Hallo miteinander,
ich möchte gerne wissen, wie meine Ansprüche bezüglich einen vom Amt gezahlten Deutschkurses sind und an wen müsste ich mich wenden.
Es geht hierbei nicht um mich sondern um meine Mutter.
Meine Mutter ist seid 6 Monaten arbeitslos und bezieht arbeitslosen Geld, in ca 3 Monaten würde Sie Arbeitslosen-Geld II beziehen. Das möchte sie gern vermeiden. Sie ist schon seid dem Tag an dem Sie arbeitslos wurde auf der Suche nach einem neuen Job. Das Problem hierbei ist nur das sie sehr schlechte Deutschkenntnisse besitzt und das die Suche nach einem neuen Job erschwert. Sie war vorher als Reinigungskraft in einer Reinigungsfirma tätig. Nun da Sie aber nicht Jünger wird und die Arbeit als Reinigungskraft nicht gerade leicht ist, sucht Sie einen Job als Servicekraft z.B. in einem Altersheim. Dafür müsste sie aber Deutsch sprechen können um die Wünsche und oder die Bemerkungen der jeweiligen Hilfebedürftigen Menschen in deren Karteikarten lesen zu können.
Wir haben die deutsche Staatsangehörigkeit seid 2003, ich (ihr Sohn) mache gerade eine zweite Ausbildung indem ich ca. 750€ Brutto verdiene. Zudem habe ich noch zwei weitere Schwestern, die eine macht ihr Abi und arbeitet neben bei auf (400€ Basis) die andere ist Studentin. Meine Mutter und mein Arbeitender Vater haben ein Durchschnittliches Jahreseinkommen von ca. 17.000€ (Arbeitslosen Geld und Gehalt zusammen) meine Eltern bekommen nur für meine zwei Geschwister Kindergeld. Zudem zahlen wir Miete und alle anderen Nebenkosten selbst.
Meine frage also: Nach den ganzen Daten, hat meine Mutter das recht auf einen Bezahlten Deutschkurs. Wenn ja an wem müssten wir uns da wenden? Wie sieht die Rechtliche Seite aus?
Der Wohnsitz ist München.
Sollten noch angaben fehlen die ich hier nicht angegeben habe, so schreibt mir dies.