als nur „einmaliges Vergessen“. Eltern und Lehrkräfte müssen an „einem Strang ziehen“ damit die Erziehung klappt. Also erkundige dich möglichst neutral, was los ist. Dein Sohn braucht einen Vater, der ihn kundig erzieht und keinen Rechtsanwalt, der nur vom Vorteilsdenken für seinen Mandanten ausgeht.
Viel Erfolg
T.S.

Hallo,
also, rechtens ist es schon, denn es war ja die Hausaufgabe, und eine nicht erbrachte Leistung kann mit 6 bewertet werden. Es ist, wie wenn er sein Heft vergessen hätte, in dem sein Hausaufsatz steht.
Aber man hätte natürlich sagen können, er kann es ohne Requisiten probieren, und ihm dann einen Notenabzug geben, aber keine 6. Oder den Auftritt verschieben.
Aber das bleibt dem Lehrer überlassen. Im Grunde hat er Recht. Wenn es eine Schulaufführung gewesen wäre, wäre es ja auch sehr übel, wenn er keine Requisiten dabei gehabt hätte…
lg

Hi,

Bundesland wäre natürlich interessant zu wissen.

In Bayern ist das so, dass die Note 6 gegeben werden darf:

  • für eine ungenügende Leistung. Das heißt, wenn der Prozentsatz an Richtigem in der Antwort nicht hoch genug ist. Wieviel das ist, unterscheidet sich je nach Fach und Altersstufe.
  • für eine verweigerte Leistung: Der LEhrer fordert den Schüler zu einer Antwort auf, und der Schüler sagt, dass er nicht antworten will. Oder der Schüler gibt ein leeres Blatt in einer Arbeit ab.

Dein Sohn hat die Note 6 nicht für das Vergessen dr Materialien bekommen, sondern dafür, dass er den Sketch nicht aufgeführt hat. Ich kann hier nicht beurteilen, inwiefern er die Aufführung zumindest hätte versuchen können, aber das hat auch nichts mit der Einschätzung der Lage zu tun. Ich bin mir sicher, dass dein Sohn gewußt hat, dass die Aufführung des Sketches benotet wird, und dass es besser wäre, mit Requisiten zu erscheinen. Er ist unvorbereitet erschienen und konte die Leistung nicht erbringen - ganz klar Noe 6.
Stell Dir mal vor, er schreibt eine Mathearbeit und hat vergessen zu lernen und kriegt auch eine 6. Da kämst Du doch auch nicht auf die Idee, die 6 anzufechten. Und so ist es im Schauspiel mit den REquisiten.

die Franzi

Hallo Elias,

hierbei handelt es sich wohl weniger um eine rechtliche, als um eine pädagogische Frage. Es ist rechtlich möglich, vom Schüler nicht erbrachte Leistungen mit einer ungenügenden Note zu bewerten. Ob dies bei einem 10-jährigen pädagogisch angebracht erscheint ist so nicht zu beurteilen, weil ich den Schüler nicht kenne. Vergisst er regelmäßig seine Sachen, so kann der Lehrer diesen „Denkzettel“ als Möglichkeit des Wachrüttelns verstanden haben.
Ich empfehle daher zunächst das Gespräch mit dem jeweiligen Pädagogen.

Viele Grüße

Tegatana

Hallo Elias,

also ich würde mit der Lehrerin umgehend sprechen und genau nachfragen, wofür sie dem Jungen eine 6 gegeben hat. Sie könnte meines Wissens diese Note als kleine Teilnote eintragen, von wegen vergessene Hausaufgaben oder so. Auf keinen Fall aber als Epochalnote für den Bereich „Schauspiel“ im Halbjahr Deutsch. Er hat ja auf diesem Gebiet sicher auch noch andere Leistungen erbracht oder hat er sich in den dafür vorgesehenen Stunden total passiv verhalten oder gar verweigert? Das müsstet ihr auf jeden Fall erfragen und klären. Eine 6 gibt es entweder bei totaler Leistungsverweigerung (nicht einmaliges Vergessen!)oder wenn die erbrachte Leistung „den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.“ Das ist die juristische Definition. Normalerweise geben LehrerInnen bei 3x vergessenen Hausaufgaben einen Sechser, aber eben als „Hausaufgaben-Teilnote“.
LG
Lesefuchs

Hallo,
rein rechtlich ist es tatsächlich so, dass die Note 6 erteilt werden kann, wenn eine Arbeit nicht gemacht bzw. verweigert wird.
Allerdings liegt das immer im Ermessensspielraum des Lehrers.
Ihr Sohn sollte einfach nachfragen, ob es die Möglichkeit gibt, das Schauspiel zu einem anderen Termin nachzuholen. Ein Gespräch hilft in der Regel immer.
Wenn die Nachfrage über Ihren Sohn nicht fruchtet, können Sie immer noch direkt mit dem Lehrer reden. Es gibt sicherlich immer mehrere Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Drossel

Hallo,
es ist einem Lehrer freigestellt die Note 6 zu erteilen, wenn die Arbeit einmal vergessen wurde. Viele Lehrer verwarnen erst oder führen eine Liste und geben bei drei vergessenen Arbeiten eine 6. Ich kann nicht beurteilen warum der Lehrer hier so schnell bei der Benotung war, es ist sicher sinnvoll hier mit dem Lehrer zu sprechen bzw. um einen Nachholtermin zu bitten.
Viel Erfolg

Prinzipiell gilt: eine nicht erbrachte Leistung ist ungenügend, also „6“. Bei einem Zehnjährigen finde ich das aber zu hart, er hätte eine 2. Chance haben sollen. Aber vielleicht ist so etwas ja schon öfter vorgekommen?

Hi,
ich möchte mmich meiner/m Vorschreiber/in Vishnukatze anschließen.
Nach 4 oder 5 Jahren Schule müßte man die Konsequenzen nicht erbrachter Leistung, die einzeln benotet werden sollte, kennen.

Gruß

Das ist das Problem mit dem Flieger.
Wenn Du eine Urlaubsreise gebucht hast und du kommst nicht pümktlich zum Flughafen, dann ist der Fleiger weg. Dann kannst du auch nicht erwarten, dass die Fluggesellschaft einen zweiten Flug für dich bereitstellt.
Ok, jetzt mal ernst:
natürlich ist eine nicht erbrachte Leistung eine sechs (ungenügend). Die Frage ist nur, inwieweit sich diese Note auf die Gesamtnote auswirkt.
Generell muss lt. Schulgesetz (in NRW) jede schriftliche Leistung (Klassenarbeit) zu 50 % mit einer kumulierten sonstigen leistung gegengerechnet werden, und diese sonstige Leistung muss aus mindestens zwei definierten Teilleistungen zusammengesetzt sein.
Also:
Sketsch: 6 + Test: 2 = 4 (SOMI)
Klassenarbeit: 2 + SOMI 4 = Zeugnisnote 3.

Ist nicht einfach aber ich hoffe verständlich, okey?

Hallo,
dass Ihr Sohn die Note ungenügend bekommen hat, obwohl er nur einmalig die benötigten Requisiten vergessen hat, ist sicher eine sehr strenge Benotung. Dennoch ist diese Beurteilung aber rechtens. Die Note 6 wird bei ungenügenden Leistungen, verweigerten oder nicht erbrachten Leistungen vergeben. Letzteres trifft hier zu, obwohl man sicherlich anders hätte handeln können, ist diese Note bei entsprechender Auslegung aber rechtmäßig.