Anonyme Briefe

Liebe w-w-wler,

ich habe folgende Frage:

Macht man sich eigentlich strafbar, wenn man anonyme Briefe verschickt?

Zum konkreten Sachverhalt: Seit einiger Zeit bekomme ich regelmäßig anonyme Briefe, in denen mich ein ungenanter Nachbar auffordert, alles zu unterlassen, was ihn nach 22 Uhr stören könnte. Vor allem solle ich meine Küche nicht mehr nutzen, Wasserhähne schon gar nicht mehr betätigen und mit meiner Freundin dürfe ich mich auch nicht mehr unterhalten. Da ich aufgrund meines Jobs häufig erst um 21 Uhr nach Hause komme, ist das mir gar nicht möglich. Und ehrlich gesagt, sehe ich nicht ein, dass ich meine Wohnung nicht mehr nutzen darf, weil der Herr Nachbar einen extrem leichten Schlaf hat. Richtig ist, dass man in dem Altbauhaus jedes Geräusch (bereits normales Unterhalten) durch die Wände hören kann, die Wasserleitungen hört man besonders laut. Das kann aber doch nicht bedeuten, dass ich jetzt zwangsläufig nach 22 Uhr im Bett zu liegen habe. Bohrmaschinen und Staubsauger betätige ich ja nicht. Ich bin eben noch wach und benutze gelegentlich noch meine Küche, um mir etwas zu essen zu machen oder einen Tee aufzubrühen. Alle Schreiben sind nach dem Stil verfasst: „Wenn Sie Ihr unerträgliches Lärmen nicht unterlassen, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.“ Mir ist natürlich klar, dass ich jemandem schreiben kann, dass mir sein Verhalten nicht passt und das ich Klage gegen ihn führen werde, wenn er das nicht unterlässt. Was mich an den Briefen aber besonders ärgert, ist die Anonymität, die es mir unmöglich macht, persönlich darauf zu reagieren. Normalerweise halte ich mich für einen gutmütigen Typ, der versucht, es allen recht zu machen und der vor allem offen für Gespräche ist. Jetzt will ich einen offenen Brief ins Treppenhaus hängen, was ich richtig eklig finde, weil somit die ganze Etage mitbekommt, was los ist. Deshalb meine oben stehende Frage: Ist ein anonymer Brief bereits so etwas wie eine Nötigung? Oder greift vielleicht ein anderer Paragraph, auf den ich ggf. in meinem Treppenhausbrief verweisen kann?

Danke und Grüße,

Matthias

…sind nicht verboten.

Liebe w-w-wler,

ich habe folgende Frage:

Macht man sich eigentlich strafbar, wenn man anonyme Briefe
verschickt?

Wenn der Inhalt an sich nicht strafbar ist nicht.

Zum konkreten Sachverhalt:…

solltest Du mal bei Mietrechtsfragen posten. GünterW kann Dir mit Sicherheit sagen ob der Beschwerdeführer in irgendeinem Beschwerde/Zivilrechtsverfahren Erfolg haben könnte.

Alle Schreiben sind nach dem Stil verfasst:
„Wenn Sie Ihr unerträgliches Lärmen nicht unterlassen, werde
ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.“

Deshalb meine oben stehende
Frage: Ist ein anonymer Brief bereits so etwas wie eine
Nötigung?

Wie ich schon schrieb: Nur die Anonymität ist strafrechtlich nicht relevant.
Zur Nötigung müßte er Dir mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel Übel drohen um bei Dir eine Handlung, Duldung oder Unterlassung herbeizuführen. Auch wenn man die hier nicht näher bezeichneten rechtl. Schritte als empfindliches Übel sehen würde, müste die Nötigung noch zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen sein. Dies ist jedoch bei der bloßen Ankündigung rechtlicher Schritte nicht der Fall.

Oder greift vielleicht ein anderer Paragraph, auf
den ich ggf. in meinem Treppenhausbrief verweisen kann?

Nö. Mir fällt jedenfalls keiner ein. Der Rest ist Miet-/Zivirecht…

M.

Hi Matthias,

Macht man sich eigentlich strafbar, wenn man anonyme Briefe
verschickt?

Ich verstehe das richtig, Du bekommst anonyme Briefe mit haltlosen Forderungen und der Androhung rechtlicher Schritte bei Nichterfüllen?

Sorry, aber da würde ich mich gar nicht groß drüber aufregen sondern gleich die Ablage P bemühen. (Seine von Dir beschriebenen Forderungen sind witzig aber haltlos, da brauchst Du keinerlei Ärger fürchten. Jedes Gericht oder Staatsanwalt würde bei Klage oder Anzeige hier nur müde lächeln. Und im Falle einer Mietwohnung wäre der Weg eh über den Vermieter)

Zum Briefschreiber: Das anonyme Versenden von Briefen ist zwar nicht höflich aber natürlich auch nicht strafbar. Auch sonst kann ich keine strafbaren Handlungen anhand Deiner Beschreibung entdecken.

Noch eine persönliche Bemerkung: Was soll der „offene Brief“ im Treppenhaus? Damit erreichst Du bei einem Anonymus nicht das Geringste und lieferst im schlimmsten Fall eher noch den Anlaß für eine Verschärfung der „Maßnahmen“. Wenn, dann würde ich maximal eine Erklärung aushängen, daß anonyme Briefe ungelesen entsorgt werden.

So lange es bei solch harmlosen Briefen bleibt (und auch wenn diese ausfallend werden) würde ich die Geschichte schlicht ignorieren…

Gruß Stefan

Hai, Matthias,

daß es nicht verboten ist, Dir anonyme Briefe zu schreiben, weißt Du ja nun schon.

Einen „öffentlichen Brief“ in den Hausflur zu hängen, ist auch nicht das Gelbe vom Ei - es könnten sich Nachbarn angesprochen fühlen, die Du gar nicht meinst.

Aber ich kann durchaus verstehen, daß sowas ernsthaft abnerven kann - daher mein Vorschlag: häng ein kleines Zettelchen an Deinen Briefkasten, auf dem ungefähr folgendes steht:
„Liebster Anonymus,
Sie können mich
ruhig anzeigen.
Benachrichtigen Sie beim nächsten Vorfall doch einfach die Polizei - die werden Ihnen schon zu helfen wissen und es erspart Ihnen eine Menge nutzloser Schreibarbeit.
meinName

Die Polizei wird nichts unternehmen (Wasserhähne zu benutzen und sich zu unterhalten ist bei uns auch in tiefster Nacht nicht verboten) und Du teilst so demjenigen mit, dann seine (oder ihre) Drohungen ins Leere gehen.
Wichtig ist, daß Du in jedem Fall höflich bleibst.
Und spätestens ab dann jeden anonymen Brief ungeöffnet in den Abfall.

Gruß
Sibylle
(und immer schön gelassen bleiben)

Benachrichtigen Sie beim nächsten Vorfall doch einfach die
Polizei - die werden Ihnen schon zu helfen wissen und es
erspart Ihnen eine Menge nutzloser Schreibarbeit.
meinName"

Die Polizei wird nichts unternehmen…

Ohne Klugscheissen zu wollen, aber Du solltest nicht auf die Polizei, sondern auf das zuständige Ordnungsamt verweisen. Die Polizei wäre nur subsidiär zuständig.

Gruß Bernd