Als student arbeitslosengeld

Ich arbeite seit 4jahren als pfleger. möchte allerdings ab oktober studieren. bekommt man da arbeitslosengeld?
eine weitere frage die ich hätte.
bei uns besteht eine kündigungsfrist von 3monaten. leider werden viele studienbescheide einen monat vor beginn des studiums erst verschickt. somit hätte ich nur die chance einen aufhebungsvertrag bei meinem arbeitgeber einzureichen womit innerhalb eines monats mein arbeitsvertrag gekündigt wird. leider hat dieser ja den nachteil das einem kein arbeitslosengeld mehr zusteht. würde ich dann später nach dem studium auch kein arbeitslosen geld bekommen!? was passiert wenn ich nach einem semester merke das mir das studium nicht gefällt und ich mich arbeitslos melde bekomme ich dann auch kein ALG?vielen dank für die hilfe.

Nein, ALG steht dir während des Studiums nicht zu.
Du stehst ja während des Studiums nicht uneingeschränkt der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
Falls du ds Studium abbrichst, hast du natürlich einen ALG Anspruch, aber ob der Aufhebungsvertrag dann zu einer Sperre führt, kann ich dir nicht sagen. Ich kenne mich mit ALG II aus, aber du würdest ALG I Anspruch haben, da du seit Jahren gearbeitet hast.

Ach so: Eine Sperre ist zeitlich begrenzt, das heißt also nicht, daß der Anspruch komplett entfällt.

Ob du nach dem Studium Anspruch hast - gute Frage: Da würd ich schriftlich beim Amt einen Antrag auf Auskunft und Beratung nach §§ 13, 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. §§ 20, 33, 35, 44 SGB X stellen, dann hast du es schriftlich!

Hallo,

nun mal der Reihe nach…also es ist nicht zwingend gegeben, dass einem bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages kein Alg mehr zusteht. Es werden immer erst die Gründe geprüft und dann ggfs. eine Sperrzeit von 3 Monaten verhängt. In dem geschilderten Fall, denke ich nicht dass eine Sperrzeit eintritt, da ja das Studium geplant ist und man keine andere Wahl hatte. Dies liegt aber immer im Ermessen des Sachbearbeiters und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Falls wirklich eine Sperrzeit eintreten sollte, beginnt diese immer mit dem Eintritt. Das heisst z.B. wenn der Antrag zum 01.05.10 gestellt wird, ist die Sperrzeit immer 31.07.10 beendet. Wenn also nach Abbruch des Studiums ein neuer Antrag gestellt wird, kann diese Sperrzeit nicht wieder verhängt werden.
So ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße
Marion

Hallo nkdd,

solange Sie immatrikuliert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ggf. können Sie jedoch BAföG erhalten.

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Im Anschluss daran würden Sie Arbeitslosengeld erhalten (wenn Sie nicht studieren).

Ob Sie nach dem Studium noch Arbeitslosengeld bekommen können, hängt von der Studienzeit ab.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nur 4 Jahre nach Anspruchsentstehung geltend gemacht werden.

Beenden Sie Ihr Studium nach kurzer Zeit wieder, können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.

Viele Grüße

Hallo,

Ihre Anfrage ist nicht mein Spezialgebiet. Allerdings ist mir bekannt, dass nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dies ist beim Student in der Regel nicht der Fall. Auch auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4) hat ein Student in der Regel keinen Anspruch. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass jeder Student diese Leistungen beanspruchen kann.

mfg

Ich arbeite seit 4jahren als pfleger. möchte allerdings ab
oktober studieren. Bekommt man da arbeitslosengeld?
eine weitere Frage die ich hätte.
bei uns besteht eine Kündigungsfrist von 3 monaten. Leider
werden viele Studienbescheide einen Monat vor Beginn des
Studiums erst verschickt. Somit hätte ich nur die Chance einen
Aufhebungsvertrag bei meinem Arbeitgeber einzureichen womit
innerhalb eines Monats mein Arbeitsvertrag gekündigt wird.
leider hat dieser ja den Nachteil das einem kein
Arbeitslosengeld mehr zusteht. Würde ich dann später nach dem
Studium auch kein Arbeitslosengeld bekommen!? Was passiert
wenn ich nach einem Semester merke das mir das Studium nicht
gefällt und ich mich arbeitslos melde, bekomme ich dann auch
kein ALG ?

Sehr geehrter nkdd,

Ihre Lage ist in der Tat kompliziert. Ausbildung (=Studium) und Arbeitslsengeld I oder Arbreitslosengeld II (sog. Hartz IV) schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus (Ausser Studienabschlussförderung). Sie können aber BaföG oder Wohngeld beantragen.

Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag - auch mit einem Aufhebungsvertrag - beenden, müssen Sie beim Arbeitslosengeld mit einer Sperrfrist rechnen, in der sie kein Arbeitslosengeld bekommen, nach Ablauf dieser Frist gibt es wieder Alg I ( http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html ). Anders wäre es, wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigen würde, dann gäbe es keine Sperrfrist.

Nachdem Studium bekommt man normalerweise nur Alg II, da man nicht in den letzten drei Jahren sovel gearbeitet hat, wie andere mit Vollzeitstelle in einem Jahr. Wenn Sie nach einem Semester abbrächen, wäre ihre Sperrfrist vorbei und sie bekämen noch circa drei Monate Arbeitslosengeld I bevor sie (weich) ins Alg II fielen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Thomas Hofmann

Hallo,

wenn Sie studieren stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und können dementsprechend auch kein Arbeitslosengeld erhalten. Ein Studium können Sie vielleicht über einen Bildungskredit finanzieren, nicht über das Arbeitsamt, zumal Sie eine abgeschlossen Berufsausbildung haben. Sollten Sie nach dem Studium keinen Job finden bekämen Sie Hartz IV.
Unter diesen Umständen hat sich ja auch Ihre 2. Frage erledigt.
Bliebe noch die Frage, was passiert, wenn Ihnen das Studium nicht gefällt. Da Sie Ihren Job „ohne Not aufgeben“ bekämen Sie sicherlich eine 3-monatige Sperre.

Das hört sich jetzt sicherlich alles sehr hart an aber so ist es. Das Studieren würde ich dennoch versuchen und dann vielleicht mit Nachtdiensten etc. schauen, wie Sie über die Runde kommen.

Viele Grüße
Nicole

Guten Tag.

Tut mir Leid, ich konnte nicht früher antworten.
Ich hoffe Ihre Frage wurde bereits beantwortet.

Während des Studiums haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da Sie weder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, noch suchen Sie dann eine sozialversicherungspflichtige BEschäftigung.

Da Ihr Studium sicherlich länger als zwei Jahre dauern wird, wird Ihr Arbeitslosengeldanspruch wegfallen.