Ablauf einer Erbschaft

Hallo,

Ich bräuchte einige Informationen aus der wer weiss was gemeinde

Sucht das Nachlassgericht von alleine nach möglichen Erben bzw. schreibt diese an oder muss man denen alle Erben erst nennen?

Zum zweiten , wenn das Nachlassgericht automatisch Kontakt aufnimmt, in welchem Zeitraum passiert das in der Regel?

Das man nach Kontaktaufnahe des Nachlassgerichts 6 Wochen zeit hat das Erbe auszuschlagen habe ich schon gelesen, wenn man es aber annehmen will muss man dort persönlich erscheinen oder langt eine Annahme per brief eventuell mit ausweiskopie?!? wenn man nichts tut gilt das erbe ja ebenfalls als angenommen oder?

Und nach dem annehmen des erbes wie ist da der weitere ablauf? Auszahlung eventueller barvermögen, verkauf von immobilien etc.

Gruss

Gismo

Hallo!

Sucht das Nachlassgericht von alleine nach möglichen Erben
bzw. schreibt diese an oder muss man denen alle Erben erst
nennen?

Das kann sie ja nicht immer,nur wenn ein Testament amtlich verwahrt ist und dort bereits Erben eingetragen sind. Dann schreibt das Gericht diese Erben an und fragt auch ggf. nach weiteren bekannten Erben und deren Adressen.

Zum zweiten , wenn das Nachlassgericht automatisch Kontakt
aufnimmt, in welchem Zeitraum passiert das in der Regel?

Siehe oben,es kann schnell gehen,einige Wochen bis nie,weil sie keine Kenntnis hat.

Das man nach Kontaktaufnahe des Nachlassgerichts 6 Wochen zeit
hat das Erbe auszuschlagen habe ich schon gelesen, wenn man es
aber annehmen will muss man dort persönlich erscheinen oder
langt eine Annahme per brief eventuell mit ausweiskopie?!?
wenn man nichts tut gilt das erbe ja ebenfalls als angenommen
oder?

Die Annahme muss man nicht bestätigen oder zusagen,nur die Ablehnung.

Und nach dem annehmen des erbes wie ist da der weitere ablauf?
Auszahlung eventueller barvermögen, verkauf von immobilien
etc.

Darum kümmert sich das Gericht i.d.R. nicht selbst. Das ist Sache der Erben selbst,evtl. ist ein Nachlassverwalter eingesetzt(aus dem Testament heraus bestimmt)sonst müssen sich alle Erben zusammensetzen und es regeln. Wie denn auch sonst,das ist doch meist eine Familie.

MfG
duck313

Hallo,

Sucht das Nachlassgericht von alleine nach möglichen Erben
bzw. schreibt diese an oder muss man denen alle Erben erst
nennen?

Nein, wenn wir nicht gerade von einem hinterlegten oder dem Gericht übergebenen Testament, oder dem Gericht bekannt gewordenenm werthaltigen Nachlass ohne offensichtliche Erben sprechen, hat das Gericht mit der Ermittlung der Erben nichts zu tun. Der normale Ablauf, damit das Gericht tätig wird ist der, dass dort ein Testament hinterlegt war, und sich heraus Erben ergeben, oder jemand findet ein Testament und kommt dann der leider recht unbekannten Pflicht nach, es dem Nachlassgericht zwecks Eröffnung zu übergeben. Allerdings wird das Gericht alle benannten Personen auch um Informationen bzgl. potentieller gesetzlicher Erben und insbesondere Pflichtteilsberechtigte bitten, da diese durch das Testament benachteiligt sein könnten, und ggf. das Testament daher angehen wollen/ihren Pflichtteil geltend machen können.

Zum zweiten , wenn das Nachlassgericht automatisch Kontakt
aufnimmt, in welchem Zeitraum passiert das in der Regel?

Das geht recht schnell, normalerweise innerhalb ein paar weniger Wochen.

Das man nach Kontaktaufnahe des Nachlassgerichts 6 Wochen zeit
hat das Erbe auszuschlagen habe ich schon gelesen, wenn man es
aber annehmen will muss man dort persönlich erscheinen oder
langt eine Annahme per brief eventuell mit ausweiskopie?!?
wenn man nichts tut gilt das erbe ja ebenfalls als angenommen
oder?

Die Annahme geschieht ganz automatisch ohne Zutun des Erben. Nur bzgl. der Ausschlagung muss man sich rühren.

Und nach dem annehmen des erbes wie ist da der weitere ablauf?
Auszahlung eventueller barvermögen, verkauf von immobilien
etc.

Das ist den Erben ganz alleine überlassen. Das Gericht hat daran keinerlei Aktien. Es sei denn, es kommt zum Streit über die Gültigkeit eines Testaments, die Höhe von Pflichtteilsansprüchen, … Dann kann natürlich ein Betroffener Klage erheben, und damit eine gerichtliche Entscheidung herbei führen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Danke erstmal für die Antworten bin nun schon etwas schlauer. Allerdings sind da einige Fragen augetaucht durch die neuen Informationen.

Wenn nur die Erben benachrichtigt werden die in einem Testament stehen bzw. Dem Nachlassgericht bekannt gegeben werden lässt das nicht ziemlichen Freiraum für Betrug? Beispiel:

Ein Mann stirbt und hat zwei leibliche Kinder und keine onstigen Erbenwobei zu einem der beiden lange kein Kontakt mehr besteht. Kind A findet nun ein Testament und gibt es nicht bei Gericht ab oder es existiert keines und Kind A verschweigt Kind B als weiteren Erben.

Würde in diesem Falle nicht die Gefahr bestehen das Kind B um sein Erbe gebracht wird? Weil zumindest ein Pflichtteil stünde Ihm ja zu.

Zum zweiten würde mich interessieren wie mit der Ermittlung der Höhe des Erbes aussieht. Geht man hier ebenfalls nach den Angaben eines der Erben vor oder gibt es da eine neutrale Stelle die dies tut, wenn das Gericht sich darum nicht kümmert. Zum einen wäre hier ja ansonsten Betrugsgefahr von Kind A gegenüber Kind B und zum anderen geht es ja auch das eventuelle fällig werden von Erbschaftssteuer.

Diese ist auch die erstmal letzte Frage. Es gibt doch soweit ich weiss Freibeträge bei der Erbschaftssteuern ab denen diese erst erhoben wird. Wie hoch sind diese?

Danke schonmal für die Antworten.

Gruss

Gismo

Hallo !

Wenn es kein amtlich verwahrtes Testament gibt,nur eines zuhause in der Schublade(oder gar keines),dann kann auch kein Gericht etwas erfahren und mögliche Erben informieren.
Aber das Testament nützt dem Finder so wenig,er muss einen Erbschein bei Gericht beantragen,dazu muss das Testament vorgelegt werden.
Ohne Erbschein kann er über das Erbe nicht verfügen,z.B. kommt er nicht an die Konten ran,wenn nicht frühere Vollmachten bestünden,die über den Tod hinaus gelten.
Dann läuft das Verfahren ganz regulär ab.

Erbe muss Formulare ausfüllen,da muss er angeben,wer sonst noch zu den möglichen Erben(nach Verwandschaftsgrad) gehört.

Verschweigt er da eine ? Dann weiss ich auch nicht,wie das rauskommen würde,wenn der sich nicht irgendwann meldet.
Es ist sicher theoretisch,aber ein naher Erbberechtigter wie Kind geht nicht verloren.

Den Wert des Erbes (aber nur für die Gebührenermittlung des Gerichts) macht der Erbe auf einem Formblatt selbst. Natürlich kann da der Finder des Testaments etwas verbergen,etwa Bargeld wäre schnell verschwunden. Nur wie sollte man es verhindern ?
Das Gericht kann da nicht helfen,wenn es käme,dann ist doch schon längst geplündert,wenn es Erben darauf anlegen sollten,allein wegen des Zeitverzugs der Kenntnisnahme.
Das Gericht erfährt vom Tod über das Standesamt,alleine das dauert,wenn Sterbeort und Wohnort verschieden ist.Dann schaut es nach,ob für den Toten ein testament hinterlegt ist,wenn nicht,dann macht es auch nicht weiter bis sich einer meldet und Erbansprüche stellt.

Diese Daten „Wert des Erbes“ bekommt auch das Finanzamt. Das meldet sich dann auch mal.

Die Erbschaftssteuer ist in vielen normalen Erbschaften gering oder sie fällt nicht an. Freibeträge sind deutlich erhöht worden,Ehepartner 500.000 € und Kinder je 400.000 € .

Diese Summen werden also vom Erbe abgezogen und der Rest wird dann mit bestimmten Sätzen versteuert,nahe Verwandte sehr gering.

MfG
duck313

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Wie kommt man an einen Erbschein wenn kein Testament vorhanden ist bzw. nicht gefunden wird?

Wie kommt man an einen Erbschein wenn kein Testament vorhanden
ist bzw. nicht gefunden wird?

gerade wenn man kein testament in der hand hat, braucht man den erbschein. zwar kann jeder erbe ohne weiteres auch ohne den erbschein über den nachlass verfügen, allerdings lässt sich dies in der praxis gegenüber dritten (z.b. bank) nicht durchsetzen.

liegt also kein testament vor, muss der antragsteller darlegen, dass er erbe nach der gesetzlichen erbfolge geworden ist, d.h. er legt geburtsurkunde, sterbeurkunde, scheidungsbeschluss o.ä. vor. damit kann das gericht überprüfen, ob der antragsteller erbe nach §§ 1924ff. bgb geworden ist.