Alkoholausschank auf einer Vereinsfeier?

Hallo,
wir wollen einen Förderverein gründen, der auch ab und zu zum „Fundraising“ eine Feier veranstaltet. Der Verein wird kein Vereinsheim haben, also auch keine fest installierte Schankanlage.
Die Frage: In wie fern darf man auf so einer Vereinsfeier in einem öffentlichen Gebäude alkoholische Getränke ausschenken?

Danke und Grüße,
Cerdo

…keine Ahnung und ist nicht so mein Feld,…würde aber beim Betreiber dieses öffentlichen Gebäudes oder beim zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeamt/Rathaus etc. nachfragen…ggf. mal unter Schankerlaubnis suchen…tja, dann könnte man mal über ne Bottleparty nachdenken,…?..sollte natürlich vorher umsichtig abgesprochen werden mit allen, die´s angeht.

das ist nicht mein Thema, geh zur Behörde und frag da
Es gibt Anforderungen an den Jugendschutz
Es kann sein, dass du eine Schankgenehmigung brauchst
Wenn du allerdings eine geschlossene Veranstaltung machst, solltest du machen können, was du willst. Außer Alkohol an Personen, denen es verboten ist
Wir haben schon solche Feiern gemacht, ohne Schankgenehmigung, war kein Problem, wo kein Kläger, da kein Richter. Das gehrt dann gut, bis sich jemand beschwert
Schönen Gruß
Helmut

Hallo Cerdo,
nicht jeder Verein hat ein Vereinsheim und veranstaltet trotzdem diverse Feiern. Die Feiern finden dann meistens in Gaststätten oder Festsälen statt und da wird auch Alkohol ausgeschenkt. Die üblichen Dinge, wie nicht an Jugendliche etc. werden natürlich berücksichtigt, aber damit ist es dann auch erledigt.

Einen schönen Tag

Ulrike

Fällt nicht in meinen Bereich. Sorry

Das kommt auf die Gestattung an. Aber da der Verein ja mehr oder weniger auch gemeinnützig ist, sollte dies kein Problem geben. Sonderfall ist, wenn das Gebäude einen Bierzwang oder ähnliches hat.
Dann darf nur von einer bestimmten Sorte das Bier verkauft werden, oder in dem Gebäude darf aus anderen Gründen kein Alkohol verkauft werden.
Aber einen solchen Fall kenne ich nicht.
Solange du eine Ausschankgenemigung hast bzw. Gestattung und der GEMA-Antrag durch ist würde ich mir hier keinen Kopf machen.

Achtet darauf, dass ihr keinen minderjährigen und jugendlichen Alkohol ausschenkt.

Hallo Cerdo,
für einen Ausschank brauch man eine sogen. „Schankerlaubnis“, die von der Gemeindverwaltung/Stadtverwaltung ausgestellt wird.
Weitere Infos erhält man dort.
Gruß
KUBO

Sicherlich ist das nicht verboten, aber Sie sollten darauf achten, dass keine Schäden angerichtet werden.
Mit den besten Wünschen für Ihre Feiern
H.Jochem

Hallo bitte entschuldige ich kann dir leider nicht weiter helfen.

Ein lichtvolles neues Jahr wünscht

Biljana
www.kinder-frauenhaus.de