Arbeitslos und Urlaub

Hallo,

seit 01.03.04 bin ich arbeitslos.
Am 30.04.04 werde ich heiraten und Mitte bis Ende Mai zwei Wochen in die Flitterwochen fahren. Mein Mann bekommt nur da Urlaub.

Jetzt habe ich erfahren, dass ich in den ersten drei Monaten keinen Urlaub erhalte, es sei den, ich würde in der Zeit eine Sperre (also kein Geld) bekommen.
Die Reise haben wir schon vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit gebucht.
Gibt es da nicht eine Ausnahmeregelung? Es ist ja was besonderes.

In dem netten Faltblatt, das man bekommt, wenn man das erste mal beim AA ist, steht nämlich nix davon (da war ich im Januar).

Ich hab mit den Leuten vom Arbeitsamt schon gesprochen, aber die sind nicht gerade die Freundlichkeit in Person.
Rein theoretisch dürfte ich ja auch gar nicht heiraten, da ich an dem Tag (Freitag) dem Arbeitsamt auch nicht zur Verfügung stehe.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, warum ich so ehrlich bin.
Würde ich zwei Woche ohne Erlaubnis vom AA fahren, würde
a, nix passiert und ich bekomme mein Geld ganz normal.
b, hätte ich ausgerechnet in der Zeit einen Termin und die kommen mir drauf. Würde ich für 2 Wochen gesperrt (genau die gleiche Zeit).

Kann doch wohl nicht sein, dass wir besser fahren wenn wir lügen.

Gruß
Bärle

Hallo Bärle,

meine Freundin war in einer ähnlichen Situation.
Wichtig ist, dass du gegenüber dem AA nachweisen kannst, dass der Urlaub gebucht wurde BEVOR du vom EINTRITT der Arbeitslosigkeit wusstest. Wenn du das deinem Arbeitsvermittler gegenüber durch entsprechende Unterlagen (Buchungsbestätigung) nachweisen kannst, gibt es keine Probleme.

Gruß und eine schöne Hochzeit(sreise)

Ironlady

Jetzt habe ich erfahren, dass ich in den ersten drei Monaten
keinen Urlaub erhalte, es sei den, ich würde in der Zeit eine
Sperre (also kein Geld) bekommen.
Die Reise haben wir schon vor dem Eintritt der
Arbeitslosigkeit gebucht.
Gibt es da nicht eine Ausnahmeregelung? Es ist ja was
besonderes.

Hallo Ironlady,

jetzt stellt sich die Frage,

  • vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (01.03.)?
    -> sollte kein Problem sein
  • oder von der Kenntniss?
    -> da wird es schon schwieriger.
    Das ich arbeitslos werde, vermute ich schon seit über einem Jahr, da bewerbe ich mich schon wie eine Blöde in der Region.

Aber vielleicht gibt es ja bei uns im AA doch noch einen netten Sachbearbeiter oder nette Sachbearbeiterin (hab nur bis jetzt niemand mit dieser Gesinnung getroffen, auch auf höfliche Fragen wird man nur angeblafft).

Gruß
Bärle

Hallo Bärle,

meine Freundin war in einer ähnlichen Situation.
Wichtig ist, dass du gegenüber dem AA nachweisen kannst, dass
der Urlaub gebucht wurde BEVOR du vom EINTRITT der
Arbeitslosigkeit wusstest. Wenn du das deinem
Arbeitsvermittler gegenüber durch entsprechende Unterlagen
(Buchungsbestätigung) nachweisen kannst, gibt es keine
Probleme.

Gruß und eine schöne Hochzeit(sreise)

Ironlady

Hallo,
hm, nix sagen kann m.W. noch mehr Konsequenzen haben als zwei Wochen Sperre, wenn z.B. dann ein Unfall passiert => das kann richtig Ärger geben (weil event. nicht versichert etc.)!! Insofern würde ich es noch mal mit Offenheit versuchen!

Alles Gute!
Ayla

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Hallo Bärle,

ich denke der Zeitraum von einem Jahr ist etwas weit gefasst :o). So lange wird selbst der dümmste Sachbearbeiter nicht von Kenntnis ausgehen… insofern scheinst du dann ja ziemlich in der Luft gehangen zu haben und wenn du die Reise vor deiner offiziellen Kündigung (!!!) gebucht hast und dieses nachweisen kannst, ist alles i.O. Kannst du das nicht, hilft nur „lieb-mädchen-machen“. Drücke die Daumen!

Herzlichen Gruß,
ironlady

Hallo Ironlady,

jetzt stellt sich die Frage,

  • vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (01.03.)?
    -> sollte kein Problem sein
  • oder von der Kenntniss?
    -> da wird es schon schwieriger.
    Das ich arbeitslos werde, vermute ich schon seit über einem
    Jahr, da bewerbe ich mich schon wie eine Blöde in der Region.

Aber vielleicht gibt es ja bei uns im AA doch noch einen
netten Sachbearbeiter oder nette Sachbearbeiterin (hab nur bis
jetzt niemand mit dieser Gesinnung getroffen, auch auf
höfliche Fragen wird man nur angeblafft).

Gruß
Bärle

Hallo,

hier ein Auszug aus dem Merkblatt (den Begriff Urlaub gibt es nicht)http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…:
Das Arbeitsamt darf einer Ortsabwesenheit in den ersten drei
Monaten der Arbeitslosigkeit nur in begründeten Ausnahmefällen
zustimmen. Die Zustimmung zu einer Ortsabwesenheit ist stets
ausgeschlossen, wenn diese die berufliche Eingliederung beeinträchtigen
würde (z. B. wenn wegen der Ortsabwesenheit Vorstellungsgespräche
bei Arbeitgebern oder die Teilnahme an beruflichen
Bildungsmaßnahmen verhindert bzw. verzögert würden).

Wann Du den Eintritt von einer Kündigung geahnst hast, ist unerheblich. Du bist erst mit dem Empfang des Kündigungsschreiben informiert worden.

Gruß
Otto

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