Abschlussprüfung Realschule

hallo,

ich brauche dringend hilfe/rat.
meine tochter hat in ein paar wochen ihre abschlussprüfung (realschule). da sie im ersten schulhalbjahr einen lerneinbruch hatte und ihre gewohnte leistung nicht erbringen konnte, wollte ich sie in die klasse 9 zurückstufen lassen. dies wurde von der schulleitung/lehrer und auch ihr selber abgelehnt. im zwischenzeugniss hatte sie folgende noten in den hauptfächern: M5, D4, E4.
sie schulische leistung wird nun wieder besser, doch sie wird einen schlechten realschulabschluß machen.
nach dem gespräch mit der rektorin meinte sie, dass ja noch die möglichkeit bestünde, dass sie unentschuldigt zu den prüfungen fehlen solle, somit wäre die prüfung nicht bestanden und somit hätte meine tochter die möglichkeit die prüfung noch einmal im nächsten jahr zu wiederholen.
am freitag hatte ich nun eine nachricht von ihrer klassenlehrerin erhalten, dass sie um ein gespräch bitten, da sie sich nun rechtlich abgesichert haben. die anmeldungen auf weiterführende schulen sind nun auch vorbei (aller letzter anmeldeschluss 15.03.)
wer kann mir sagen, was es für möglichkeiten gibt, dass meine tochter die realschulprüfung nächstes jahr machen kann, sehr gern auch legalem weg. ich bin kein freund von bescheissen, einfach von der prüfung vernbleiben ist für mich allerdings bescheissen.
vielen dank für die hilfe

Hallo.
Das klingt alles nicht nach „meinem“ Bundesland Bayern, so dass ich kaum verlässliche Auskunft (eh nur „normaler“ Lehrer) geben kann.
Mitschreiben, „durchfallen“ und dann wiederholen wäre ein Weg bei uns und/oder bei Bestehen gleich jetzt über ein freiwilliges Wiederholen zur Notenverbesserung mit der Schulleitung sprechen.
mfg

hallo, danke für deine schnelle antwort.
es stimmt, es ist nicht bayern, aber das nachbarbundesland BW.
in bayern ist es grundsätzlich machbar die 10 klasse zu wiederholen?
die schulleitung möchte ja mit mir sprechen (dagegen bin ich natürlich nicht und habe einen termin vorgeschlagen) da ich mich in solchen dingen nicht auskenne, greife ich nun an jeden strohhalm und bin auch schon dankbar um jeden tipp, auch wenn es aus einem anderen bundesland kommt.
viele grüße nach bayern

Hallo,
es kommt auch darauf an, in welchem Bundesland die Tochter in der RS ist. Je nach Land gibt es unterschiedliche Vorschriften. Eine freiwillige Wiederholung wird in der Regel in Abgabgsklassen nicht gestattet, weil das sonst viele machen würden, die einen besseren Schnitt ersehnen.
Wer allerdings durchfällt, darf wiederholen. (Muss aber nicht dieselbe Schule sein). Natürlich wird das ab und an mißbraucht.
Vielleicht lässt sich der Leistungseinbruch irgendwoher erklären und das würde eine freiw. Wdh. rechtfertigen?
Ansonsten - Augen zu und durch - und natürlich bei den Vorbereitungen einen Zahn zulegen.
Viel Erfolg

hallo,

vielen dank für deine schnelle antwort. wir wohnen in bw. den einbruch können wir uns nur psychisch erklären und man sieht ja auch wieder dass die noten besser werden. nur weil sie ein halbes jahr (leider in der abschlussklasse) einen einbruch hatte, soll sie einen schlechten abschluss machen. da die schule sie nicht unterstützen tut, denke ich ist es sowieso besser sie macht den abschluss an einer anderen realschule.
denke so werden wir es wohl auch machen müssen: augen zu und durch.
viele grüße

Hallo,

Die Rückstufung zu verweigern war in Ordnung, da damit die Versetzung in die 10. Klasse nicht mehr gegeben wäre. Dies hätte zur Folge, dass Ihre Tochter keinen qualifizierten Abschluss hätte, wenn sie möglicherweise am Schuljahresende nicht versetzt worden wäre (2 Mal nicht versetzt: muss Schule verlassen). Dies ist ein großes Risiko, das man nicht leichtfertig eingeht, da man nicht weiß, wie sich die Krise im Lernen entwickelt.

Der Rat, die Prüfung zu verweigern (nicht erscheinen) ist ein „sauberes“ Mittel, um den schlechten Abschluss zu verhindern und sicher ist, dass eine Wiederholung tatsächlich erfolgreich ist, d.h. eine deutliche (!) Verbesserung der Noten möglich ist. Dieses Verhalten ist kein Betrug, da nicht durch unlautere Mittel eine bessere Leistung vorgetäuscht wird, welche unter normalen Umständen nicht hätte erbracht werden können.
Es muss aber klar sein, dass ein Wiederholen kein Spaziergang wird, da in der Regel andere Lehrer den Stoff anders gewichten und unterrichten. Es wird lediglich etwas leichter, da Manches schon bekannt ist. Wenn es nicht ganz klar ist, dass die Leistung merklich besser sein wird, ist dies ein verschenktes Jahr, welches letztendlich teuer ist. Man kann durch zusätzliches Engagement auch seine schwachen Leistungen noch aufbessern.
Die genannten Noten sind jedoch massiv schlecht und zeigen einen Mangel an Grundlagen, welche sicher nicht erst in diesem Schuljahr auftraten. Hier heißt es sehr intensiv arbeiten, wobei dies sicher nicht ohne Hilfe von außen möglich ist. Will und kann Ihre Tochter dies?
Unklar ist in diesem Zusammenhang die Formulierung zu weiterführenden Schulen. Dies könnte für Ihre Tochter schwierig werden, wenn sie bereits in Klasse 9 Lerneinbrüche hat. Es wird nicht leichter werden. Ihre Tochter und Sie sollten sich einen Plan B überlegen, wenn sich die Leistungen nur mäßig verbessern und daher die weiterführenden Schulen aus verständlichen Gründen eine Aufnahme ablehnen.

MfG
W55

hallo w55,

vielen dank für ihre ausführliche antwort.
meine tochter ist natürlich noch nie ein einser kanditat gewesen, sie war ein guter mittelmäßige schülerin, sprich mathe hat sie geschwankt zwischen 3 und 4. in deutsch war es immer eine 3 und englisch auch. der einbruch war psychisch bedingt und man merkt schon wieder dass es bei ihr berg auf geht. ihr letzter aufsatz war z. b. eine 2,8. sie hatte eine lernblockade die nun gelöst wird. ich hatte ihr ja vorgeschlagen zum halbjahr in klasse 9 zu wechseln, da hat sie sich mit händen und füssen gewehrt, somit hätte dieser schritt nichts gebracht auser noch mehr schlechte noten. mit dem schritt, die 10 klasse nochmal zu machen steht sie dahinter. selbstverständlich weiss ich nicht ob sie bei einer wiederholung einen besseren abschluss macht, aber es ist eine gute changse für sie, die sie laut ihrer aussage nutzen möchte. mir ist auch klar, dass sie intensiev nachholbedarf in mathe und englisch hat. für ihre zukunft möchte sie in sozialen bereich gehen, hierzu sollte sie die fachhochschule besuchen, die sie nur machen kann mit einem abschluss besser als 3. ich als mutter merke einfach, dass sie noch ein jahr braucht für die prüfung. wenn sie nur in einem fach abgerutsch wäre, ok, aber in jedem hauptfach gleich um 1 bis 2 noten verschlechtert.
um auf den punkt zu kommen: es ist auf jeden fall rechtlich machbar einen strich durch die prüfung zu machen?
vielen dank nochmal für ihre rasche und ausführliche aussage.
mfg

Hallo!

Um hier eine Antwort geben zu können, müsste ich wissen, in welchem Bundesland Sie leben, da es hier Unterschiede gibt.

Ich kann Ihnen Lösungsansätze für Baden-Württemberg nennen, Sie müssten überprüfen, ob dies bei Ihnen auch möglich ist.

Generell ist es aber sicher gut, das Gespräch mit den Lehrern zu suchen, besonders, wenn diese sich schon rechtlich informiert haben.

Ich sehe folgende Möglichkeiten:

Eine Möglichkeit ist, den Realschulabschluss mit schlechten Noten zu machen. Da ich davon ausgehe, dass Ihre Tochter noch keine 18 ist, ist sie auf jeden Fall schulpflichtig, was im Umkehrschluss heißt, ihr muss ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden. Dort kann sie dann ihre Noten verbessern und sich mit dem neuen Zeugnis bewerben. Wenn sie sich fängt, ist vielleicht sogar eine Fachhochschulreife drin. Der Nachteil ist, dass hierbei natürlich die Noten der Mittleren Reife erhalten bleiben. Wichtig wäre hierfür eine Anmeldung vor dem 15. 3.

Außerdem würde ich Ihnen raten, sich zeitnah ans Arbeitsamt zu wenden. Denn einen Hauptschulabschluss hat sie ja mit der Versetzung in Klasse 10 ( zumindest in den meisten Bundesländern). Wenn sie eine ordentliche Lehre absolviert, verliert die Mittlere Reife an Bedeutung, bzw. wenn sie sie nicht schafft, hat sie sie am Ende einer erfolgreichen Ausbildung. Das Arbeitsamt kennt offene Stellen und kann vermitteln.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Wiederholung der Mittleren Reife auf jeden Fall sinnvoll ist, haben Sie - neben dem von Ihnen angesprochenen nicht ganz legalen Weg - die Möglichkeit, sie vor Beginn der Prüfung in Klasse 9 zurückversetzen zu lassen. Damit hat sie die PRüfung nicht angetreten. Falls die Schule sich diesbezüglich weiter quer stellt, können Sie auch mal mit Ihrer örtlichen Berufsschule Kontakt aufnehmen. Vielleicht kann sie in eine Klasse wechseln, in der Schüler nach dem Hauptschulabschluss in zwei Jahren die Mittlere Reife (zum Teil Fachschulreife genannt)machen. So könnte sie die Prüfung dieses Jahr ebenfalls umgehen.

Wie gesagt, alle Tipps gelten für Baden-Württemberg, ich denke aber, einiges lässt sich durchaus auch in anderen Bundesländern verwirklichen. Ich hoffe daher, ich konnte Ihnen ein paar Tipps geben.

Alles Gute für Sie und Ihre Tochter.

Viele Grüße

N. Schmid

Hallo,
also ich finde dass bescheissen auch nicht der richtige Weg ist. An eurer Stelle würde ich schauen dass deine Tochter extern die Prüfung mit schreibt., da zählen die eig. Schulnoten nicht. Sie sollte es schon probieren dürfen. So weis sie dass du an ihre Stärken glaubst und trotz allem würde ich noch auf einer anderen Schule anfragen. Wir haben letztes Jahr auch erst den Quali bei unserem Sohn abgewartet und dann kurz vor den Sommerferien an einer anderen Schule angefragt.

hallo,

vielen dank für ihre rasche und aussagekräftige antwort.
wir wohnen im bundesland bw, somit können diese wege für uns in betracht kommen.
da sie sich sicher fangen wird im nächsten jahr, ist mir wichtig (und vor allem inzwischen ihr auch) das sie die prüfung dieses jahr nicht macht. ich weiss dass der abschluss bestehen bleibt und man den nicht nocheinmal machen kann.
ich werde ihre vorschläge mit ihr durchgehen und besprechen, schließlich geht es um sie.
viele grüße und herzlichen dank für die antwort

Hallo enibas,

jedes Land hat seine eigenen Schulangebote. Leider kommt in dem Brief nicht rüber, um welches Bundesland es sich handelt.

Meine Empfehlung:
Die Berufsbildenden Schulen (RLP) / Berufskollegs (NRW) (jedes Land hat seinen eigenen Namen dafür) bieten vielfältige Möglichkeiten um den Realschulabschluss zu machen oder auch mit einem schlechten Realschulabschluss eine gute Fachhochschulreife (danach bewirbt sie sich ja dann nur noch mit diesem Zeugnis). Informationen kann man dort erhalten.
Oder waren diese Möglichkeiten mit den „weiterführenden Schulen“ gemeint??

Zweite Emfpehlung, wenn alle Stricke reißen:
Auch wenn man eine Ausbildung mit einem guten Abschluss in der Berufsschule beendet, hat man einen Realschulabschluss.

Ich hoffe, das hilft weiter…
Liebe Grüße,
Tintenpatrone

hallo,

ich brauche dringend hilfe/rat.
meinehat in ein paar wochen ihre abschlussprüfung
(realschule). da sie im ersten schulhalbjahr einen
lerneinbruch hatte und ihre gewohnte leistung nicht erbringen
konnte, wollte ich sie in die klasse 9 zurückstufen lassen.
dies wurde von der schulleitung/lehrer und auch ihr selber
abgelehnt. im zwischenzeugniss hatte sie folgende noten in den
hauptfächern: M5, D4, E4.
sie schulische leistung wird nun wieder besser, doch sie wird
einen schlechten realschulabschluß machen.
nach dem gespräch mit der rektorin meinte sie, dass ja noch
die möglichkeit bestünde, dass sie unentschuldigt zu den
prüfungen fehlen solle, somit wäre die prüfung nicht bestanden
und somit hätte meine tochter die möglichkeit die prüfung noch
einmal im nächsten jahr zu wiederholen.
am freitag hatte ich nun eine nachricht von ihrer
klassenlehrerin erhalten, dass sie um ein gespräch bitten, da
sie sich nun rechtlich abgesichert haben. die anmeldungen auf
weiterführende schulen sind nun auch vorbei (aller letzter
anmeldeschluss 15.03.)
wer kann mir sagen, was es für möglichkeiten gibt, dass meine
tochter die realschulprüfung nächstes jahr machen kann, sehr
gern auch legalem weg. ich bin kein freund von bescheissen,
einfach von der prüfung vernbleiben ist für mich allerdings
bescheissen.
vielen dank für die hilfe

Hallo, wenn die Tochter schon keine Zurückstufung möchte, äh, bringt es denn das was, wenn Sie auf Biegen und Brechen auf Zurückstufen setzen? Unterstützen Sie ihre Tochter so gut es geht, dass sie die Prüfungen so gut es geht absolviert. Mehr können Sie für mein Gefühl nicht tun. Und: Bei den Noten, was soll das mit den weiterführenden Schulen bringen? Schauen Sie doch lieber nach einer guten passenden Lehrstelle.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.

besten Gruss

Otto

Hallo enibas,

ich weiß leider auch keinen Rat in diesem speziellen Fall. Der 15.03 ist ja noch nicht rum. Auf jeden Fall würde ich den Schulwechsel als Alternative nicht von vorn herein ausschließen. Schnell bewerben, absagen kann man immernoch. Dann hätte man auf jeden Fall noch die Notlösung Schulwechsel noch im Ärmel. Aber das Jahr wiederholen ist auf jeden Fall eine gute Idee, wobei ich Protest der Tochter nachvollziehen kann. Gerade im moment blüht ja auch eine generelle Diskussion über das „sitzen bleiben“ auf.
Alles Gute und dass es eine gute Lösung für alle gibt.

Hallo.

Ja, in Bayern ist ein Wiederholen regulär möglich, wenn man vor und durch die Abschlussprüfung durchfällt und alle anderen Voraussetzungen (wie Höchstdauer des Schulbesuchs) passen. Und es gibt eben bei uns das freiwillige Wiederholen. Also: die Schulleitung bei Euch danach fragen und nur mit gutem Beratungsgefühl den Raum wieder verlassen.
Alles Gute. Mfg

hallo,
die Entscheidung hängt hier von ihrer Tochter ab, will sie die Prüfungen schreiben oder will sie das Schuljahr wiederholen, SIe kann fernbleiben, Sie kann leere Blätter abgeben, sie kann auch freiwillig das Schuljahr wiederholen, wenn in der Klasse Plätze frei sind. Ich würde mir erst von der Schule eine definitive Auskunft geben lassen, dass sie ihre Tochter weiter an der Schule behalten, nicht dass es dann heißt die 9 jährige Schulpflicht ist erfüllt, sie hat einen Hauptschulabschluß und Ende.

Viel Erfolg

ich brauche dringend hilfe/rat.
meine tochter hat in ein paar wochen ihre abschlussprüfung
(realschule). da sie im ersten schulhalbjahr einen
lerneinbruch hatte und ihre gewohnte leistung nicht erbringen
konnte, wollte ich sie in die klasse 9 zurückstufen lassen.
dies wurde von der schulleitung/lehrer und auch ihr selber
abgelehnt. im zwischenzeugniss hatte sie folgende noten in den
hauptfächern: M5, D4, E4.
sie schulische leistung wird nun wieder besser, doch sie wird
einen schlechten realschulabschluß machen.
nach dem gespräch mit der rektorin meinte sie, dass ja noch
die möglichkeit bestünde, dass sie unentschuldigt zu den
prüfungen fehlen solle, somit wäre die prüfung nicht bestanden
und somit hätte meine tochter die möglichkeit die prüfung noch
einmal im nächsten jahr zu wiederholen.
am freitag hatte ich nun eine nachricht von ihrer
klassenlehrerin erhalten, dass sie um ein gespräch bitten, da
sie sich nun rechtlich abgesichert haben. die anmeldungen auf
weiterführende schulen sind nun auch vorbei (aller letzter
anmeldeschluss 15.03.)
wer kann mir sagen, was es für möglichkeiten gibt, dass meine
tochter die realschulprüfung nächstes jahr machen kann, sehr
gern auch legalem weg. ich bin kein freund von bescheissen,
einfach von der prüfung vernbleiben ist für mich allerdings
bescheissen.
vielen dank für die hilfe

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber wichtig wäre es definitiv das Bundesland zu kennen und vielleicht dort auf der Seite des Bildungsministeriums nachzuschauen.
Mehr kann ich auch nicht sagen, außer dass es normalerweise auf Antrag der Eltern möglich ist, das Schuljahr zu wiederholen. Aber ich würde auf jeden Fall mit meiner Tochter darüber reden, ob die das auch möchte, bevor die richtig Stress macht.

Hallo,

um gleich auf Ihre Frage zu antworten: ja, das ist möglich. Man kann jede Prüfung 2 Mal machen. Danach ist aber Schluss. Wenn man die Prüfung - aus welchem Grund auch immer - vermasselt, kann man im Jahr darauf noch einmal antreten. Eine Prüfung, bei der man unentschuldigt fehlt, wird als „Nichtbestanden“ gewertet.
Aus Gründen, die psychologische Reibung gering zu halten, würde ich es als wichtig erachten, der Schulleitung rechtzeitig zu signalisieren, dass man nicht erscheinen wird. Nicht dass man dann von Seiten der Schule in Panik ausbricht und eine telefonische Suchaktion startet, wobei am Ende alle sauer sind. Dies würde sich ungut auf das Wiederholten auswirken, was sicher nicht schön wäre.
Ihre Tochter kann natürlich auch einfach zu den Prüfungen erscheinen, die Aufgaben gut durchlesen, sich Gedanken darüber machen und dann immer ein leeres Blatt mit dem Namen abgeben. Auf diese Weise ist sie da, der Fachlehrer ist auch nicht sauer, weil er viel umsonst korrigieren muss, Ihre Tochter hat einen Eindruck von der Prüfung und deren Themen und alle sind zufrieden.

Viel Erfolg.
w55

Hallo,

soweit ich weiß, lässt sich die Rückstellung ggfs. beim Schulamt/Bezirksregierung/ADD - je nach Bundesland heißt die vorgesetzte Stelle unterschiedlich - nochmals nachfragen. I.A. wird dem Elternwunsch entsprochen. Jedoch würde ich die Gespräche mit der Schulleitung/Klassenlehrer auf jeden Fall abwarten, vielleicht haben die eine andere Lösung.
Wenn Ihre Tochter die Rückstellung ablehnt, würde ich an Ihrer Stelle nochmal gut überlegen, ob Sie das gegen ihren Willen durchsetzen möchten. Normalerweise trägt so etwas nicht zur Notenbesserung bei …

Was möchte Ihre Tochter denn nach der Schule machen? Weiter ans Gymnasium oder eine Ausbildung? Lassen Sie sich bzw. Ihre Tochter auch bei der Berufsberatung informieren, auch zum Thema weitere schulische Laufbahn. Vielleicht möchte sie ja auch eine Ausbildung machen u. ggfs. anschließend an die FH.

Viel Geduld und ein gutes Händchen für die Zukunft,

Snoopy

Hallo enibas,
in welchem Bundesland?

Gruß
heilpäd_bandalogs

hallo,

wir wohnen im bundesland baden württemberg