Amtsanmaßung?

Hallo,

stellt euch bitte einen Radfahrer vor, der wegen ständiger, ihn gefährdender Verkehrsregelverstösse von Autofahrern zutiefst verärgert ist.
Dieser Radfahrer besitzt ein grünes T-shirt mit der Aufschrift Pozilei, das er bei folgendem Ereignis trägt.

Totales Überholverbot in einer sehr kurvigen 30-Zone. Der Radler ist geschwindigkeitskonform unterwegs, als ihn ein PKW kurz vor einer Kurve überholt, aber wegen Gegenverkehr scharf nach rechts zieht. Der Radler kann mit einer Notbremsung schlimmeres verhindern.
Erzürnt fährt er dem PKW hinterher und stellt ihn an einer roten Ampel. Dort fordert er den Autofahrer auf, ihm Führerschein und Fahrzeugbrief auszuhändigen. Der Autofahrer schaut -mal wieder- nicht richtig hin, hält das Pozilei- für ein Polizeishirt und händigt erschrocken beides aus.
Der Radler steckt beides ein, sagt dem Autofahrer, er könne beides bei der nächsten Polizeiwache abholen und fährt schnurstracks dorthin.

Hat sich der Radler irgendwie strafbar gemacht?
Könnt ihr einschätzen, ob der Autofahrer ohne weitere Zeugen bestraft werden würde?

Vielen Dank für Antwort.

Grüsse

Jörg

Hallo,

Erzürnt fährt er dem PKW hinterher und stellt ihn an einer
roten Ampel. Dort fordert er den Autofahrer auf, ihm
Führerschein und Fahrzeugbrief auszuhändigen. Der Autofahrer
schaut -mal wieder- nicht richtig hin, hält das Pozilei- für
ein Polizeishirt und händigt erschrocken beides aus.
Der Radler steckt beides ein, sagt dem Autofahrer, er könne
beides bei der nächsten Polizeiwache abholen und fährt
schnurstracks dorthin.

Hat sich der Radler irgendwie strafbar gemacht?

StGB § 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das klingt schonmal ziemlich deutlich nach einem „ja“.

Könnt ihr einschätzen, ob der Autofahrer ohne weitere Zeugen
bestraft werden würde?

Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage das realistisch passieren
sollte, sofern der PKW-Fahrer glaubwürdig darlegen kann, daß er nichts
bestrafungswürdiges getan hat.

Gruß,

Malte

Hat sich der Radler irgendwie strafbar gemacht?

Nach meiner ersten Einschätzung ja, wobei das nicht in Stein gemeißelt ist. Die einschlägige Norm ist § 132 StGB. Letztlich verhält sich der Radfahrer ja wie ein Polizist. Er kann sich m.E. nicht darauf berufen, kein „Polizei“-Shirt zu tragen, denn dass der Autofahrer das in der Aufregung vielleicht nicht bemerken würde, ist doch klar. Es reicht für alles subjektiv auch ein billigendes Inkaufnehmen.

Ansehen könne man sich auch noch § 132 a StGB.

Könnt ihr einschätzen, ob der Autofahrer ohne weitere Zeugen
bestraft werden würde?

Na, wie viele Zeugen sollen es denn sein? Der Autofahrer wird es bezeugen, bei der Polizei wird ja auch wohl aktenkundig sein, dass da jemand fremde Papiere abgegeben hat. Letztlich kommt es darauf an, was das Gericht glaubt. Wenn es denn zur Anklage kommt, versteht sich.

Levay

Nochmal hallo,

Totales Überholverbot in einer sehr kurvigen 30-Zone.

sowas existiert im übrigen gar nicht. Es gibt lediglich nach Zeichen 276
ein Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art, „mehrspurige Kraftfahrzeuge
und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.“
Fahrräder darf man immer
überholen.

Desweiteren könnte so ein Fahrradfahrer mal darüber nachdenken, ob er
tatsächlich so vorschriftskonform unterwegs war - es gilt ja nicht nur
die Geschwindigkeit zu beachten, sondern auch das Rechtsfahrgebot, bei
dessen Einhaltung ein PKW meistens (natürlich nicht immer!) problemlos
überholen kann.

Die Frage ist also, wegen was der PKW-Fahrer überhaupt bestraft werden
sollte.

Gruß,

Malte

Moin,

mich würde brennend interessieren wie die (echten) Beamten darauf reagieren, wenn der Radfahrer die Papiere dort abgibt und ja erklären muss, wie er dazu kam.
Nach meiner Einschätzung dürfte der Radfahrer da nicht mit einer Lobeshymne für heldenhaften Einsatz zur Sicherung des Strassenverkehrs rechnen dürfen.
Derlei Vorgehensweise ähnelt Selbstjustiz und gehört m.E. zu Recht bestraft.
Der richtige Weg wäre gewesen:
Kennzeichen notieren und notfalls eine Anzeige wegen Gefährdung erstatten.
Grundgütiger, wie kann man so wie der Radfahrer vorgehen. Da hätte ich den ganzen Tag zu tun. Aber das ist nicht meine Aufgabe.

Gruss Jakob

Nochmal hallo,

Totales Überholverbot in einer sehr kurvigen 30-Zone.

sowas existiert im übrigen gar nicht. Es gibt lediglich nach
Zeichen 276
ein Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art, „mehrspurige
Kraftfahrzeuge
und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.“
Fahrräder
darf man immer
überholen.

Ich meinte eine sehr schmale Straße mit durchgezogener Mittellinie. Auch wenn man Fahrräder überholen darf, darf man dabei doch nicht diese Linie in einer Kurve überqueren, ohne sehen zu können, ob es Gegenverkehr gibt,oder?

Desweiteren könnte so ein Fahrradfahrer mal darüber
nachdenken, ob er
tatsächlich so vorschriftskonform unterwegs war - es gilt ja
nicht nur
die Geschwindigkeit zu beachten, sondern auch das
Rechtsfahrgebot, bei
dessen Einhaltung ein PKW meistens (natürlich nicht immer!)
problemlos
überholen kann.

Gilt dieses Rechtsfahrgebot nicht nur für PKW? In der Praxis würde das den Radler an die Seitenlinie/ Bordstein nageln, mit dem Ergebnis, dass er garkeinen Raum zum Ausweichen mehr hat. Übrigens lädt man durch zu weit Rechtsfahren Autofahrer zum gefährlichem, zu engen Überholen ein.

Die Frage ist also, wegen was der PKW-Fahrer überhaupt
bestraft werden
sollte.

Überholen im Überholverbot, Gefährdung des Straßenverkehrs,evtl. wäre auch ein Besuch beim Psychologen angezeigt, mit folgender Sicherheitsverwahrung des Führerscheins oder des Fahrers.
Wieso sollte ein Autofahrer, der die Gesundheit des Radlers und des entgegenkommenden Autos gefährdet, nicht bestraft werden?

Grüsse

Jörg

Fahrräder darf man immer überholen.

Ich meinte eine sehr schmale Straße mit durchgezogener Mittellinie.

Das ist kein Überholverbot.

Auch wenn man Fahrräder überholen darf, darf man
dabei doch nicht diese Linie in einer Kurve überqueren, ohne
sehen zu können, ob es Gegenverkehr gibt,oder?

das wäre so nicht erlaubt, richtig.

Gilt dieses Rechtsfahrgebot nicht nur für PKW?

Nein, es gilt auch für Radfahrer.
Genau genommen gilt es für „Fahrzeuge“.

In der Praxis würde das den Radler an die Seitenlinie/ Bordstein
nageln, mit dem Ergebnis, dass er garkeinen Raum zum Ausweichen mehr
hat.

„Es ist möglichst weit rechts zu fahren“. Das bedeutet, daß ein
Radfahrer selbstmurmelnd nicht permanent am rechten Kantstein
entlangschrammen muss, fröhlich mitten auf der Straße gondeln ist aber
auch nicht drin.

Übrigens lädt man durch zu weit Rechtsfahren Autofahrer zum
gefährlichem, zu engen Überholen ein.

Eine tendenziöse Formulierung.

Überholen im Überholverbot

Es bestand dort offenbar kein Überholverbot.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Die sehe ich noch nicht so wirklich.

,evtl. wäre auch ein Besuch beim Psychologen
angezeigt, mit folgender Sicherheitsverwahrung des
Führerscheins oder des Fahrers.

Aha.

Wieso sollte ein Autofahrer, der die Gesundheit des Radlers
und des entgegenkommenden Autos gefährdet, nicht bestraft
werden?

Weil - so zumindest ist mein Eindruck - hier ein militanter und im
wörtlichen Sinne asozialer Radfahrer meint, „Rücksichtnahme“ sei eine
einseitige Geschichte im Straßenverkehr und Autofahrer seien per se
böse und schuldig.

Jörg, ich war nicht dabei. Vielleicht war der Autofahrer ein Idiot,
kann sein. Aber die Darstellung der Situation und die Nummer mit dem
„Polizist spielen“ vermitteln eher den Eindruck, als müsse man den
Radfahrer mal kräftig verkehrserziehen.

Gruß,

Malte

5 Like

Hi,

Fahrräder darf man immer überholen.

Wenn man 1 Meter Sicherheitsabstand hält und ansonsten sicher überholen kann. Wenn nicht darf man auch Radfahrer nicht überholen.

Ich war zwar nicht dabei, könnte mir aber gut vorstellen dass der Abstand auf einer unübersichtlichen Strecke nicht eingehalten wurde. Spätestens wenn es zu der beschriebenen Situation kommt - Auto drängt Radfahrer ab weil Gegenverkehr erscheint - hat der Autofahrer einen Fehler begangen und ist dabei den nächsten zu begehen. Dieser dann möglicherweise mit Personenschaden, und das ist dann auch im Zweifel nicht nur eine kleine Schramme.

Desweiteren könnte so ein Fahrradfahrer mal darüber
nachdenken, ob er
tatsächlich so vorschriftskonform unterwegs war - es gilt ja
nicht nur
die Geschwindigkeit zu beachten, sondern auch das
Rechtsfahrgebot, bei
dessen Einhaltung ein PKW meistens (natürlich nicht immer!)
problemlos
überholen kann.

Naja, oft genug reicht der Platz durchaus nicht wenn man mit dem nötigen Abstand am Radfahrer vorbeifahren möchte. Eher ist es so dass sich die Radfahrer oft nicht an Verkehrsregeln halten und Autofahrer dann ihrerseits, wenn sie sich schneller oder stärker fühlen, auch nicht ausreichend Rücksicht nehmen. Nur ist das keine Begründung. Wenn da jemand normal radelt und nichts Böses tut - oder selbst wenn er dabei doch einen Verkehrsverstoss begeht - ermächtigt dass einen anderen nicht dazu sich ebenfalls so haarsträubend zu benehmen.

Die Frage ist also, wegen was der PKW-Fahrer überhaupt
bestraft werden sollte.

Weil das Recht des Stärkeren auf der Straße nicht gilt. Jemanden abzudrängen oder Sicherheitsabstände nicht einzuhalten ist mies, vor allem wenn es direkt auf die Knochen geht und derjenige nicht mal eine Knautschzone hat.

Sollte dabei mal etwas passieren verletzt sich der Radfahrer sehr böse und der Autofahrer, dem nachgewiesen wird dass er so frech gefahren ist weil er glaubte dass, wer stärker und (vermeintlich) schneller ist sich so benehmen könne, wird empfindlich bestraft.

Gruß,

MecFleih

2 Like

Hallo,

http://www.gdp-bonn.de/tips.htm#urteil

/t/t-shirt-mit-polizei-aufdruck/1556399

Gruß,

MecFleih

Aloha, Levay.

Könnt ihr einschätzen, ob der Autofahrer ohne weitere Zeugen
bestraft werden würde?

Na, wie viele Zeugen sollen es denn sein? Der Autofahrer wird
es bezeugen, bei der Polizei wird ja auch wohl aktenkundig
sein, dass da jemand fremde Papiere abgegeben hat. Letztlich
kommt es darauf an, was das Gericht glaubt. Wenn es denn zur
Anklage kommt, versteht sich.

Ist es möglich, dass Du hier von einer Bestrafung des Rad-, nicht des _Auto_fahrers sprichst? Hast Du stillschweigend angenommen, dass der Fragesteller sich vertippt hat, als er nach einer Bestrafung des _Auto_fahrers fragte? :smile:

Gruß,
Zeh_14

Ah, stimt, an der Stelle habe ich das falsch gelesen.

Levay

Moin,

Ich meinte eine sehr schmale Straße mit durchgezogener
Mittellinie.

Wenn eine Strasse eine durchgezogene Mittellinie hat, dann kann sie so schmal nicht gewesen sein, sondern muss eine Mindestbreite von 6m gehabt haben.
Allerdings ist es dort wohl nur sehr schwer möglich einen Radfahrer mit dem gebotenen Sicherheitsabstand zu überholen ohne dabei die durchgezogene Linie zu überfahren.

Gruss Jakob

Hallo Jakob,

Ich meinte eine sehr schmale Straße mit durchgezogener
Mittellinie.

Wenn eine Strasse eine durchgezogene Mittellinie hat, dann
kann sie so schmal nicht gewesen sein, sondern muss eine
Mindestbreite von 6m gehabt haben.

Es macht zwar für die Frage keinen Unterschied…aber ohne jetzt eine Quelle zu suchen:
Waren das nicht „nur“ 2,5m, um eine Fahrbahntrennung markieren zu können?

Fragende Grüße
Karsten

Moin Karsten,

Es macht zwar für die Frage keinen Unterschied…aber ohne
jetzt eine Quelle zu suchen:
Waren das nicht „nur“ 2,5m, um eine Fahrbahntrennung markieren
zu können?

Die max. zul. Breite eines Kraftfahrzeugs beträgt in D 2,55m. Da würden sich entgegenkommende LKW die Spiegel zertöppern obwohl keiner seine Fahrspur verlassen hätte.
Daher muss eine Fahrbahn mit Mittellinie 3m je Fahrspur haben. Und das ist im Prinzip schon knapp, denn jeder LKW hat nur 22,5cm links und rechts als Sicherheitsabstand.

Gruss Jakob

Ja, sicher ist es Amtsanmaßung. Durch die Aufschrift „Polizei“ erweckt er den Eindruck Polizist zu sein. Zumindest rein Theoretisch, es liegt dann letzten Endes am Staatsanwalt und Richter, wie sie die Sache sehen. Denn rein Theoretisch ist ein Militäroutfit auch Amtsanmaßung, trotzdem werden Personen die sich im Militär Look kleiden nicht gleich mit auf die Wache genommen.
Ich kann mir auch vorstellen das die Formulierung hier im Zusammenspiel mit dem T-Shirt ein weitaus größeres Problem darstellt. Schließlich hat der Radfahrer Perso und Fahrzeugpapiere „eingefordert“ und nicht drum gebeten.