Arbeitslos melden für 1 Woche?

Ich werde voraussichtlich meine Ausbildung 21.1 beendet haben und beginne am 1.2 mein Zivildienst. Muss ich mich für diese 1 Woche Arbeitlos melden und ist der Aufwand dafür groß?

Hallo!

Ich werde voraussichtlich meine Ausbildung 21.1 beendet haben und beginne am 1.2 mein Zivildienst. Muss ich mich für diese 1 Woche Arbeitlos melden

Nein! Niemand ist zur Arbeitslosmeldung verpflichtet.

und ist der Aufwand dafür groß?

Ja, schon einigermaßen. Und noch größer, wenn man auch Geld (hier: Alg I) beantragen will/muss (aus finanziellen Gründen).
Wenn man diese eine Woche auch so über die Runden kommt, würde ich persönlich mir den Aufwand - egal ob mit oder ohne Leistungsbeantragung - sparen.

Grund:

  • Krankenversichert (was das Allerwichtigste ist!) ist man aufgrund § 19 Abs. 2 SGB V in dieser einen Woche trotzdem (bis einen Monat nach Ende des letzten Beschäftigungsverhältnisses).
  • Und diese eine Woche Rentenversicherung (ob Beitragszahlung bei Alg I oder nur als Anrechnungszeit bei reiner Arbeitslosmeldung ohne Leistung) macht später mal den Bick nicht fett (Rentensteigerung läge im Cent-Bereich).

Ist also die individuelle Entscheidung eines jeden selbst, wie er die Sache handhaben will.

Grüße Fred

Hallo Grußloser,

Ich werde voraussichtlich meine Ausbildung 21.1 beendet haben
und beginne am 1.2 mein Zivildienst. Muss ich mich für diese 1
Woche Arbeitlos melden

Nein

und ist der Aufwand dafür groß?

Ja

Gruß
Otto

Hallo,

Grund:

  • Krankenversichert (was das Allerwichtigste ist!) ist man aufgrund § 19 Abs. 2 SGB V in dieser einen Woche trotzdem (bis einen Monat nach Ende des letzten Beschäftigungsverhältnisses).

Versichert schon, aber doch nicht kostenlos, oder?

Würde mich interessieren.

Danke und Gruß
Didi

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Klar
Hi,

je nachdem wie viel Du in Deiner Ausbildung verdient hast, kann das 100-200 € ausmachen.

Der Aufwand dafür ist:

Papiere zusammen suchen: 1 Stunde
Arbeitslos/suchend melden: 2 Stunden
sonstiges: 1 Stunde

Das gibt ca. 150 € für max. 4 Stunden Arbeit, plus Kranken- und Rentenversicherung.

Überleg mal, wie lange Du als Azubi oder Zivi für 150€ netto arbeiten musst…

Habt Ihr alle so viel Geld zu verschenken?

Gruß
Didi

o.t.: gesetzliche Nachversicherungspflicht

  • Krankenversichert (was das Allerwichtigste ist!) ist man aufgrund § 19 Abs. 2 SGB V in dieser einen Woche trotzdem (bis einen Monat nach Ende des letzten Beschäftigungsverhältnisses).

Versichert schon, aber doch nicht kostenlos, oder?

Doch, siehe o.g. Paragraph/Absatz: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html (Satz 1). Bzw. zumindest dann, wenn man in diesem einen Monat nicht wieder eine Beschäftigung aufnimmt (was die eine Woche, um die es im UP geht, ja nicht der Fall ist).
(Sorry, hätte den § gleich verlinken sollen. Is ja 'n bisschen anstrengend, ihn selbst rauszusuchen. :wink:

Grüße Fred

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Hallo,

Doch, siehe o.g. Paragraph/Absatz:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html (Satz 1).
Bzw. zumindest dann, wenn man in diesem einen Monat nicht
wieder eine Beschäftigung aufnimmt (was die eine Woche, um die
es im UP geht, ja nicht der Fall ist).
(Sorry, hätte den § gleich verlinken sollen. Is ja 'n
bisschen anstrengend, ihn selbst rauszusuchen. :wink:

Du hast recht, ich hab bei der KK angerufen.

Danke und Gruß
Didi

Nix ‚klar‘.
Hallo,

je nachdem wie viel Du in Deiner Ausbildung verdient hast, kann das 100-200 € ausmachen.

Das kann im besten Fall tatsächlich so sein.

Der Aufwand dafür ist:

Papiere zusammen suchen: 1 Stunde
Arbeitslos/suchend melden: 2 Stunden
sonstiges: 1 Stunde

  1. Gerade, wenn Alg beantragt werden soll, ist die eine Stunde für „Sonstiges“ deutlich zu optimistisch.

  2. Du vergisst den psychischen Stress, den eine Arbeitosmeldung mit sich bringt und der nicht zu unterschätzen ist (auch wenn dieser geringer ist, wenn man von Vornherein sagen kann: „In einer Woche seit Ihr mich wieder los.“; das gebe ich zu). Stichwort: Geld ist nicht alles.
    Hast du dich selbst schon mal arbeitslos gemeldet?

Das gibt ca. 150 € für max. 4 Stunden Arbeit, plus Kranken- und Rentenversicherung.

  1. Den Arbeitsaufwand siehst du m.E. wie gesagt zu optimistisch.

  2. Krankenversichert ist man ohnehin (siehe meine Artikel unten).

  3. Wie ebenfalls bereits angesprochen liegt der spätere Vorteil bei der Rente im Centbereich.

Habt Ihr alle so viel Geld zu verschenken?

Ich schrieb unten, dass ich persönlich mir den Stress (s.o.) nicht machen würde, wenn ich das Geld nicht unbedingt bräuchte bzw. auch ohne eine Woche Alg den Monat kommen würde. Denn Geld ist wie gesagt nicht alles und eine Arbeitslosmeldung mit mehr (psychischem) Stress verbunden ist, als man vielleicht meint (wobei es dem einen natürlich mehr ausmacht als dem anderen).
Ich finde, das hat nichts mit verschenken zu tun, sondern ist eine Güterabwägung (und zwar keine rein materielle!).

Grüße Fred

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Du hast recht,

Ich weiß.

ich hab bei der KK angerufen.

Stimmt, der Gesetzestext ist ja auch nicht ganz eindeutig…

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Hallo

Stimmt, der Gesetzestext ist ja auch nicht ganz eindeutig…

doch, er ist eindeutig.

  1. eine „gesetzliche Nachversicherungspflicht“ gibt es nicht
  2. in dieser Zeit ist man auch nicht versichert
  3. es besteht aber ein Leistungsanspruch für längstens einem Monat (im Behördendeutsch: nachgehender Leistungsanspruch"

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

  1. Du vergisst den psychischen Stress, den eine
    Arbeitosmeldung mit sich bringt und der nicht zu unterschätzen
    ist (auch wenn dieser geringer ist, wenn man von Vornherein
    sagen kann: „In einer Woche seit Ihr mich wieder los.“; das
    gebe ich zu).

Da das beim Vermittler wohl (habe ich in einem ähnlichen Fall gehört, da ging es aber um 3 Wochen zwischen Auslandsaufenthalt und Studium, war also wegen der KV wichtig) trotzdem als Vermittlungserfolg eingetragen wird, wird er einen schon anders behandeln, als den „Normalarbeitslosen“.
Wenn man für nach dem Zivildienst noch keine Stelle in Aussicht hat, hat man den Arbeitsaufwand dann sowieso, dann kann man das auch jetzt gleich machen. Sollte man vielleicht auch berücksichtigen.

Cu Rene

Ironie-Tag übersehen?

Stimmt, der Gesetzestext ist ja auch nicht ganz eindeutig…

doch, er ist eindeutig.

Okay, er war unsichtbar… Aber da.

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