Anzeige erstatten wegen Schwarzarbeit – was tun?

hallo zusammen,

ich weiss gar nicht, ob ich hier jetzt richtig bin. trotzdem im folgenden kurz mein anliegen:

im erweiterten bekanntenkreis von A gibt es eine person, die schwarz arbeitet sowie arbeiten lässtund steuern hinterzieht. zugleich gibt es im engeren bekanntenkreis von A, zwei firmen, die genau darunter leiden, da sich die firmen in der gleichen branche handwerk) bewegen.
auch A als freiberufler ärgert sich regelmäßig, wenn er horrende steuern zahlt, während andere sich drücken.

kurzum: A möchte genannte person anzeigen bzw. anschwärzen. A fragt sich, wie geht das? kann A das anonym online machen, muss A da zur polizei gehen (A hat ja keine handfesten beweise…)?

und ja, A hat auch ein leicht schlechtes gewissen bzgl. des anschwärzens, trotzdem ist der weg wohl der richtige.

danke für eure zeit,

sam

Hallo.

Eine Anzeige kann anonym erfolgen, und zwar sowohl bei der Finanzbehörde als auch bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft. Die Behörde ist verpflichtet, der Anzeige nachzugehen, soweit sie nicht vollkommen unsubstantiiert ist.

Um einer eigenen Strafbarkeit zu entgehen, sollte man die Anzeige allerdings schon hieb- und stichfest gestalten und Beweismittel/Zeugen/Einsatzorte etc. benennen.

Die bloße Behauptung „A arbeitet schwarz bei B“ könnte im Papierkorb landen.

Hallo,

kurzum: A möchte genannte person anzeigen bzw. anschwärzen. A
fragt sich, wie geht das? kann A das anonym online machen,
muss A da zur polizei gehen (A hat ja keine handfesten
beweise…)?

zuständig ist der Zoll:

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontr…

Zitat: Hinweise können selbstverständlich auch anonym abgegeben werden.

Ungeachtet dessen würde der Zoll den Namen von A natürlich nicht weitergeben.

und ja, A hat auch ein leicht schlechtes gewissen bzgl. des
anschwärzens, trotzdem ist der weg wohl der richtige.

Ein schlechtes Gewissen braucht A nicht zu haben. Selbstverständlich ist es richtig, so etwas zur Anzeige zu bringen.

Gruß

S.J.

Also wirlich …
Hallo,

Um einer eigenen Strafbarkeit zu entgehen, sollte man die
Anzeige allerdings schon hieb- und stichfest gestalten und
Beweismittel/Zeugen/Einsatzorte etc. benennen.

sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Sofern man nicht bewusst falsche Tatsachen behauptet, kann man sich auf nicht strafbar machen.

Das Benennen von Beweismitteln/Zeugen/Einsatzorten erleichtert den Ermittlungsbehörden ggf. die Arbeit, ist aber letztendlich Aufgabe der Behörden und nicht des Anzeigenden.

Inhaltlich stimme ich zu, dass man, um die Sache zielführend umzusetzen, den Ermittlungsbehörden so viel Informationen wie möglich zur Verfügung stellen sollte. Tut man das nicht, läuft es schlimmstenfalls darauf hinaus, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Ganz sicher wird man dafür aber nicht bestraft.

Gruß

S.J.

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Gehts auch sachlich?

Hallo,

Um einer eigenen Strafbarkeit zu entgehen, sollte man die
Anzeige allerdings schon hieb- und stichfest gestalten und
Beweismittel/Zeugen/Einsatzorte etc. benennen.

sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Sofern man nicht bewusst
falsche Tatsachen behauptet, kann man sich auf nicht strafbar
machen.

Zunächst einmal handelt es sich hier um ein Diskussionsforum. Sprüche wie „Unsinn“ etc. finde ich innerhalb einer Diskussion nicht angebracht. Tatsache ist, dass man sich strafbar machen kann, wenn man eine Strafanzeige ins Blaue hinein erstattet.

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Derjenige, der eine Anzeige leichtfertig erstattet, kann sogar zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden:

http://www.juraforum.de/gesetze/stpo/469-kostentragu…

Daher mein Hinweis, dass die Anzeige schon etwas „Fleisch“ haben sollte. Die bloße Behauptung ist nicht zielführend und könnte eine eigene Strafbarkeit auslösen. Das Hauptaugenmerk liegt wie immer bei „könnte“.

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Fragt der richtige …
Hallo,

Zunächst einmal handelt es sich hier um ein Diskussionsforum.
Sprüche wie „Unsinn“ etc. finde ich innerhalb einer Diskussion
nicht angebracht. Tatsache ist, dass man sich strafbar machen
kann, wenn man eine Strafanzeige ins Blaue hinein erstattet.

es ist aber schlichtweg Unsinn zu behaupten, dass man sich strafbar machen könnte, wenn man eine Anzeige erstatten würde, die nicht „hieb- und stichfest“ gestaltet wäre und wenn nicht „Beweismittel/Zeugen/Einsatzorte etc.“ benannt würden.

Von „ins Blaue hinein“ redet außer Dir hier zudem keiner.

Derjenige, der eine Anzeige leichtfertig erstattet, kann sogar
zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden:

Daher mein Hinweis, dass die Anzeige schon etwas „Fleisch“
haben sollte. Die bloße Behauptung ist nicht zielführend und
könnte eine eigene Strafbarkeit auslösen. Das Hauptaugenmerk
liegt wie immer bei „könnte“.

Ich weiß wirklich nicht, wie Du auf das schmale Brett kommst, hier würde jemand einen Sachverhalt erfinden und diesen zur Anzeige bringen.

Antworten in diesem Forum sollten sich auf den Sachverhalt beziehen. Wilde Spekulationen, verbunden mit falschen Aussagen (siehe „Unsinn“), bewirken beim Fragesteller Irritationen, die ggf. zu falschen Reaktionen führen können. In diesem Fall z.B. auf Grund von völlig unberechtigten Befürchtungen selbst Probleme zu bekommen, auf eine Anzeige zu verzichten.

Gruß

S.J.

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Hi,

der Fragesteller betonte, dass er keine Beweise habe. Darauf bezog sich m.E. die Angabe „sollte schon etwas Fleisch haben“. Im Übrigen finde ich den Umgangston ebenfalls nicht angebracht. Kritik lässt sich auch subtiler äußern.

bye
Rolf

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Falsch bleibt falsch. Dazu muss man auch stehen.
Hallo,

der Fragesteller betonte, dass er keine Beweise habe. Darauf
bezog sich m.E. die Angabe „sollte schon etwas Fleisch haben“.

der Fragesteller schreibt, dass er keine handfesten Beweise habe. Wie bereits geschrieben, muss er das auch nicht, denn die Beweisführung ist Sache der Ermittlungsbehörden. Es reicht ein hinreichender Verdacht, der hier ja unzweifelhaft vorliegt. Darüber hinaus formuliert man eine Anzeige ja auch nicht mit dem Wortlaut „XYZ arbeitet schwarz“, sondern „es besteht der Verdacht, dass XYZ schwarz arbeitet“.

Im Übrigen finde ich den Umgangston ebenfalls nicht
angebracht. Kritik lässt sich auch subtiler äußern.

Ich weiß nicht, was dagegen spricht, die Formulierung „Unsinn“ zu benutzen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unsinn

„Unsinn ist ein grob falscher Sachverhalt“.

Spannend finde ich, dass User, die hier in einem Expertenforum schlichtweg falsche Auskünfte abgeben, nicht einfach, frei nach Nuhr, (http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA) gar nicht nichts mehr dazu sagen oder eingestehen, dass sie sich zumindest missverständlich ausgedrückt haben, sondern dann noch tüchtig dagegen anstinken.

Fakt ist: Die Aussage war falsch und verunsichert den Fragesteller unnötig. Das ist nicht das, was der Fragesteller in einem Expertenforum erwartet.

Gruß

S.J.

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Antwort ist richtig
Die Antwort ist sicher nicht falsch. Wenn man jemanden einer Straftat bezichtigt, ohne auch nur den geringsten Beweis erbringen zu können, muss man mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen. Ohne Beweise in der Hand würde ich von einer Anzeigeerstattung abraten.

Und die richtige Antwort eines anderen Forumteilnehmers als Unsinn abzutun entspricht dem gewohnten Habitus von stevejobs. Nicht aufregen, nur wundern :smile:))

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sagen, dass die einzig richtige Antwort dazu von Steve in seinem 1. Beitrag kam. Und die hat sich wahrscheinlich mit Leopolds „ähem“ etwas unqulifizierter Aussage überschnitten.
MfG ramses90

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Die Antwort ist sicher nicht falsch. Wenn man jemanden einer
Straftat bezichtigt, ohne auch nur den geringsten Beweis
erbringen zu können, muss man mit straf- und zivilrechtlichen
Folgen rechnen. Ohne Beweise in der Hand würde ich von einer
Anzeigeerstattung abraten.

Zuständig für Schwarzarbeit ist nun mal der Zoll. Und das geht sicher auch sehr viel problemloser und auch schneller als eine Anzeige
bei der Polizei

Und die richtige Antwort eines anderen Forumteilnehmers als
Unsinn abzutun entspricht dem gewohnten Habitus von stevejobs.
Nicht aufregen, nur wundern :smile:))

Da allerdings, ist was dran.
MfG ramses90

Die Antwort ist sicher nicht falsch. Wenn man jemanden einer
Straftat bezichtigt, ohne auch nur den geringsten Beweis
erbringen zu können, muss man mit straf- und zivilrechtlichen
Folgen rechnen. Ohne Beweise in der Hand würde ich von einer
Anzeigeerstattung abraten.

Das ist und bleibt falsch, was hier geschrieben ist. Lies mal den Text vom zuständigen §

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn ich also weiß er arbeitet schwarz und zeige ihn an, dann brauch ich keine Beweise vorbringen. Nur wenn man mir das wider bessern wissens vorwefen kann, mach ich mich strafbar.

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Antwort ist richtig ???
Hallo

Wenn man jemanden einer
Straftat bezichtigt, ohne auch nur den geringsten Beweis
erbringen zu können, muss man mit straf- und zivilrechtlichen
Folgen rechnen.

umgekehrt wird ein Schuh draus. Nicht ohne Beweis Anzeige erstatten sondern gegen besseres Wissen Anzeige erstatten. Erst dann könnte man haften.

Ohne Beweise in der Hand würde ich von einer Anzeigeerstattung abraten.

Falsche Sichtweise, denn Beweise muss der Anzeigeerstatter nicht liefern.
Beispiel gefällig?
Das nächste Mal, wenn man Hilfeschreie aus einer Wohnung hört, ruft man nicht die Polizei. Denn dass jemand misshandelt wird, kann man nicht beweisen (ist bisher nur eine Vermutung), es könnte auch der Fernseher sein.

Was ist denn eine Strafanzeige? Offensichtlich wird das hier mit einer Verurteilung vor Gericht gleichgesetzt. Die Anzeige ist lediglich die Mitteilung eines Verdachtes an die Strafverfolgungsbehörde, nicht mehr und auch nicht weniger

Und die richtige Antwort eines anderen Forumteilnehmers als
Unsinn abzutun entspricht dem gewohnten Habitus von stevejobs.

wo er Recht hat, hat er Recht.

Nicht aufregen, nur wundern

… und das nächste Mal eine richtige Antwort schreiben.

Gruss

Iru

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Hallo,

Zuständig für Schwarzarbeit ist nun mal der Zoll.

stimmt

Und das geht sicher auch sehr viel problemloser und auch schneller als eine Anzeige bei der Polizei

Warum? Kannst du das begründen? Der Zoll ist genauso der StPO unterworfen wie die Polizei. Allerdings hat der Zoll eine kleine Besonderheit: In Steuerstrafverfahren (was auch bei Schwarzarbeit zutrifft) haben die Zollbehörden auch staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Also wesentlich weitreichender als bei der Polizei. Was da problemloser ist, sehe ich überhaupt nicht, eher das Gegenteil.

Gruss

Iru

Hallo,

Steve hat eine wirklich fundierte Antwort gegeben. Einigen anderen empfehle ich, in das Gesetz zu schauen, denn „…ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz…“.

Wo kämen wir hin, wenn jeder Anzeigenerstatter erst einmal dafür sorgen müsste, dass genügend Beweise für eine Tat vorliegen? Die meisten Taten blieben unangezeigt (und ungesühnt). Die Mitteilung eines Straftatverdachtes an die Polizei reicht vollkommen aus; die Beweise schafft die Polizei ran, dafür ist sie da und dafür ist sie ausgebildet.

Unser Strafrecht pönalisiert lediglich die Anzeige „wider besseres Wissen“, also wenn jemand anders absichtlich und falsch einer Straftat bezichtigt wird. Und das liegt in dem geschilderten Fall nicht vor.

Gruss

Iru

3 Like

Was da problemloser ist,
sehe ich überhaupt nicht, eher das Gegenteil.

Gruss

Iru

Hi, durch die Anzeige beim Zoll entfällt schon mal der Umweg über die Polizei, die das ja sicherlich auch an den Zoll weiter leiten wird/muss. Deshalb sehe ich das so.
MfG ramses90

Hallo Steve,

Was Du sagst mag in der Theorie richtig sein, die Praxis sieht indes manchmal ganz anders aus.
Ich habe in der Vergangenheit dieses Beispiel glaube ich schon einmal erwähnt.
Seinerzeit begab ich mich in die ortsansässige Polizeidienststelle um eine Anzeige wegen Tierquäler zu erstatten.

Das allererste was man mir an den Kopf warf war, ob ich mir meiner Sache wirklich sicher sei, da ich bei falscher Beschuldigung selber dran wäre, denn eine falsche Verdächtigung sei strafbar…
…ob ich bei Krawallen in Strassenbahnen auch so „engagiert“ wäre und ob ich sicher wäre, dass das Tier bei der angegebenen Behandlung gelitten hätte, es hätte ihm ja auch Spaß machen können (das hat einer der beiden Beamten tatsächlich gesagt!)…(.es ging um einen Goldhamster, den man eine Riesenrutsche herunterrutschen liess die ca einen Meter über dem Boden endete, (das Geräusch wenn der Kleine in den Sand klatschte verursacht mir immernoch Gänsehaut) den zudem man auf ein ferngesteuertes Auto spannte und damit umherheizte)

Die Beamten mussten sich aufrund meiner Hartnäckigkeit dann doch zusätzlich in ihrem Regelwerk davon überzeugen, ob ein Goldhamster überhaupt ein Wirbeltier sei, denn nur für die gelte ja das Tierschutzgesetz…

Dementsprechend kann ich dem was Leopold schreibt nur beipflichten, besser man kann seine Vorwürfe auch beweisen, weil sich Theorie und Praxis nicht immer die Hand geben.

Gruß
Maja

Einzelerfahrung vs. Rechtslage
Hallo,

Was Du sagst mag in der Theorie richtig sein, die Praxis sieht
indes manchmal ganz anders aus.
Ich habe in der Vergangenheit dieses Beispiel glaube ich schon
einmal erwähnt.
Seinerzeit begab ich mich …

Du machst aus einem Einzelfall nicht nur eine Grundsätzlichkeit, sondern verwuchst aufgrund Deiner individuell gemachten Erfahrung auch noch eine falsche Rechtsauffassung zu untermauern.

In den von Dir geschilderten Beispiel hatten die Cops einfach keine Lust, eine Anzeige aufzunehmen, was aber auch nichts an der Rechtslage ändert.

Ich möchte daran erinnern, dass es sich hier um ein Expertenforum handelt, in dem es um die Rechtslage geht.

Wenn hier jemand fragt, ob er auf dem Gehweg parken darf, nützt es wenig wenn jemand mit „Ja“ antwortet, weil er das kürzlich auch ungestraft getan hat obwohl ein Polizist das sogar gesehen hat. Deine Antwort ist daher genauso wenig hilfreich.

Gruß

S.J.

3 Like

Hallo,

ja, wie war das nochmal: „Der deutsche Beamte prüft seine Zuständigkeit und lehnt sie nach Möglichkeit ab. Sollte das aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, versucht er, den Antragsteller von seinem Vorhaben abzubringen.“

Man kann natürlich von einer Anzeige absehen, weil der Dorfpolizist keine Lust hat, eine Anzeige aufzunehmen und zur Untermauerung dann falsche Aussagen zur strafrechtlichen Haftung der Anzeigeestatter trifft. Man kann sie aber auch einfach per Post schicken, dann ist man auch sicher, dass keiner etwas falsch aufnimmt.

VG
EK

Hallo!

Ich schließe mich den anderen an, dass man nicht einfach aus einem Fehlverhalten der Polizei auf eine andere Rechtslage schließen kann.

Ich muss leider sagen, dass mir bei uns mehrere derartige Fälle bekannt sind, was immer wieder ärgerlich ist. Keine Ahnung, was man da intern bei der Polizei dagegen tut.

Gruß
Tom