Ankauf-alles.de BETRUG sollte man sofort eine Anzeige machen?

##Kennt jemand diese neue Ankauf-Seite u. hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?##
Ich selbst kann nur davor WARNEN, seine Geräte dor anzubieten!!!
Die locken mit ziemlich guten Preisen - der tatsächliche Auszahlbetrag entspricht dann nur noch ca. 1/4 vom eigentlichen Erst-Wert.
Lehnt man deren Angebot, welches per Email mitgeteilt wird, ab - so wird man sofort aufgefordert
„Wenn Sie ihr Gerät zurück haben wollen überweisen Sie lt. unseren AGB 39,99€ auf das angegebene Konto“ (angebliche Überprüfungsgebühr)
Das ist doch Betrug - oder?
Versteckte Klauseln od. Gebühren sind nach BGB unzulässig u. unwirksam!
Was meint ihr, sollte man da sofort eine Anzeige erstatten od. denen das Geld zahlen???
[Bild auf Wunsch von unam entfernt - www Team]

Wieso „versteckt“? Ich war nicht auf dieser Seite, aber ich denke mal man muss sich dort anmelden. Dazu muss man irgendwann die AGB akzeptieren. Um etwas zu akzeptieren sollte man es sich genau durchlesen. Wenn da also diese Gebühren drinstehen („überweisen Sie lt. unseren AGB 39,99€ auf das angegebene Konto“) ist doch alles in Ordnung. Zwingt einen ja keiner sich dort anzumelden.

Nein, das ist das beliebte "Ich klicke einfach mal auf „Ja“ ohne es zu lesen und wenn es für mich negativ ist schreie ich ganz laut „Abzocke!“.

Hallo,

zunächst mal sind die Erfahrungen mit dieser Seite recht eindeutig:

http://www.mydealz.de/diverses/wer-kennt-ankauf-alles-de-724395?page=2#comments

Die Masche ist einfach:
Wenn man den Artikel auswählt, den man verschicken will, wird am Ende angezeigt:

„Sie erhalten 870,00€ für Ihr Gerät.“ (Beispiel)
Darunter dann der Button:
„Verkauf bestätigen“.

In den „AGB’s“ (Steht da so - also die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen’s“?) steht dann irgendwo, dass das keinesfalls ein Angebot sei, was dieser Anbieter macht, sondern eine unverbindliche Preisschätzung. Und dass mit „Verkauf bestätigen“ kein Verkauf bestätigt wird, sondern man ein Angebot an den Anbieter zum Ankauf und zur Übereignung der Ware macht.

Erfahrungsberichte zeigen, dass selbst beim Einsenden eines Produktes in der versiegelten Originalverpackung der Angebotspreis weit unter dem liegt, was zuvor auf der Seite gezeigt wurde.

Da die Texte auf der Homepage und die Regelungen der AGB nicht zusammen passen, halte ich die AGB in dieser Form für unhaltbar, da sie überraschende Regelungen zum Nachteil des Kunden beinhalten.

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Naja…

Stichprobe: für ein Galaxy S4 wird gebraucht ohne Ladekabel eine „unverbindliche“ Preisschätzung von 470 EUR in Aussicht gestellt.
Neupreis Amazon: 435 EUR :smile:

Und wenn man sein Gerät hinschickt, stellt sich heraus, dass womöglich doch nur ein Bruchteil der Summe geboten werden kann.

Klar, vorher lesen (und Googeln) hilft, aber Gier frißt Hirn (und bevor sich jemand beleidigt fühlt: ist mir in meinem Leben auch schon passiert)

Ich würde das mal unter „legale Abzocke“ einordnen.

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Jetzt war ich doch mal auf der Seite. Um ein Produkt zu verkaufen muss ich irgendwann zwingend ein Häkchen bei „Ich habe die AGB’s und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie.“ machen. Da steht drin wie die sich das Geschäft vorstellen. Wer damit nicht einverstanden ist kann den Vorgang jederzeit abbrechen und hat bis dahin noch nicht mal persönliche Daten eingegeben.

Wer doch ein Häkchen macht ohne es zu lesen der ist einfach nur selbst Schuld. Allein schon bei § 10 sollte jeder normal denkende Mensch aussteigen:

§ 10 Versand- und Überprüfungskostenpauschale

(1) Ankauf-alles.de ist berechtigt, jedes elektronische Produkt, das an
den Anbieter gesendet wird, durch eine dritte Firma technisch und / oder
rechtlich zu überprüfen und das Produkt zu diesem Zweck auch weiter zu
versenden.

(4) Für die Überprüfung und den Versand zur dritten Firma fallen
pauschalierte Kosten von 39,99 € an. Diese Versand- und
Überprüfungspauschale übernimmt Ankauf-alles.de, wenn es zum
verbindlichen Verkauf kommt. Wenn es nicht zum Verkauf kommt, zahlt der
Verkäufer für die technische Überprüfung seines Geräts sowie für die
Versandkosten seines Geräts eine Versand- und
Überprüfungskostenpauschale in Höhe von 39,99 Euro. Ankauf-alles.de ist
berechtigt den Artikel bis zur vollständigen Bezahlung der Versand- und
Überprüfungskostenpauschale zurückzuhalten (…).

Ich sehe da keine „überraschenden Regelungen“ wenn jemand per Häkchen bestätigt dass er mit den AGB so wie sie da stehen einverstanden ist. Es gilt auch heute noch: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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das sehe ich nicht ganz so wie du!

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/agb.php#versteckte-kosten-in-agb
§305c BGB und PanGV

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Auf die Kostenpflicht wird nicht hingewiesen. Statt dessen wird der Eindruck erweckt, man löse einen Verkauf aus, ebenfalls wird ein fester Preis in Aussicht gestellt.
Die AGB stehen dazu im Widerspruch.
Wenn durch einen Button „Verkauf bestätigen“ eine Aktion ausgelöst, die für den Kunden kostenpflichtig ist, dann hat da gefälligst ein dicker Hinweis zu stehen.

Selbst wenn auf der selben Seite im Fließtext - und nicht wie hier erst nach Klick auf „AGB’s“ und dann weit hinten unter Punkt10 - eine Kostenpflicht benannt wird, ist es eine überraschende Klausel, die unwirksam ist.

Unseriöse Anbieter können sich nicht durch einen schnellen Klick davon freimachen, Kosten deutlich darzustellen.

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Danke. So sehe ich das auch! Und es gibt schon viele Urteile dazu zugunsten des Verbrauchers — denn das Verbraucher-Schutz-Gesetz hat dafür eine klare Regelung getroffen!
https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html#Unterschiede

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und das soll also in diesem thread ein argument sein? obwohl du genau das in einem anderen thread komplett in abrede gestellt hast?

du hast genau gar kein wissen von diesem fall, du hast dich nicht im mindesten informiert, du kennst dich mit den zugehörigen gesetzen überhaupt nicht aus - aber du posaunst völlig ahnungslos deine meinung in die welt.

##wie hilfreich ist das denn wohl???

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anzeigen bringt hier nichts, da lassen sie dich kalt abblitzen und eine klage wirst du wohl kaum anstrengen wollen. wende dich lieber an eine verbraucherzentrale. die könnten dem ganzen illegalen treiben wirklich einhalt gebieten.

hmmm… ist das wirklich so? ich bin völlig überrumpelt mit der ganzen Sache :sleepy:

Nimm du doch einfach mal regelmässiger deine Blutdrucktabletten, lese aufmerksamer und genau was ich schreibe (also alle meine Beiträge in einem Thread) bevor du einfach nur irgendwelche Sätze aus einem Beitrag rauskopierst und hier hysterisch rumschreist.

da sind keine.

alle deine tollen vermutungen sind bereits widerlegt. NICHTS von dem, was du schriebst hilft hier irgendwem. kompletter unsinn.

aber mach nur weiter, du bist schließlich derjenige, der sich nach kräften blamiert.

Manchmal ist es toll für die Allgemeinheit,

wenn jeman die „Eier“ hat, komplett bis zum BGH durchzuklagen.

Ich sag mal: Gewerberegister.

Eigentlich müsste man den Leuten, die sich derartig unseriös an anderen bereichern wollen,

sofort, unverzüglich und mit Nachdruck kräftig in den Hintern treten,
mit einem Berufsverbot belegen
und die nächsten Jahre Kartons falten lassen.

Bei der Gelegenheit grüße ich ganz herzlich den Herrn „Schneider“, der mich letzte Woche mit starkem türkischen Akzent davon überzeugen wollte, ich müsse mich über seine Zentrale kostenpflchtig von einer Gewinnspielliste AUStragen lassen, da ich ansonsten demnächst kostenpflichtig bei Gewinnspielen mitspielen würde…
Hab mich kaputt gelacht und ihm dringend empfohlen, sich mal bei Youtube die Kai-Uwe Meyer Videos anzugucken.

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da reichen leider nicht nur die „Eier“, das kostet eben auch viel Kraft - und die hat leider nicht jeder!
Und dann stellt sich auch noch die Frage - Ab wann lohnt sich sowas? sind 300€ Warenwert genug um dieses anzustreben?

Verbraucherschutz warnt!

Alles „dicht“ - auch email zZ nicht mehr verfügbar

Keine Sorge, die Nächste Webseite „dieser Art“ steht sicher bereits in den Startlöchern.