Abgemeldetes Auto abschleppen?

Hallo!

Darf man ein zwar abgemeldetes aber verkehrssicheres und „getüvtes“ Auto abschleppen (z.B. zur Werkstatt)? Oder ist das verboten wegen Versicherungsschutz etc.?

Danke und Gruß,
Thomas

Hi,

Darf man ein zwar abgemeldetes aber verkehrssicheres und
„getüvtes“ Auto abschleppen (z.B. zur Werkstatt)?

ja, aber man braucht einen LKW-Führerschein (also Klasse 2 oder den „neuen“ mit dem man 4-achsig fahren darf).
Ob der gezogene Fahrer einen Führerschein braucht (oder wie bei angemeldeten Autos IMHO nicht) weiß ich aber
nicht.

Grüße,
J+

Hallo!

ja, aber man braucht einen :LKW-Führerschein
(also Klasse 2…

Wenn das stimmt, fuhr ich schon mehrmals ohne Führerschein :frowning:. Ich hab den FS Klasse 3 und hab damit im Bedarfsfall schon seit Jahrzehnten Pkw abgeschleppt. Und das ist verboten?

Gruß
Wolfgang

Hi,

Wenn das stimmt, fuhr ich schon mehrmals ohne Führerschein

-(.

das ist nicht gut. Sagtest du nicht selbat grade in einem anderen Artikel, dass einen das den Führerschein kostet? :wink:

Ich hab den FS Klasse 3 und hab damit im Bedarfsfall
schon seit Jahrzehnten Pkw abgeschleppt. Und das ist verboten?

Ja, wobei die Betonung (wie in der Überschrift genannt) auf „abgemeldet“ liegt. Bei angemeldeten gibt es quasi eine „Sonderregelung“, da reicht ja der PKW-FS im Zugfahrzeug und im abgeschleppten gilt (oder galt?) Mindestalter 16Jahre alt oder ähnlich. Diese Regelung soll IMHO genau dazu dienen, dass man in einem Notfall schnell Hilfe durch andere Autofahrer erhalten kann.

Die genauen Gesetzestexte, falls interessant, kann dir sicher besser einer der „Juristen“ hier nennen.

Viele Grüße,
J+

Hallo!

Nein, darf man nicht, ohne Schleppgenehmigung und entsprechende Führerscheine der beiden Fahrzeuglenker. Außerdem nennt sich sowas „schleppen“

Das „abschleppen“ (@Wolfgang Dreyer) eines defekten aber angemeldeteten Fahrzeugs ist jederzeit erlaubt, auch mit Führerscheinlosen Personen im gezogenen Fahrzeug.

gruß
dennis

Es ist auch ein Unterschied, ob Du ne Frau "ab"schleppst oder nur schleppst :smile:)

Hi,

was ist den eine Schleppgenehmigung, wo bekomme ich und was kostet die?

Das „abschleppen“ (@Wolfgang Dreyer) eines defekten aber
angemeldeteten Fahrzeugs ist jederzeit erlaubt, auch mit
Führerscheinlosen Personen im gezogenen Fahrzeug.

sag ich doch :wink:

G,
J+

Hi,

was ist den eine Schleppgenehmigung, wo bekomme ich und was
kostet die?

Weiß ich net, hatte aber mal nen Unfall, als ich mit meinem Starlet einen 1000er ohne Motor, Kotflügel, Türen und Getriebe zog. Die Polizei wollte mir erst eine verpassen, da es ohne Schleppgenehmigung war, aber mangels meiner Kenntnisse und dem Zustand, daß der ausgebeinte Wagen noch angemeldet und versichert war, verzichteten sie drauf.

gruß

dennis

Hi,

Weiß ich net, hatte aber mal nen Unfall, als ich mit meinem
Starlet einen 1000er ohne Motor, Kotflügel, Türen und Getriebe
zog.

meinst du DIESE Geschichte? :wink:
/t/einfache-frage-schwere-antwort–2/1421790

Wird ja interessanter als ich dachte das Ganze. Wie „kaputt“ muss denn ein angemeldetes Fz sein, dass ich es nicht mehr abschleppen darf? Merkwürdig diese ganze juristische Spitzfindigkeit… :frowning:

Grüße,
J+

Hi,

meinst du DIESE Geschichte? :wink:
/t/einfache-frage-schwere-antwort–2/1421790

Wird ja interessanter als ich dachte das Ganze. Wie „kaputt“
muss denn ein angemeldetes Fz sein, dass ich es nicht mehr
abschleppen darf? Merkwürdig diese ganze juristische
Spitzfindigkeit… :frowning:

Genau DIE Geschichte ist das.

Abschleppen darfst Du nur Fahrzeuge, die sonst fahrfähig aber defekt sind. So wie ich es mit den MAN-Omnibussen mache, wenn sie mal wieder ein „Hüsterchen“ haben :smile:)

gruß

dennis

Es gibt drei Arten: Abschleppen, Anschleppen, Schleppen.

Das hier ist für dich interresante: http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

Hi,

danke für den Link. jetzt weiß ich endlich was Juristen den ganzen Tag machen: eifachste Dinge möglicht unverständlich ausdrücken :smile:

J+