Anzeige möglich? Stalking, Verleumdung, üble Nachrede?

Nochmal zur Erklärung, zu wenig PLatz gehabt gerade.
Also es fing damit an, das meine Freudnin sich von Ihrem Ex getrennt hat. Dann stand er immer wieder vor Ihrer Tür und rief sie mitten ind der n acht oder morgens um 5 an. Sie sagte ihm unmossverständlich, dass sie keinen KOntakt mehr will und er sie in ruhe lassen soll.
Sie wechselte die Nummer. Die neue Nummer ist auf meinen Namen registriert und taucht in keinem Telefonbch auf, trotzdem hatte er ein paar Tage nachdem Wechsel wieder Ihre neue Handaynummer.
Letzte woche kam er zu uns in den Laden, wo wir beide arbeiten, und fragte den Juniorchef, ob wir beide lesbisch seien. Er war damals schon als sie zusammen waren fast ausgeplatzt, wenn meine freundin und ich uns auch nur zur Begrüßung umarmten.
Er hat noch einen Schirmüberzug bei meiner Freundin, angeblich ein Erbstück. Dieses will er wieder haben. Ich habe jetzt Kontakt mit ihm aufgenommen und ihm gesagt, das er mir seine Adresse geben soll, dann schicke ich es zu.
Daruafhin reagiert er nicht, sondern geht wirklich alle 2 TAge in unseren LAden 7und belästuigt meine Freundin wegen dem Teil.
Auch ist er jeden TAg bestimmt 2-3 Mal vorm Laden, guckt rein etc.
Meinen Aufforderungen Sie in Ruhe zu lassen kommt er nicht nach. Ich denke das ist alles ein dummer Vorwand um meiner Freundin wieter nachstellen zu können.
Wie beurteilt Ihr die Situation? Können wir rechtlich dagegen vorgehen?
Vielen Dank schonmal vorab

  1. Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
    1. seine räumliche Nähe aufsucht,
    2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
    3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
    4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
    5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html
Also Strafanzeige stellen, zum Anwalt, entsprechende Maßnahmen erwirken

alle Vorfälle und Anrufe mit Uhrzeit und eventuellen Zeugen schriftlich dokumentieren bzw schon mal bei der Polizei erkundigen, was zu beachten ist (anzeige kann gestellt werden, bringt aber hier noch nicht viel). Den Schirmüberzug mit zur Arbeit nehmen und ihm in die Hand drücken, wenn er wieder auftaucht, dann kann er das Teil nicht mehr als Argument bringen. Bei gutem Verhältnis mal mit dem Chef sprechen und Situation erläutern. Vielleicht lässt er/sie sich überzeugen, ein Hausverbot auszusprechen, dann kann man rechtlich gegen vorgehen, wenn er dagegen verstösst

Anzeige ist möglich! Zusätzlich würde ich noch einen Antrag beim Familiengericht auf Gewaltschutz stellen! Frage einen Anwalt!