Alleinerziehend - Ist Vollzeit ein MUSS?

Hallo,
mein Kleiner ist nun 3 Jahre und kommt im Sommer in den Kindergarten. Er geht von 8 - 14 Uhr und für diese Zeit wollte ich mir eine Arbeit suchen.

Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass ich aber in der Pflicht stehe, Vollzeit arbeiten zu gehen.

Stimmt das?

Ich hab niemanden, wo ich den Kleinen so lange lassen kann. Niemanden, der ihn morgens früh in den Kiga bringen oder ihn wieder abholen kann.

Kann ich „gezwungen“ werden, eine Vollzeitstelle zu suchen, wenn ich nur eine Teilzeitstelle oder nur einen 400 Euro-Job finde?

Vielen Dank!

Tut mir leid. Das weiß ich nicht. Vielleicht beim Jugendamt nachfragen. Die kennen sicher die aktuelle gesetzliche Regelung und können auch beratend zur Seite stehen.
Schöne Grüße
b.

Hallo,
ja, laut Urteil des Bundesgerichtshofes ist es alleinerziehenden Müttern zuzumuten vollzeit zu arbeiten sobald das Kind 3 Jahre alt ist.

Die Doppelbelastung mit Job und Erziehung die hier zugemutet werden sind eine Ungerechtigkeit.

Praktisch ist das natürlich schwer umzusetzten im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Betreuungsmöglichkeiten in Deutschland. (Mangelnde Plätze, Öffenungezeiten etc.)

Außerdem steht dieses Urteil dem Grundgesestzt entgegen in dem er heißt "Art 6 Abs. 2 GG:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht.“ Also wäre abzuwarten ob hier noch eine Korrektur des Urteils erfolgt - denn ich denke, dass hier noch Klagen kommen werden.

Solltest Du eine Vollzeitstelle bekommen wäre evtl. eine Tagesmutter (Vermittlung durch Jugendamt)eine Möglichkeit. Die Kosten werden oft vom Jugendamt übernommen (kommt auf dein Einkommen an).

Ich weiß nicht wie sich deine Finanzen gestalten. Aber die ARGE (zumindest bei uns) erzwingt das nicht. Und wenn du einen Teilzeit Job hast, müssten sie dir ja auch erstmal nachweisen, dass du mit Absicht keine Vollzeitstelle angenommen hast. Du hast eben nichts anderes bekommen - fertig.

Hoffe etwas geholfen zu haben.
Viele Grüße
Anja

Sorry, dazu kann ich nichts sagen: Familienrecht ist nicht mein Gebiet. Ich weiß nur, dass die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes tatsächlich die Anforderungen verschärft hat.
Details bitte bei einem anwaltlichen Kollegen, einer Kollegin erfragen.
Tut mir leid, dass ich hier nicht weiterhelfen kann.
Viel Glück und alles Gute!
Eifelwanderer (rapweiss.de)
P.S.: Ach ja, dies noch: Dass Sie ein kleines Kind haben, müssen Sie keiner ArbeitgeberIn im Vorstellungsgespräch erzählen oder in die Bewerbung hineinschreiben, und auf eine entsprechende Frage dürfen Sie LÜGEN, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, denn wir haben seit 2006 ein Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG). Auch Lichtbild und lebenslauf sind passé!

Hallo,

natürlich bist Du nicht verpflichtet dazu, Vollzeit zu arbeiten!
Ich selbst habe zwei Kinder und war auch lange Zeit alleinerziehend, habe in dieser Zeit 60% gearbeitet und mit Unterhalt und Kindergeld kam ich so gut über die Runden.
Wenn du täglich ca. 6 Std. arbeiten gehen könntest (8.30h bis 13.30h), würde das ca. einer 60%-Stelle entsprechen.
Mit Unterhalt (falls Du vom Kindsvater keinen bekommst, kannst Du Ersatzzahlungen beim Jugendamt beantragen) und Kindergeld müsstest Du so gut leben können. Natürlich ist der Verdienst somit zu groß, so dass Du keine Zulagen an ALG II oder Jugendhilfe bekommen wirst.
Wahrscheinlich hat da jemand was durcheinander gebracht und Dir falsch erzählt?

Wenn Dein Kind einen Platz im Kindergarten hat, ist der Staat nicht verpflichtet, Dich und ihn durchzufüttern. Bekommst Du keine Arbeit, musst Du - wie jeder deutsche Bürger - alle paar Wochen beim Arbeitsamt vorsprechen u. bekommst ALG II. Aber wenn Du einen Job hast, mit dem Du genug Geld verdienst um Euren Lebensunterhalt zu begleichen, bekommst Du nicht noch mehr Gelder vom Staat.
Wenn Du also große Ansprüche an einen gehobenen Lebensstandard hast, dann solltest Du voll arbeiten, um Dir diesen leisten zu können - der Staat finanziert das natürlich nicht. Wenn Du mit einem normalen Einkommen und durchschnittlichem Leben konform gehst, dann wird eine 60%-Stelle dafür reichen :o)

Hoffe geholfen zu haben,
lg Simone

PS: Wohngeld kann jeder immer beantragen, das solltest Du auch bei gutem Einkommen versuchen!

Sorry, es ist schon so lange her, dass ich keine verlässliche Aussage treffen kann…
LG Thomas

Hallo,

je nachdem, von wo du bist, ist das mit der Kita und der arbeit eh ein kleiner (aber zu durchbrechender) teufelskreis. ohne arbeit bekommst du wahrscheinlich eh nur einen halbtags-krippenplatz. wenn dir das geld aus einenm 400 € job reicht???

um ganz sicher zu gehen, wende dich an die zuständigen stelle und notiere dir, mit wem du wann telefoniert hast. wichtig ist, dass dein kind gut aufgehoben ist, wenn du arbeiten gehst…aber natürlich hast du deinem kind gegenüber auch eine vorbildfunktion. es ist wichtig, dass eltern auch ein geregeltes leben vorleben…auch wenn es nicht immer leicht ist.

Hallo,

ich glaube, es kommt darauf an, ob Unterhaltszahlungen davon betroffen sind.
Nach meiner Kenntnis muss man erst voll arbeiten, wenn das Kind ca. 14 Jahre alt ist.
Ich empfehle den Kontakt zum VAMV Verband allein erziehener Mütter und Väter aufzunehmen, die sind immer auf dem aktuellsten Stand. Oder aber das Jugendamt hat auch eine Rechtsberatung.

Viel Erfolg C.

Hallo!

Wer soll Dich zur Vollzeitarbeit zwingen?

ARGE? Exmann?

Bekommst Du selber Unterhalt vom Exmann?

Hab ich nie bekommen, obwohl ich 10 Jahre nicht berufstätig war (nur selbständig, hobbymäßiger Verkauf auf Weihnachstsmärkten)

Ich war bei der ARGE und musste mich - auch als ich einen anderen Job mit der gleichen Stundenzahl hatte - immer wieder wo anders bewerben. Der Zuständige bei der ARGE meinte, er kann verstehen, dass ich nicht Vollzeit arbeiten kann. Dafür bewerben musste ich mich trotzdem…

Aber wie das rechtlich aussieht… kann ich Dir leider nicht sagen! Hab im Internet kurz geschaut, da gibt es verschiedenes dazu…

Schau doch mal, es gibt sicher Foren für Alleinerziehende… oder einen Ansprechpartner vor Ort bzw. der nächsten größeren Stadt.

Ich würde mich an Deiner Stelle bewerben - und das dokumentieren, also alles aufheben. Als Nachweis, dass Du Dich bemühst.

Tipp: wenn Du unbedingt Vollzeit arbeiten willst, erwähne das Kind nicht, nur bei dem tabellarischen Lebenslauf.
Schreibst Du im Anschreiben „mein Kind wird zuverlässig betreut von… bis… Uhr… ich kann somit arbeiten von… bis…“, dann kannste das mit dem Job bzw. Vollzeit gleich abharken - es sei denn, Du kannst was, was total gesucht ist… ist zumindest meine Erfahrung…

Alles Gute Dir,
Claudia

Hi!
Ich finde es toll, dass du dir für diese freien Stunden eine Arbeit suchen willst.
Das wird dich auf andere Gedanken bringen, deinen Horizont erweitern und deinen Geldbeutel erweitern. Das ist die richtige Wahl!!

Allerdings wüsste ich nicht, wer dich zwingen sollte, eine Vollzeitstelle anzunehmen. Woher hast du diese Idee?

Rechne doch mal nach - eine Vollzeitstelle, das bedeutet im Zeifel 8 Stunden am Tag PLUS 0.5 Stunden gesetzlich vorgeschriebene Pause bei Arbeitszeiten über 6 Stunden, plus Fahrweg/Fahrzeit, da biste ja locker 9 oder 10 Stunden außer Haus. Sowas ist nach meinem Dafürhalten nicht darstellbar bei Kindern unter 12 Jahren.

Selbst wenn du eine richtig gute Krippe gefunden hast, wird diese das Kind auch nicht länger als 8 Stunden beaufsichtigen. Oder du bezahlst richtig viel Geld dafür, welches du nicht haben wirst.

Sicher, natürlich werden die Ämter und Stellen, die dich gerade finanzieren, von dir verlangen, dass du dem Staat (und den Steuerzahlern, also z.B. mir persönlich) nicht auf der Tasche liegst und selbst was zu deinem /eurem Lebensunterhalt beiträgst. Das ist grundsätzlcih in Ordnung, aber bleibe realistisch - dein Kind ist einfach noch viel zu klein, und davon abgesehen fehlen dir einfach die (finanziellen) Möglichkeiten, einer derartigen Forderung Folge zu leisten.

Niemand kann irgendweldche Nachbarn oder Verwandschaft herbeizaubern, die da nötigenfalls für Gottes Lohn parat steht.

Man ist in solch einer Situation durchaus auf das Wohl und Wehe von Personen abhängig, wo man es viellicht nicht möchte - zB. das Kind nachmittags bei einer Nachbarin zu lassen, mit deren Einstellung oder Erziehungsmethoden man viellicht nicht einverstanden ist.

Solche Einwände sind im Zweifel durchaus gerechtfertigt - und so ein Amt darf nicht bestimmen, ob du dein Kind hierhin oder dorthin geben musst. Das wäre ja noch schöner. Es sei denn, das Amt bietet dir eine unabhängige Betreuung und Versorgung deines Kindes an - dann musst du schon gute Gründe haben, sowas abzulehnen.

Aber in der Regel bemüht sich so ein Amt nicht um eine adäquate Unterbringung eines (Klein)Kindes, weil, kostet ja Geld… und daher musst du dir auch keine Sorgen machen.

Sollte irgendein Amt irgendwelche Forderungen diesbzüglicher Art an dich richten, dann sollen die dir bitte auch sagen, wie du es hinbekommen sollst!#

Bitte melde dich nochmal, wenn du da Schwierigkeiten bekommst! Aber das wüde mich wirklich wundern.

Hallo,
du hast mich als „Experten“ angegeben, und daher hier meine Antwort.
Aus deiner Anfrage geht nicht hervor, was du meinst mit „in der Pflicht stehen, Vollzeit arbeiten zu gehen“. Daher meine Frage: wer sollte dich zwingen? Wenn du mit dem Geld, das du in einem Halbtagsjob verdienst, auskommst, wer sollte dich zwingen, mehr zu arbeiten?
Falls du von einem Amt Geld kriegst und es darum geht, dass dir dieses Geld gestrichen wird, mußt du dich natürlich bei dem Amt erkundigen.
Falls der Kindergarten so viele Anmeldungen hat, dass sie vollzeit berufstätige Mütter vorreihen, mußt du das natürlich mit dem Kindergarten klären, oder dir einen anderen Kindergarten suchen.
Läuft alles auf die Frage hinauf: wer sollte dich zwingen? Liebe Grüße, Irene

Hallo Miräxx,

bekommst du ALG II - Leistungen?

Die Arge/oder das Jobcenter verlangt, dass Frauen vollzeit arbeiten gehen, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Aber: Es kann dich niemand zwingen, Vollzeit zu arbeiten, wenn die Betreuung deines Kindes nicht gewährleistet ist.

(bei Bezug von ALG II siehe auch § 10 SGB II)

Nur musst du während der Betreuungszeiten deines Kindes arbeiten gehen und das höchstmögliche verdienen, damit du so wenig wie möglich staatliche Gelder in Anspruch nehmen musst.

Ansonsten - so wie ich weiß -, wenn du kein Hartz IV beziehst, ist es deine eigene Sache, wieviel du arbeitest, solange du dich und deinen Kleinen gut versorgen kannst. Es geht hier darum, dass dein Ex-Mann für dich nicht unterhaltspflichtig ist. Eine Ex-Frau muss notfalls, um sich versorgen zu können, auch vollzeit arbeiten gehen (so die Verhältnisse es zulassen). Fürs Kind ist er immer unterhaltspflichtig, für dich nicht.

Du musst für dich und für alles weitere über den Unterhalt für das Kind hinaus das Geld selbst verdienen. Wenn dir persönlich die Einnahmen, die du hast, reichen, so dass du keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen musst,gibt es doch niemanden, der dir auf die Finger schaut.

Es sei denn, du hättest noch ein weiteres Kind, für das du selbst finanziellen Unterhalt leisten musst. Dann bist du verpflichtet, das höchstmöglichste zu verdienen, um deinem Kind den Unterhalt zu sichern. Notfalls auch mehr als vollzeit. Das ist aber wohl nicht der Fall.

Also, wenn du den Unterhalt für dein Kind bekommst und keine Sozialleistungen in Anspruch nimmst, musst du selbst wissen, wieviel du arbeiten kannst und wieviel dir reicht.

Wenn du eine Arbeit hast und nur einen geringen Verdienst und nicht noch mehr arbeiten kannst aufgrund der Betreuung deines Kindes, dann versuche doch mal, Wohngeld zu beantragen.

Aber, wie gesagt, so wie ich das weiß aus meiner eigenen Situation heraus.
LG