Hallo !
Wenn es kein amtlich verwahrtes Testament gibt,nur eines zuhause in der Schublade(oder gar keines),dann kann auch kein Gericht etwas erfahren und mögliche Erben informieren.
Aber das Testament nützt dem Finder so wenig,er muss einen Erbschein bei Gericht beantragen,dazu muss das Testament vorgelegt werden.
Ohne Erbschein kann er über das Erbe nicht verfügen,z.B. kommt er nicht an die Konten ran,wenn nicht frühere Vollmachten bestünden,die über den Tod hinaus gelten.
Dann läuft das Verfahren ganz regulär ab.
Erbe muss Formulare ausfüllen,da muss er angeben,wer sonst noch zu den möglichen Erben(nach Verwandschaftsgrad) gehört.
Verschweigt er da eine ? Dann weiss ich auch nicht,wie das rauskommen würde,wenn der sich nicht irgendwann meldet.
Es ist sicher theoretisch,aber ein naher Erbberechtigter wie Kind geht nicht verloren.
Den Wert des Erbes (aber nur für die Gebührenermittlung des Gerichts) macht der Erbe auf einem Formblatt selbst. Natürlich kann da der Finder des Testaments etwas verbergen,etwa Bargeld wäre schnell verschwunden. Nur wie sollte man es verhindern ?
Das Gericht kann da nicht helfen,wenn es käme,dann ist doch schon längst geplündert,wenn es Erben darauf anlegen sollten,allein wegen des Zeitverzugs der Kenntnisnahme.
Das Gericht erfährt vom Tod über das Standesamt,alleine das dauert,wenn Sterbeort und Wohnort verschieden ist.Dann schaut es nach,ob für den Toten ein testament hinterlegt ist,wenn nicht,dann macht es auch nicht weiter bis sich einer meldet und Erbansprüche stellt.
Diese Daten „Wert des Erbes“ bekommt auch das Finanzamt. Das meldet sich dann auch mal.
Die Erbschaftssteuer ist in vielen normalen Erbschaften gering oder sie fällt nicht an. Freibeträge sind deutlich erhöht worden,Ehepartner 500.000 € und Kinder je 400.000 € .
Diese Summen werden also vom Erbe abgezogen und der Rest wird dann mit bestimmten Sätzen versteuert,nahe Verwandte sehr gering.
MfG
duck313