Ab wann Rettungsdienst rufen?

Hallo,

ich würde gerne mal wissen, ab wann man den rettungsdienst rufen kann / darf? 

Hintergrund: hier im Ruhrgebiet ist ja alle Nase lang ein Krankenhaus. Mit blutenden Wunden, grad bei Kindern , fahre ich mit dem Auto oder Taxi notfalls.

Jetzt sind wir im urlaub regelmäßig in einer Gegend, wo weniger los ist , das nächste KH durchaus auch mal 20 km weg ist (bin da mal im Notdienst Augenarzt , Apotheke und zurück 6o km gefahren!). Falls da was mit den Kindern ist, sprich, Platzwunde im gesicht etc., darf man da den Rettungsdienst rufen ? (Bin da ohne eigenes Auto). Oder wird man zur Kasse gebeten ? Was macht man da in solchen Situationen als Einwohner ? 

lg

Brenna

Hallo,

Jetzt sind wir im urlaub regelmäßig in einer Gegend, wo
weniger los ist , das nächste KH durchaus auch mal 20 km weg
ist (bin da mal im Notdienst Augenarzt , Apotheke und zurück
6o km gefahren!). Falls da was mit den Kindern ist, sprich,
Platzwunde im gesicht etc., darf man da den Rettungsdienst
rufen ?

Was spricht dagegen, wenn Dein Kind nicht akut bedroht ist, auch dann ein Taxi zu rufen? Auf eine Platzwunde im Gesicht kann man einen leichten Druckverband aufbringen und dann mit dem Taxi oder auch mit dem nächsten Bus in ein Krankenhaus fahren. Eine Platzwunde ist kein Notfall, der einen „Rettungstransport“ rechtfertigt und muss auch nicht innerhalb einer Stunde versorgt sein.

Bei einer akuten Bedrohung (z.B. Atemnot bei einem Infekt der Atemwege, offener Bruch, nicht kontrollierbare Schmerzepisoden) ist eine andere Situation. Hier sollte möglichst wenig Zeit bis zur Abklärung / Therapie vergehen.

Ich denke mit einem möglichst „neutralen“ Blick von aussen wird es Dir möglich sein, zu entscheiden, wann Du einen Notarzt oder Rettungswagen benötigst und wann Du deinem Kind einen Taxitransport ins Krankenhaus ermöglichen kannst. Bei Unsicherheiten bietet das nächste Krankenhaus sicher die Möglichkeit auch kurz anzurufen und nachzufragen.

Die Nutzung des Rettungsdienstes sollte nicht als „günstiges und schnelleres Taxi“ missbraucht werden.

Viele Grüsse,
(B)Engel

Hallo Brenna,

Gesetzlich sieht es so aus, dass JEDER JEDERZEIT einen Krankenwagen rufen darf und kann!!!
D.h. egal ob Ermessungssache oder nicht, es darf nur nicht ausarten.
Ich kann mich Erinnern wo wir binnen 7 Tagen 4x bei einer alten Dame waren, wo Sie sich in den finger schnitt, wo Sie gestolpert ist und so weiter, nichts wildes oder weltbewegendes, Sie war einfach nur Einsam weil Ihr Mann vor kurzem Verstarb.
ABER Sie darf rufen, es kostet „NICHTS“ du musst lediglich einmal alle Drei Monate deine 10 Euro bezahlen, es sei denn es ARTET aus, wie da, selbst nach 4x wurde Sie nur „Ermahnt“ ABER mit dem vermerk „bitte dran denken, im Notfall IMMER anrufen, einmal öfter als nötig besser als einmal zu wenig, was das letzte mal sein kann“!

D.h. du musst NIE zahlen, es sei denn du Missbrauchst es, aber mehr als die 10 Euro kostet es nie.
Und zum Thema gefallen und „nur Platzwunde“ klar ist „nur eine Platzwunde“ Druckverband und oder Pflaster und gut ist, ABER wer sichert das ab, dass nicht im Kopf war? Bei Unfällen wo man im RTW hin fährt und der Kopf oder Wirbel betroffen ist, durch fall oder aufprall, selbst bei „nur“ Platzwunden etc. nimmt man den Erwachsenen Patienten mit zur Sicherheit zumindest zum Röntgen, nur auf eigenen Wunsch darf der Patient da bleiben, muss das aber dann auch Unterschreiben, es sei der der Notarzt zieht den Schuh an und sagt „nö nicht nötig“, und was bei Erwachsenen gilt, gilt erst recht bei Kindern die Schmerz etc. nicht richtig erkennen oder Erörtern können!

Klar ist Ermessungssache, was anderes wenn z.B. dein Kind bei spielen mit „Spielzeugauto“ sich am Kopf einen ratscher zuzieht, der Blutet, solange dein Kind kein Bluter ist, kann man das so regeln, aber anders sieht es aus, dein Kind tobt im Hochbett, fällt dabei, Bluterguss oder Riss an der Stirn, es Blutet, sonst gehts im erstmal gut, da geht Sicherheit vor, auch wenn es „nur“ eine Wunde ist die man so machen kann, lieber RTW und wenn nötig Notarzt weil es es im Kopf Blutungen gibt die nur durch Röntgen etc. festgestellt werden können, dann gibt sich nicht nur der RTW/Notarzt der es nicht für nötig hielt die Schuld, sondern auch du, weil nach einer Zeit wenn es dann auffällt ist es meist zu spät!
Bestes Beispiel ist immer eine Prüfungsfrage bei RS/RA, kommst zu einer Kneipenschlägerrei und musst Erste Hilfe leisten, einer mit Blauem Auge und Kopfschmerzen der Stockbesoffen ist, braucht Erste Hilfe, was tust du?

  1. allgemeine Check Ups (wie bekannt), 2. reden/fragen (wie bekannt), 3. Augen Kontrollieren mit einer Taschenlampe und 4. IMMER zur Sicherheit mitnehmen wenn etwas benommen (was bei Stockbesaufen vom Alkohol sowieso ist, Ergo er nichts mehr deuten kann) zur Kontrolle/Röntgen im Krankenhaus, kein Risiko eingehen!!! Einzige Option, wenn Patient wehement sich weigert und Unterschreibt das er nicht mit will!!! Wenn du das so nicht bei der Prüfung angibst, bist du durchgefallen!!!

Und zum Thema Rettungsdienst nicht als günstiges Taxi Missbrauchen, machen doch die gut betuchten Privatpatienten sowieso, ergo warum dann die plötzliche einschränkung bei normalen Gesetzlichen? oder will mir der Arbeitgeber erzählen, dass jeder Einsatz wie „Taxi Missbrauch von Privatpatienten“ nicht genug an Abrechnungskosten einbringt? Nein der wird froh sein dass er die fahrten kriegt!!! Weil auch hier regiert Geld die Welt, klar ist das eine Dienstleistung für das Volk aber auch Rettungsdienste sind Wirtschaftsunternehmen und Private Luxusfahrten werden nunmal genauso oder gar noch besser bezahlt, als jeder wirklich verdiente Notfall einsatz!

Klar jeden RTW/NEF wird das stören, dass er eine „Banalität“ fährt statt einen wirklichen Notfall, weil die meisten nunmal Adrenalin und Blaulicht Junkies sind, aber denen die dahinter stehen, sprich den Chefs kann das nur Recht sein, mehr Geld und weniger Arbeit, ist zwar nicht der Sinn vom Rettungsdienst aber auch die regel! Und mal kurz Krankenhaus anrufen, gute Idee, die haben ja nix anderes zutun und werden Hocherfreut sein ans Telefon zu gehen um zu quatschen, der nur die Ambulanz könnte das beantworten und selbst die werden sich hüten zu sagen „nee geht auch ohne, wenn die nicht wissen was sache ist, kenne auch keinen Arzt der Telefonische Diagnosen stellt“.

Also zusammengenommen, Ermessungssache bleibt, Missbrauch ist Strafbar, aber niemand wird dich Verurteilen wenn du einen RTW rufst weil du der Meinung bist, weil du bist ja kein erfahrener Arzt/Rettungsdienstler mit Ausbildung, sondern hast Angst, und Bezahlen, bis auf die 10 Euro alle 3 Monate, musst du in dem Rahmen nie etwas!!! Keine Panik :smile:

All das kannst du aber auch auf verschiedenen Seiten vom Rettungsdienst etc. lesen, googel einfach solche fragen, da steht dann alles inkl. Gesetze im Demokratischen Sozialstaat Deutschland :wink:

VG

Hallo,
diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt da kein „schwarz“ oder „weiss“, richtig oder falsch.

Es ist richtig, dass der Rettungsdienst oft gerufen und als Taxi missbraucht wird. Ich selbst arbeite seit zig Jahren im Bereich Rettungsdienst und Rettungsleitstelle und da kann man so manches mal zu viel bekommen, da „richtige“ Notfälle dann nicht mehr abgearbeitet werden können.

Die Frage, ob Hilfe gerufen werden darf, weil man sich ohne Kfz uf dem „platten Land“ befindet muss man auch spezifizieren. Es kommt wirklich auf die Situation an. Eine Platzwunde ist nicht gleich Platzwunde, ein Fieber kann schlimm sein, muss es aber nicht. Generell gilt: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihr Kind heil und ohne weitere Schädigungen allein zum nächsten Arzt oder Krankenhaus bringen können, dann bitte umgehend 112 anrufen! Erklären Sie die Umstände und es wird ihnen umgehend geholfen. Es bringt nichts, wenn Sie so aufgeregt sind und dann selbst mit Kind am nächsten Baum hängen bleiben, Aber wenn Sie grundsätzlich der Meinung sind, dass alles nicht so schlimm ist und einfach die Beförderungsfrage ungeklärt ist, dann sieht es anders aus. Der Rettungsdienst ist kein Taxiunternehmen! Und da sind wir beim Thema: Es gibt auch auf dem Land Taxi- und Mietwagenfirmen. Und ja, die kosten Geld. Das sind Kosten, die man nun mal mit einrechnen muss. Im Zweifelsfall hilft es auch mal Nachbarn, Freunde, Bekannte, Vermieter etc. zu fragen ob diese gegen kleines Geld fahren würden. Meist sind deise auch ortskundig, so dass diese Sie schnellstmöglich zum Zielort bringen können.
Zur Kasse wird man nur gebeten, wenn der Rettungsdienst missbräuchlich gerufen wird. Und einem das zu beweisen, ist im Ernstfall ziemlich schwierig. Es ist eher eine Frage der Moral, ob man tatsächlich so frech ist und es einfach macht auch wenn man bei sich denkt, dass es ja eigentlich gar nicht so schlimm ist. Anders herum bitte aber auch keine falsche Bescheidenheit: Nicht auf den 112-Ruf verzichten, weil man Angst vor den entstehenden Kosten hat. Wenn rettungsdienstliche Hilfe notwendig ist, dann ist es so. Und bei einer Platzwunde würde ich selbst für meine Kinder lieber die Kollegen rufen als selbst aufgeregt ins Krankenhaus zu fahren. Abschliessend gesagt: Im Zweifelsfall immer die 112 wählen, aber nur wenn wirklich schnelle medizinische Hilfe notwendig ist, um weitere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder natürlich ein Leben in Gefahr ist. Und es kommt hier nicht darauf an, ob sich die Befürchtung oder der Umstand im Krankenhaus oder beim Arzt bewahrheitet. Nein, es gilt natürlich der Zeitpunkt des Anrufes. Wenn sie also „im guten Glauben“ handeln, wird niemand meckern oder versuchen die Kosten auf Sie abzuwälzen. Die Kosten tragen im Regelfall die Krankenkasse oder Krankenversicherung. Bei weiteren Fragen einfach zurückmailen.

Hallo,

Hallo,

ich würde gerne mal wissen, ab wann man den rettungsdienst
rufen kann / darf? 

das ist immer wieder eine gute und berechtigte Frage, die sich sicherlich viele häufig stellen.

Jetzt sind wir im urlaub regelmäßig in einer Gegend, wo
weniger los ist…:
Was macht man da in solchen Situationen als
Einwohner ? 

Grundsätzlich: lieber einmal zu viel als zu wenig die 112 rufen, mit anderen Worten, im Zweifelsfall!

Ob die notärztliche Ruf berechtigt war oder nicht, stellt sich eh erst im Nachhinein heraus.
Vlt. zu relativen Einschätzung etwas Allgemeines:
Mit der 112 wird man mit der Rettungsleitstelle verbunden. Dort sitzt derjenige der nach Schilderung der Lage/Situation/Symptome entscheidet, ob der Notarzt oder „nur“ der Rettungsdienst zum Einsatz kommt.
Sie hat auch eine „Indikationsliste“ anhand der sie entscheidet.

Es stellt sich also nun für dich die Frage: 112 o. nicht?

Wenn, nach persönlicher Einschätzung „ja“, wird die Person in der Rettungsleitstelle nach entsprechender Schilderung und auf deine Nachfrage entsprechende Empfehlungen ob Rettungsdienst oder Transport unter Eigenregie, empfehlen…oder auch nicht.
Bei bestimmten unklaren Indikationen (z. B. Schwangerschaft/Geburt, Vergiftungen, Bewustseinsbefinden etc) wird die Leitstelle sicherlich von sich aus den Rettungsdienst oder gar Notarzt verständigen.

lg

Brenna

Gruß
rolli

Hallo,

nur eine ganz leichte oT Anmerkung zum Thema „im Zweifel“. Je mehr man sich selbst mit dem Thema beschäftigt, um so weniger Zweifel gibt es. Daher ist es dringend anzuraten, sich selbst bzgl. erster Hilfe auf dem Laufenden zu halten. Und gerade mit Kindern bietet es sich an, spezielle Kurse zum Thema erste Hilfe am Baby/Kind zu besuchen.

Nach so einem Kurs wächst das Selbstvertrauen, eine Lage angemessen einschätzen zu können, und dann auch entsprechend zu handeln. Insbesondere lassen sich einige bedrohlich wirkende Situationen danach auch bis zu einem gewissen Grade selbst in den Griff bekommen, was für alle Beteiligten natürlich die beste Variante ist. Denn die Ruhe und Gelassenheit von Eltern, die sofort wissen, was zu tun ist, und nicht in Panik geraten, überträgt sich natürlich auch auf das betroffene Kind, und die sofortige Hilfe durch die Eltern ist in geeigneten Situationen allemal schneller als jeder Rettungswagen auf dem Lande. Aber natürlich heißt es auch in solchen Kursen: „Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel!“ Nur sinkt eben nach so einem Kurs die Zahl der Zweifelsfälle deutlich.

Gruß vom Wiz

Hallo,

hier ist es halt so, das die Kinderklinik mit dem Auto keine 10 Minuten weg ist, und - wenn wir alle zuhause sind- mich jemand fährt. Selber fahren würde ich da nicht.

Ich bin auch nicht sehr empfindlich, grade bei Wundversorgungen , aber wenn die stark blutende Platzwunden haben, gehört das chirurgisch versorgt. Mit dem Taxi ist so eine Sache ( Verschmutzungen, manchmal nehmen die einen ja auch nicht mit ). Mit dem RTW - hm, ich kenne das so , das man den wirklich nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen ruft. Deshalb bin ich mir so unsicher.

Lg

Brenna

Hallo,

was meinst du damit

ABER Sie darf rufen, es kostet „NICHTS“ du musst lediglich
einmal alle Drei Monate deine 10 Euro bezahlen,

Meinst du die Quartals-Praxisgebühr?

Die gibts doch überhaupt nicht mehr! (Und da musste man auch nur bezahlen wenn man zum Arzt gegangen ist…)

Wenn die RTW-Besatzung nur vor Ort versorgt, dann kostet es nichts.

Wird aber transportiert, wird -je nach Kasse- eine Eigenbeteiligung fällig…

Hi,

mach einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ und stelle Dir in Absprache mit dem Kursleiter eine Notfalltasche zusammen. Somit hast Du die Sicherheit und das Material kleinere Dinge selbst zu versorgen. Die 112 ruft man dann an wenn man mit der Lage selbst nicht mehr klarkommt. Und da sitzen dann ja auch erfahrene Rettungsleute die Dir sagen können was Du zu tun hast und ob ein RTW kommt oder nicht.

Gruss
K

Moin.
Grundsätzlich ist die Definition, wenn die Verletzungen lebendsbedrohend sind, oder
Gefahr für Leib und Leben besteht. Aber viele Leute sehen dies als Auslegungssache. Wenn man aber einschätzen kann, z.B. Kopfplatzwunde, dass die Verletzung nicht so schwerwiegend ist, könnte man auch selber fahren. Sollte sich aber auf dem zum Krankenhaus der Gesundheitszustand verschlechtern, ist es einem nicht gestattet über alle Ampeln zu fahren, um schnell das Ziel zu erreichen. Dies dürfte aber der Rettungswagen. Meiner Meinung nach, lieber einmal mehr den Rettungsdienst rufen, als dann das Nachsehen zu haben. Da fast alle Laien sind und die Verletzung nicht einschätzen können, kann keinem zulasten gelegt werden, den Rettungsdienst zu unrecht gerufen zu haben.
Lg aus Hamburg 

Sollte sich aber auf dem zum Krankenhaus der Gesundheitszustand verschlechtern, ist es einem nicht gestattet über alle Ampeln zu fahren, um schnell das Ziel zu erreichen.

Ach, ist § 16 OWiG abgeschafft worden, ohne dass ich das mitbekommen hätte?

Bislang lautete der:

§ 16 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

BTW: Man kam bislang sogar über §§34, 35 StGB in solchen Situationen selbst mit Straftaten durch. Sind die auch abgeschafft worden?

Gruß vom Wiz

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Guten Tag,

Grundsätzlich ist die Definition, wenn die Verletzungen
lebendsbedrohend sind, oder
Gefahr für Leib und Leben besteht.

Kannst du das bitte belegen?
Von Notärzten weiß ich nämlich was anders, von der Arbeitspraxis in Schulsekretariaten (das wurde in der Ersten-Hilfe-Ausbildung uns auch so geasagt).

MfG
GWS

Macht doch nichts, bei Ihm darf man auch erst dann den Rettungswagen rufen wenn Lebensgefahr besteht.

Schade dass es hier immer weniger Fachleute gibt.

Grüße RS99

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Hallo,

wenn das Kind eine akute, möglicherweise lebensbedrohliche oder mit der Gefahr der Spätfolgen (z.B. körperliche oder geistige Behinderung, Trauma durch länger anhaltenden Schmerzzustand o.ä.) behafteten Verletzung oder Erkrankung hat, sollte primär immer bei der 112 angerufen werden; das gilt sowohl für die Stadt als auch fürs Land.
Zum Hintergrund: Wenn etwas wirklich Gravierendes mit dem Kind wäre, mag es zwar sein, dass man als Städter relativ zügig beim Krankenhaus ist, aber da muss man erst mal hinkommen. Dabei gefährdet man, wenn man selbst fährt, möglicherweise sich selbst, das Kind und andere Verkehrsteilnehmer. Auch der freundliche Nachbar, der fahren würde, muss erst mal informiert werden und auch der wird in aller Regel in dieser Ausnahmesituation nicht mit der gebotenen Vorsicht auf andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sein. Es gibt zwar die schon zitierte Sonderrechtregelung, allerdings kann man den anderen Verkehrsteilnehmern nur schwer mitteilen, dass man jene in Anspruch nimmt.
Auch im Krankenhaus kann es sein, dass das Kinder nicht wirklich versorgen kann; auch ist nachts um 3 Uhr nicht immer ein komplettes Versorgungsteam Gewehr bei Fuß, um das Kind sofort zu versorgen.

Was, wenn es nicht wirklich ernst ist? Im Zweifel darf natürlich auch hier der Rettungsdienst gerufen werden.

Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass man - wenn man weiß, dass nix Gravierendes ist und man trotzdem die 112 wählt - dann möglicherweise den einzigen Rettungswagen für ein großes Gebiet besetzt mit einer Indikation, für die er eigentlich nicht gedacht ist.
Heißt z.B. für ländliche Regionen: Der Rettungswagen aus Kreis A ist weg (-> er fährt zum Kind, versorgt das Kind, bringt es ins für Kinder geeignete Krankenhaus, bereitet den Wagen wieder auf und fährt zurück in seinen Kreis); das kann locker mal 1 1/2 h - 2 h dauern.
In Kreis A ist nun aber ein zeitkritischer Notfall wie etwa ein Herzinfarkt, eine Reanimation oder ein schlimmer Verkehrsunfall. Rettungswagen A wäre normalerweise in 5 min da. Da Rettungswagen A weg ist, kommt der Rettungswagen aus Kreis B, was i.d.R. erheblich länger dauert.

Oder wird man zur Kasse gebeten?

Jein.
Dazu muss ich zunächst kurz was Grundlegendes sagen:
Eigentlich braucht man als Krankenwagen oder Rettungswagen etc. zum Transportieren von Patienten eine Art Anforderungsschein vom Arzt. Ein Arzt muss diesen Transport für medizinisch notwendig befinden und anordnen (wie wenn man im Krankenhaus ist und ein Arzt ordnet ein Röntgenbild an). Diesen Schein bekommt die Krankenkasse vorgelegt und daraufhin wird der Transport normalerweise durch die Transportierenden abgerechnet: Wenn die alte, fußamputierte Frau Müller mit dem Krankenwagen zur Dialyse muss, muss ihr Arzt das vorher anordnen.
Bei Notfällen leuchtet ein, dass man keinen „Transportscheine“ vorab besorgen kann. Die werden dann im Nachhinein vom aufnehmenden Arzt ausgefüllt, wenn der Arzt den Transport retrospektiv als notwendig erachtet. Hier liegt die Krux: Bringt etwa der Rettungswagen einen Patienten ins Krankenhaus, der nix hat und der Arzt sieht den Transport durch den Rettungsdienst als nicht notwendig an, kann es passieren, dass der Rettungsdienst auf den Kosten sitzen bleibt. Demnach klären sie den Patienten, der nix so Schlimmes hat, dass er im Rettungswagen transportiert werden muss, aber trotzdem mit will, darüber auf, dass er ggf. selbst zahlen muss. Er füllt also eine Kostenübernahmeerklärung auf, dass er selbst zahlt, wenn der aufnehmende Arzt diesen Transport als nicht notwendig befindet.

Also:
Wenn das Kind nix hat, es wird aber ein Rettungswagen gerufen (i.d.R. lehnt die Rettungsleitstelle kein Hilfeersuchen ab und schickt wen), dann…

  • könnte der Rettungswagen den Anrufenden davon überzeugen, dass das Kind zu Hause bleibt. In dem Fall ist das ein Fehleinsatz und niemand bekommt eine Rechnung. Das macht man zu Zeiten der jeder-verklagt-jeden-Mentalität ungern.
  • könnte der Rettungswagen Ihnen mitteilen, dass nix ist. Wenn Sie das ignorieren, kann Ihnen das mit der Kostenübernahmeerklärung passieren.

Das war immer noch nicht allumfassend, aber ich hoffe, es reichte für einen kurzen Einblick :smile:
Am besten erachte ich immer noch Erste-Hilfe-Kurse (es gibt auch spezielle für Kinder), sowie das regelmäßige Wiederholen des Gelernten, damit man besser einzuschätzen weiß, was wann wie zu tun und wer wann zu rufen ist.

Grüße
Liete

Hallo

Klar ist Ermessungssache, was anderes wenn z.B. dein Kind bei
spielen mit „Spielzeugauto“ sich am Kopf einen ratscher
zuzieht, der Blutet, solange dein Kind kein Bluter ist, kann
man das so regeln, aber anders sieht es aus, dein Kind tobt im
Hochbett, fällt dabei, Bluterguss oder Riss an der Stirn, es
Blutet, sonst gehts im erstmal gut, da geht Sicherheit vor,
auch wenn es „nur“ eine Wunde ist die man so machen kann,
lieber RTW und wenn nötig Notarzt weil es es im Kopf Blutungen
gibt die nur durch Röntgen etc. festgestellt werden können,
dann gibt sich nicht nur der RTW/Notarzt der es nicht für
nötig hielt die Schuld, sondern auch du, weil nach einer Zeit
wenn es dann auffällt ist es meist zu spät!

Dann dürfte niemand mehr im eigenen Auto oder Taxi in ein Krankenhaus fahren. Dann müsste jedes Kind, was gestürzt ist, ein CT bekommen, klinisch für 72 Stunden überwacht und dann noch mal mit einem CT belastet werden.
Es ist unnötige Panikmache bei einem Sturz mit Kopfanprall mit / ohne Wunde auf eine Hirnblutung zu verweisen, wenn es dem Kind gut geht und keine Risikofaktoren (z.B. Gerinnungsstörung) vorliegen. Klar gibt es den Wolf im Schafspelz, aber was wie ein Hund bellt, ist selten eine Katze. Sicher ist es eine Ausnahmesituation für die Eltern, wenn ihr Kind aus dem Hochbett gestürzt ist, aber es ist nicht per se ein Grund den Rettungsdienst zu alarmieren, wenn das Kind sich unauffällig verhält und nur lokalisierte Schmerzen an der Beule am Kopf beklagt. Das gehört auf Grund der Fallhöhe sicher ärztlich evaluiert, aber es kann genauso gut in einem Taxi transportiert werden.

Klar, wird der Rettungsdienst sich nicht weigern so ein Kind mitzunehmen, wenn er mal vor Ort ist, aber der Grund hierfür ist auch zum Grossteil ein gewisses eigenes Absichern in dieser Gesellschaft, in der wegen allem mit einem Rechtsanwalt gedroht wird.
Von mir als Aerztin in der Klinik wird dann auch verlangt, dass ich Entscheidungen treffe, die zwischen Rechtsanwalt und Oekonomie und vor allem der Gesundheit des Patienten standhalten können.

Und auch hier muss man den Eltern auch eine gewisse Grundverantwortung zurückgeben. Wenn ich ein Kind nach einem Bagatelltrauma mit Kopfanprall auf dem Notfall klinisch als unauffällig befunden habe, werde ich das Kind nicht mit einem CT belasten, aber die Eltern anhalten, sich jederzeit wieder vorzustellen, wenn das Kind Zeichen einer Gehirnerschütterung zeigt oder sich für sie auffällig präsentiert. Und auch bei einer Gehirnerschütterung ohne Blutungsneigung wird nicht sofort mit dem CT geschossen, sondern das Kind zunächst klinisch überwacht.

Es gibt in der Medizin keine 100%, die sich jeder von uns Wünschen würde. Es wird immer eine Art Restrisiko bleiben. Aber das muss die Gesellschaft auch bereit sein zu tragen und ggfs. bei Aenderung des klinischen Verlaufs bereit sein, sich wiedervorzustellen.

Und zum Thema Rettungsdienst nicht als günstiges Taxi
Missbrauchen, machen doch die gut betuchten Privatpatienten
sowieso, ergo warum dann die plötzliche einschränkung bei
normalen Gesetzlichen?

Und weil einer eine Bank überfällt, ist es plötzlich auch in Ordnung, dass wir alle eine Bank überfallen? Sowohl für die betuchten Privatpatienten wie auch für den Allgemeinversichterten ist der Missbrauch des Rettungsdienstes nicht in Ordnung.

Und mal kurz Krankenhaus anrufen, gute
Idee, die haben ja nix anderes zutun und werden Hocherfreut
ein ans Telefon zu gehen um zu quatschen, der nur die
Ambulanz könnte das beantworten und selbst die werden sich
hüten zu sagen „nee geht auch ohne, wenn die nicht wissen was
sache ist, kenne auch keinen Arzt der Telefonische Diagnosen
stellt“.

Du führst diese Diskussion sehr polemisierend. Sehr schade, wie ich finde.

Ich arbeite in einem Krankenhaus und kann mir diesen Blickwinkel - so glaube ich - erlauben. Wir haben ein extra Beratungstelefon für genau diese Situationen.

Zum Beispiel in der Schweiz sind Beratungstelefone eine Institution für sich, die z.T. sogar von den Krankenkassen angeboten werden, um unnötige Arztkonsultationen bzw. Rettungsdiensteinsätze zu mindern.

Und es geht hier nicht, um die telefonische Diagnosestellung, sondern um die Unterstützung der Kindseltern eine Situation zunächst mal einzuschätzen. Und man kann sehr gut Warnzeichen, die einen Rettungsdiensteinsatz fordern, am Telefon erfragen und den Kindseltern eine Empfehlung aussprechen.
Und ich kann dir berichten, dass ich nur in den aller seltensten Fällen Eltern empfehlen muss einen Rettungsdienst zu alarmieren, obwohl unser Einzugsgebiet sehr gross und die Anfahrtszeit auch mal eine Stunde dauern kann.

Wenn man den Eltern eines Kindes mit Ohrenschmerzen oder einem Magen-Darm-Infekt bereits am Telefon hilfreiche Tipps geben kann, dann spar ich mir in 3-Minuten-Telefonat eine 20-Minuten-Konsultation auf dem Notfall, das Kind muss nicht um 3 Uhr in der Nacht ins Krankenhaus geschleppt werden und mit einem wildfremden Arzt konsultiert werden und die Kindseltern haben vielleicht ein paar Stunden Schlaf hinzugewonnen und können sich am Folgetag an ihren vertrauten Kinderarzt wenden. Und die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit sich nochmals zu melden oder doch ihr Kind vorzustellen, wenn sie möchten, dass ein Arzt ihr Kind beurteilt.

Wenn man in der Medizin eine 100-Prozent-Absicherung erwartet, dann ist man in diesem Job leider falsch. Man muss auch bereits sein, eine Verantwortung für seine Entscheidungen zu übernehmen… das gilt für Eltern wie für das medizinische Personal.

Viele Grüsse,
(B)Engel

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Hallo,

die Indikation für die Rettungsdienst ist eigentlich ziemlich schwammig reglementiert. Normalerweise ist der Rettungsdienst für lebensbedrohliche Notfälle (Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Unfälle, alle schweren Traumata bzw. Störungen des Bewußtsein) oder für solche Situationen die lebensbedrohlich werden können.

Im wahren Leben ist es aber leider so, das der Rettungsdienst für viele lapidare Dinge gerufen wird. Wenn Dein Kind verunglückt und sich eine Platzwunde zu zieht, ist das Rufen des Rettungsdienstes gerechtfertigt, nach meiner Meinung. Es könnte sich um ein SHT (Gehirnerschütterung) handeln.Wenn man eine Erkältung hat oder Zahnschmerzen oder sich in den Finger geschnitten hat, mit dem Gemüsemesser, dann ist die Indikation fragwürdig.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß

Karsten Kiekebusch