Änderung des bestehenden Mietvertrages

Guten Tag!

Folgender Sachverhalt:

Der Vermieter hat bei einer von insgesamt 6 Mietparteien einen für die Berechnung der Betriebskosten anderen Verteilungsschlüssel gewählt als es bei den anderen 5 Mietern der Fall ist. Nach nunmehr 7 Jahren fällt das auf.

Weil die Firma, die für die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen zuständig ist aus Kostengründen keine unterschiedlichen Berechnungen durchführen will, möchte der Vermieter den Vertrag ändern, somit den anderen Mietern anpassen.

Gleichzeitig handelt es sich um einen für den Mieter „günstigen“ Mietvertrag, da er neben den normalen Schönheitsreparaturen eine handschriftliche Klausel „zur Endrenovierung bei Auszug“ enthält.

Ist der Mieter verpflichtet auf die Änderungswünsche des Vermieters einzugehen? Wie kann man dem Ärger aus dem Weg gehen?

Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.

Corina

Hallo,

Gleichzeitig handelt es sich um einen für den Mieter
„günstigen“ Mietvertrag, da er neben den normalen
Schönheitsreparaturen eine handschriftliche Klausel „zur
Endrenovierung bei Auszug“ enthält.

was ist daran günstig?

Gruß, Niels

Hi,

Gleichzeitig handelt es sich um einen für den Mieter
„günstigen“ Mietvertrag, da er neben den normalen
Schönheitsreparaturen eine handschriftliche Klausel „zur
Endrenovierung bei Auszug“ enthält.

was ist daran günstig?

sie macht die gesamte Klausel zu Schönheitsreparaturen ungültig. Der Mieter muss gar nicht mehr renovieren.

Zur Frage selbst: Zwar weiss ich nicht, ob ein VM einen Mieter „zwingen“ kann einen neuen Vertrag abzuschließen, allerdings frage ich mich mit welchen Argumenten ein Mieter ein solches Ansinnen zurückweisen will, wenn er - was den in Rede stehenden Punkt der Abrechnung von BK betrifft - keinen Nachteil zu erwarten hat.

„Nö, lassen Se mal, so kann ich mich um alle Kosten von Schönheitsreparaturen zu Ihren Lasten drücken“? So was könnte evtl. das Verhältnis zum VM empfindlich trüben.

Nur meine Meinung.

Gruß
Nita

Hallo,

Zur Frage selbst: Zwar weiss ich nicht, ob ein VM einen Mieter
„zwingen“ kann einen neuen Vertrag abzuschließen, allerdings
frage ich mich mit welchen Argumenten ein Mieter ein solches
Ansinnen zurückweisen will, wenn er - was den in Rede
stehenden Punkt der Abrechnung von BK betrifft - keinen
Nachteil zu erwarten hat.

ein Vertrag ist eine Willenserklärung. Hierzu kann man keinen zwingen. Sonst könnte ich meinen Vermieter zwingen einen neuen Vertrag mit nur noch 100 Euro Miete im Monat abzuschließen. Dementsprechend muss auch keine Argumentation angeführt werden. Wenn ein gültiger Vertrag besteht, muss dieser von allen Seiten eingehalten werden. Möchte der Vermieter dem Mieter eine günstigere Nebenkostenabrechnung anbieten, so kann dies natürlich vereinbart werden ohne den gesamten Vertrag neu abzuschließen.

Gruß

S.J.

Hallo,

eine für den Mieter günstigere Nebenkostenberechnung kann selbstverständlich separat vereinbart werden ohne den kompletten Mietvertrag neu aufzusetzen. Selbstverständlich geht das nur, wenn der Mieter damit einverstanden ist. Wenn der vorhandene Vertrag die günstige Renovierungsklausel enthält, würde ich auf keinem Fall einem neuen Vertrag zustimmen.

Gruß

S.J.

Weil die Firma, die für die Erstellung der
Nebenkostenabrechnungen zuständig ist aus Kostengründen keine
unterschiedlichen Berechnungen durchführen will, möchte der
Vermieter den Vertrag ändern, somit den anderen Mietern
anpassen.

Gleichzeitig handelt es sich um einen für den Mieter
„günstigen“ Mietvertrag, da er neben den normalen
Schönheitsreparaturen eine handschriftliche Klausel „zur
Endrenovierung bei Auszug“ enthält.

Ist der Mieter verpflichtet auf die Änderungswünsche des
Vermieters einzugehen? Wie kann man dem Ärger aus dem Weg
gehen?