Ab wann darf ich in die Gesetzliche Krankenkasse ?

Hallo,

Ich hab eine frage, ich bin jetzt PVK, will wieder zu der GSK Wechseln.
Ich bin Selbständig, und werde aber einen 401€ Job annehmen, damit ich wechseln kann, wie lange muss ich in dem Verhältnis stehen und den Antrag zustellen ?

Geht das schon ab dem ersten Tag ? Oder muss ich 1-2 Monate erst dort gearbeitet haben ?

Gewerbe muss ich vorzeitig schließen, kann es danach aber wieder Anmelden, das hab ich schon rausgefunden.

Falls jemand sich damit auskennt wäre ich dankbar für infos :9

MFG

Guten Tag,

vgl. Rechtsvorschrift:

(1) Der Versicherung können beitreten
1.
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt,

Also durchgehende Vorversicherungszeit mindestens 12 Monate am Stück und: Keine 55 Jahre alt!

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hi Bolle,
Versicherungspflicht gilt ab ersten Tag und ist ein Sonderkündigungsrecht für die PKV. Die pflichtversicherung muss 12 Monate bestehen, danach kann man sich Freiwillig auch als Selbstständiger versichern. Erfolgt innerhalb eines Jahres die erneute Gewerbeanmeldung so muessen Sie wieder in die PKV
Gruß

Hallo BolleBolle,
der Wechsel ist sofort möglich, sofern Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Mit der Annahme eines Jobs über 400 Euro ist man sozialversicherungspflichtig und die PKV endet mit Aufnahme der abhängigen Tätigkeit. Da von den 401 Euro wenigstens noch die Sozialversicherungsbeiträge abgehen, wird es natürlich eng! Bei 401 Euro könnte es zudem Vorwürfe bzw. Nachprüfungen wegen Gestaltungsmissbrauch geben.
Mit freundlichen Grüßen!
Frank

Danke für die Schnelle Antwort,
Die Arge hat das so nicht bezeichnet.

Das Gewerbe melde ich auch nicht als 40Stunden bzw vollzeit job an, es wird ein Kleingewerbe ohne Steuern, ist dies genauso zubehandeln ?

Danke :smile:

Von Kleingewerbe wurde nicht gesprochen :smile:
Bitte zur aufnehmenden Kasse oder Rentenversicherung gehen und eine Statusfeststellung machen lassen.
Im Regelfall überwiegt die Versicherungspflichtige Tätigkeit
Gruß

Hallo,

bevor ich hier antworte, eine Gegenfrage

Wie alt sind Sie ?

Gruß Merger

Unter 30 :smile:
Ach und wegen dem Gewerbe, das wird dann ein KLeingewerbe

Hallo Bollobolle,

Sie können sofort in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, nur deer PKV rechtzeitig innerhalb von 2 monaten Bescheid geben - am besten mit einer bescheinigigung vom AG oder der GKV-Kasse. Sollten Sie damit schwanger sein, etwa wieder in absehbarer Zeit in die PKV zu gehen so würde ich den PKV-Vertrag gegen geringen Beitrag derweilen auf Anwartschaft umstellen. Damit erhalten Sie sich das jüngere Eintrittsalter etwaige Rückstellungen und alle Krankheiten die Sie dazwischen angesammelt haben sind dann in der PKV automatisch ohne Zuschlag mitversichert. Das Gewerbe abmelden und dann wieder anmelden halte ich wenn der zeitraum überschaubar ist (1 oder 2 Jahre)für nicht notwendig. Sie geben halt dann Ihre GuV-Rechnung mit 0,00 Euro beim Finanzamt ab.
Grüe aus münchen
-Leo

Hallo, bin nicht sicher, wie es Finanziell bei Ihnen aussieht. Sie werden wahrscheinlich in der PVK bleiben muessen.Gibt ur wenige Wege zurueck in die Gesetzliche (kommt auch auf die Mitgliedsjahre an). Zum Amt gehen und Antrag stellen. Die zahlen dann fuer einen Basistarif-PVK.

Ich bezweifele, dass diese Vorgehensweise funktioniert!

Dieser Job muss dann 1 Jahr und 1 Tag bestehen.

Das Alter spielt auch eine Rolle!

good luck
pe sturm

Hallo!

Tut mir Leid, damit kenne ich mich nicht aus.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo, Bollebolle,

ich kenne mich darin definitiv aus. Für mich stellt sich erstmal die Frage, wieso Du in die GKV zurückwillst. Macht das wirklich Sinn, wegen Kindern, oder zu geringem Einkommen?

Eine Mischung aus einem kleinen angestellten Einkommen und Selbständigkeit löst noch keine Versicherungspflicht in der Kasse aus. Jedenfalls nicht, wenn man es korrekt handhabt, und der Kasse auch das selbständige Einkommen angibt. Du müßtest also schon die Selbständigkeit aufgeben. Sonst hält Dich das höhere selbständige Einkommen weiterhin in der GKV. Man kommt dann, wenn die Angestelltentätigkeit überwiegt, oder nur diese vorhanden ist, sofort in die gesetzliche Kasse. Um jedoch anschließend wieder selbständig sein zu können, und weiterhin in der Kasse bleiben zu können, muß man 12 Monate Pflichtmitglied der GKV gewesen sein.

Ob das in Deinem Fall gestaltbar ist, kann ich nicht einschätzen. Hilft das weiter?

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

Problem liegt hier bei, das es langfristig um die Kosten für Arztrechnungen geht, es gibt nen Krankheitsbild was Teuer sind wird auf die Jahre, deshalb will ich in die GKV.

Richtig, das Einkommen ist nicht ausreichend das ich sagen kann ich will weiterhin Hauptsächlich Selbständig bleiben.

Ich Such mir einen neuen Job ( mal angenommen 30st die Woche ) und melde dazu ein kleingewerbe an, das wenn noch Aufträge reinkomme, was selten ist , ich diese Abwickeln kann. Ich bin auch unter 30J. Danke für eure Feedback :smile:

Du wirst ab dem ersten Tag Versicherungspflichtig, sofern du noch unter 55 Jahre bist.
Eine freiwillige Weiterversicherung als Selbständiger ist nach 12 Monaten möglich

Hallo Bollebolle,

bist du älter als 55 Jahre kannst Du gar nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

bist du jünger, dann musst du mindesten 12 Monate lang ununterbrochen einen versicherungspflichtigen Job ausüben und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.

Nach dieser Zeit kannst Du dich, falls du den Job verlierst weiterhin als freiwilliges Mitglied in der GKV weiterversichern.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe