Hallo,
mein 10-jähriger Sohn hat in Deutsch zur
Zeit das Thema „Schauspiel“.
Er sollte einen kurzen Sketch aufführen,
hat aber die Requisiten vergessen,
konnte daher das Stück nicht aufführen,
und hat die „Note 6“ erteilt bekommen.
Ist es Rechtens wegen einmaligem
Vergessen die Note 6 einzutragen.
ohne Angaben zu Bundesland und Schulform ist eine konkrete Antwort nicht möglich.
Grundsätzlich ist es aber im Schulgesetz vieler Bundesländer so geregelt, dass die Note 6 erteilt werden kann, wenn eine Leistung (hier: der aufgegebene Sketch) nicht erbracht wird aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat (hier: Fehlen der notwendigen Requisiten wegen Vergesslichkeit).
Benotet wird in diesem Fall nicht das Vergessen, sondern das Nicht-Erbringen einer Leistung (wie z. B. auch bei einem Englisch-Test, wenn der Schüler ein leeres Blatt abgibt, weil er vergessen hat, die aufgegebenen Vokabeln zu lernen).
Bei solchen Problemen bringt es übrigens meist schon Klarheit, sich zunächst - in freundlich-sachlichem Ton - an die betreffende Lehrkraft zu wenden mit der Bitte, die entsprechende Bestimmung aus dem Schulgesetz zu zeigen und zu erläutern.
Gruß
Kreszenz