ALG 2 + EU Rentner zusammen ziehen

Hallo liebe Community
ich bin EU Rentnerin und möchte mit meinem Freund ALG 2 zusanmen ziehen.
Mir ist klar das meine Rente angerechnet wird, aber kann man dort einfach eine Neuberechnung beantragen?
Ich hatte mit der Arge noch nie was zu tun und hab kein Plan.
Ich will nicht das er dann probleme bekommt.
:neutral_face:

Lg Frangen_2707

Hallo

Wenn es irgend geht, sollte man es auch dabei belassen …
Gerade dann, wenn man keinen Plan hat.

Es heißt übrigens nicht mehr Arge, sondern Jobcenter.

Die Probleme würde dann ggf. nicht nur er, sondern auch du bekommen.
Als Lebenspartner eines Alg2-Empfängers ist man praktisch auch Alg2-Empfänger und wird genauso behandelt. Beide bilden gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Rente wird zu hundert Prozent angerechnet. Übrig bleibt nur der Alg2-Satz für 2 Personen.

Das stimmt zunächst mal nur, wenn man nicht nur angibt, dass man nun eine gemeinsame Wohnung bezieht, sondern dass man auch gemeinsam wirtschaftet und füreinander finanziell einsteht.

Wenn man das nicht angibt, wird im ersten Jahr des Zusammenwohnens noch davon ausgegangen, dass man nicht gemeinsam wirtschaftet, und der Alg2-Empfänger wird als Einzelperson behandelt. Danach allerdings wird davon ausgegangen, dass man eine Bedarfsgemeinschaft bildet, und der Partner muss - ebenso wie der Alg2-Empfänger - sein Einkommen und Vermögen offenlegen und wird evtl. dazu aufgefordert, seine Einkünfte zu steigern, oder die Kosten für die Unterkunft zu verringern, indem man in eine billigere Wohnung umzieht.

Könnt ihr nicht im gleichen Haus mit getrennten Wohnungen wohnen?
Alg2 ist meist eine extrem unerfreuliche Angelegenheit. Abgesehen von dem wenigen Geld, das man dann nur noch hat, wird man oft nicht respektvoll behandelt.

Davon abgesehen kann es passieren, dass irgend was falsch berechnet wird, und wer sich nicht gut auskennt, kriegt unter Umständen dann noch nicht mal den Alg2-Satz.

Viele Grüße

Die Probleme würde dann ggf. nicht nur er, sondern auch du bekommen.
Als Lebenspartner eines Alg2-Empfängers ist man praktisch auch Alg2-Empfänger und wird genauso behandelt.

Aber ich bekomme mein Geld doch von der RV.
Warum werde ich wie ein Alg2-Empfänger behandelt?

Hallo.
Nur Interessehalber: wie sieht es mit einer WG aus? Würde eigentlich nur die Räumlichkeit und daher die Mietskosten betreffen.
Gruß
Sch

Na dann muss man doch die Mietwohnung untervermieten. Das darf man meistens nicht. ODER??

Das habe ich nicht vorgeschlagen, weil man dann immer wieder (bei jedem Alg2-Antrag, nehme ich an, also alle 6 Monate) behaupten müsste, dass das Ganze nur eine WG darstelle und dass man sonst nichts weiter miteinander zu tun habe.

1 Like

Weil dann beide als Einheit berechnet werden.
Erst wird der Bedarf für beide ausgerechnet (Lebenshaltungskosten, Kosten der Unterkunft), und dann wird dein Einkommen davon abgezogen. Der Rest wird dann an den Antragsteller ausgezahlt.

Ich weiß nicht, wie hoch deine Rente ist. Nehmen wir mal an, du hättest eine für 2 Leute ausreichend große Wohnung, die 800 Euro Miete inkl Nebenkosten kostet, und du hättest eine Rente in Höhe von 1400:
Davon könnte man bezahlen:
Miete inkl. Nebenkosten 800 Euro
1x Lebenshaltungskosten für 1 Person 400 Euro (ca.)
1/2x Lebenshaltungskosten für 1 Person 200 Euro (ca.)

Dann würde er nur noch 1/2x Lebenshaltungskosten für 1 Person (ca. 200 Euro) ausgezahlt bekommen. Die anderen Kosten sollen dann von deiner Rente bezahlt werden.

Du würdest also praktisch für ihn unterhaltspflichtig gemacht, obwohl du keine Unterhaltspflicht für ihn hast. Dagegen könntest du nur was machen, indem du vor dem Amt in aller Deutlichkeit erklärst, dass du nicht bereit bist, für ihn irgendwelche Kosten zu übernehmen; das macht man schon mal nicht. Aber angenommen du würdest das machen, dann müsste er wahrscheinlich erstmal den Klageweg beschreiten, bevor das anerkannt würde.

Deswegen habe ich dazu geraten, eine andere Lösung zu finden.

1 Like

Hm, da ich über Alg absolut keinen Schimmer habe, drängt sich hier bei mir so ein Eindruck, Daß die Leute, bis in den privaten Bereich, so ziemlich (seitens der Behörden) besch… dran sind. Das hat regelrecht faden Nachgeschmack.
Ansonsten danke für die Antwort.
Gruß
Sch

Der Vermieter muss um Erlaubnis gefragt werden, wenn er aber keinen Grund für eine Nichtgenehmigung nennen kann, muss er das genehmigen.

Als Grund ginge, wenn die Wohnung dann überbelegt wäre, oder wenn der Untermieter irgendwie z. B. kriminell oder zu laut ist oder besonders viel Dreck macht.

Es müsste aber jeder ein eigenes Zimmer haben, sonst ginge das sowieso nicht.

Ich fürchte, der Eindruck ist richtig.
Wahrscheinlich ist das von Seiten der Politik auch gewünscht, damit die Leute genügend Druck haben, sich von Alg2 möglichst fern zu halten.

1 Like

Ach, Dein Freund heißt also ALG 2 ?

Auf was für Vornamen die Eltern heutzutage alles kommen ?

:smile:

Wird schwierig. Kommt es raus dass ihr ein Paar seid denn klappt das auf keinen Fall mehr. Ein großes Bett hat eine WG schon mal nicht :slight_smile:

Hallo. Um das nochmals klarzustellen - ich habe mir nur aus interesse ein paar Gedanken gemacht. Die Problemlösung muss derjeniger finden, den es betrifft.
Aber um Deinen Einwad aufzugreifen, mit dem Ehebett - was glaubst Du was passieren täte, käme jemand auf die Idee, bei mir im Schlafzimmer, ohne Durchsuchungsbefehl, herumzuschnüffeln. Der wäre in nullkomanix auf der Strasse und wusste nebenbei, wieviel Stufen in unserem Treppenhaus verbaut wurden. Dass irgendso ein Mitarbeiter vom Jobcenter so ohne weiteres mit einem Durchsuchungsbefehl und Polizei im Schlepptau antanzt, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Aber es wäre interessant, falls es jemand ausprobieren möchte und uns hier seine Erfahrung mitteilen würde, zu wissen, ob es funktioniert. Es ist auch kein Aufruf oder Anstiftung um unseren armen Fiskus zu besch…en, NEIN, NIEMALS NICHT !
Mit freundlichen Grinsen
Sch :smile:

Hallo,

Dein Freund Alg2 kann kann sich aber, bevor ihr zuzammenzieht, beim Jobcenter über die Auswirkungen beraten lassen. Dabei darfst du ihn gerne begleiten. Dabei solltert ihr euch darüber beraten lassen, wann eine Bedarfsgemeinschaft und eine Nicht-Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Die Voreingenommenheit von Simsy gegenüber den Jobcentern, die sie wiederholt dokumentiert, teile ich nicht und halte sie in ihrer Verallgemeinerung für falsch. Macht doch einfach den Versuch -bevor ihr zusammenzieht. Danach sehen wir weiter.

Gruß
Otto