Arbeitslosengeld fuer Studenten

Hallo,

meine Freundin arbeitet zur Zeit in einem befristeten Arbeitsverhaeltnis bis zum 31.1.2004 und hat danach Anspruch auf Arbeitslosengeld - jedenfalls wenn es nach der Anwartschaftszeit geht. Da sie aber im Moment noch nebenbei ihre Diplomarbeit abfasst ist sie immer noch an der Universität immatrikuliert. Nun ist es ja so, dass laut arbeitsamt.de fuer Studenten kein Arbeitslosengeld gezahlt wird - mit folgender Ausnahme: „Wenn Sie nachweisen, dass die objektiven Anforderungen des Ausbildungsganges eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung neben der Ausbildung zulassen.“

Nun verstehe ich nicht so ganz, wie das zu bewerten ist. Reicht es als Nachweis schon, dass sie in der letzten Zeit waehrend ihrer Ausbildung mehr als 15 Stunden die Woche gearbeitet hat, oder musz ein weitergehender Nachweis gefuehrt werden?

Wie verhaelt es sich dann, sobald sie ihr Studium beendet hat und immer noch arbeitslos ist, ergibt sich dann daraus ein umgehender Anspruch auf das Arbeitslosengeld?

Vielen Dank fuer alle Antworten.

Viele Gruesze
Patrick

Nachtrag
Ich habe vergessen zu erwaehnen, dass die Diplomarbeit bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit wahrscheinlich schon beendet und abgegeben ist und danach bis auf die Rechtfertigung der Arbeit ja fuer meine Freundin keinerlei Arbeit/Aufwand im Studium auf sie zukommen, sie also fuer den Arbeitsmarkt voellig frei ist.

Viele Gruesze
Patrick

Kommt mir so bekannt vor…
Hallo Patrick,

die Geschichte mit deiner Freundin kommt mir sehr bekannt vor - meine Klage gegen die Bundesanstalt für Arbeit liegt seit 1999 beim Sozialgericht und soll bald mal in 1. Instanz behandelt werden.

Kurz zu meiner Geschichte: Ich bin Rettungsassistent und habe im Grundstudium, das ich regulär in 4 Semestern absolviert habe, zu 100% gearbeitet. Wie das geht? Indem man freiwillig die Nacht- und Wochenendschichten von Kollegen übernimmt, indem man den Jahresurlaub in die Klausurenzeit legt, Dienste tauscht. Vermutlich so handelt, wie es immer wieder gefordert wird von der Politik: Leistung zeigt.

Dann wurde mein AV nicht verlängert, da Personal abgebaut werden mußte. Der Antrag auf ALG wurde abgelehnt, da ich so dämlich ehrlich war mein Studium anzugeben. Ich war beitragspflichtig, aber nicht leistungsberechtigt.

Nun ist es ja so, dass laut
arbeitsamt.de fuer Studenten kein Arbeitslosengeld gezahlt
wird - mit folgender Ausnahme: „Wenn Sie nachweisen, dass die
objektiven Anforderungen des Ausbildungsganges eine
versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich
umfassende Beschäftigung neben der Ausbildung zulassen.“

Tja, und genau mit dem Nachweis ist es schwer. Meiner Meinung nach gibt es doch wohl keinen besseren Beweis als ein Grundstudium in Regelstudienzeit bei Vollbeschäftigung, oder? Tja, man glaubte mir trotzdem nicht.
Dabei hätte ich auch mein Studium nach hinten gestellt, nur noch mit halber Kraft betrieben, da für mich damals der Beruf im Vordergrund stand, ich im Studium mehr so eine Art Hobby mit Perspektive verstand. Nein, ich war nicht immatrikuliert um finanzielle Vorteile zu haben (sozialrechtlich war und bin ich Angestellter!!!), sondern um nebenbei die Zukunftschancen zu schaffen, die ich in meinem Beruf nicht habe.

Reicht es als Nachweis schon, dass sie in der letzten Zeit
waehrend ihrer Ausbildung mehr als 15 Stunden die Woche
gearbeitet hat, oder musz ein weitergehender Nachweis gefuehrt
werden?

Tja, ich konnte 50 (!) Wochenstunden nachweisen PLUS ein regulär absolviertes Grundstudium, es hat keinen interessiert.

Wie verhaelt es sich dann, sobald sie ihr Studium beendet hat
und immer noch arbeitslos ist, ergibt sich dann daraus ein
umgehender Anspruch auf das Arbeitslosengeld?

Meine Meinung (ich bin kein Jurist): VOR der Arbeitslosmeldung soll sie sich exmatrikulieren oder beurlauben lassen. Die Scherereien mit dem Arbeitsamt kann ich niemandem empfehlen. Es ist einfach klasse, dass man als leistungsbereiter Mensch wie ein Betrüger behandelt wird :frowning:
Nur der Vollständigkeit halber: Nachdem ich mein Studium ein Jahr unterbrochen habe, habe ich meinen Job auf 50% reduziert und stehe gerade am Ende der Examensprüfungen. Ich habe die Hälfte des Studiums 100%, die andere 50% gearbeitet und mein Studium abzüglich der Pause schneller beendet als manch ein Vollzeitstudent.

Tut euch den Streß mit dem Amt, mit dem Sozialgericht nicht an. Wenn sie nix mehr an der Uni zu tun hat, soll sie sich vorher exmatrikulieren, andernfalls beurlauben lassen.

Gruß, Claus

P.S. Tröstlicherweise sagen mir die Juristen fast unisono, dass mein Verfahren vor dem Sozialgericht äußerst ungewiß sei - ich aber vor dem BVerfG gute Chancen hätte, da es nicht sein könne, dass ich beitragspflichtig war (bin), aber nicht leistungsberechtigt.

Hallo Claus,

erstmal vielen Dank fuer deine sehr ausfuehrliche Antwort. Nun ist es ja in unserem Fall so, dass die Diplomarbeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beendet wird und dann ja fuer das Studium eigentlich nichts mehr getan werden muss. Kann man sich denn nach Abgabe der Diplomarbeit problemlos exmatrikulieren?

So wie ich dich verstanden habe ist es dann wohl am sinnvollsten die Arbeitslosigkeitsmeldung erst nach Beendigung des Studentenstatus zu machen.

Meinst du, es wuerde helfen, wenn dem Arbeitsamt eine Bestaetigung der Universitaet/Professors vorliegt, dass die Arbeit beendet ist und sie damit fuer den Arbeitsmarkt zur Verfuegung steht? Da es ihr zweiter Anlauf ist, kann es danach bei nicht-Bestehen auch keine zweite Arbeit geben und so oder so muss sie dann ins Berufsleben ob mit oder ohne Abschluss.

Viele Gruesze
Patrick

Hallo Patrick,

Nun ist es ja in unserem Fall so, dass die Diplomarbeit vor
Eintritt der Arbeitslosigkeit beendet wird und dann ja fuer
das Studium eigentlich nichts mehr getan werden muss.

Das verstehst du, das verstehe ich, aber auf dem Papier ist sie noch Studentin, das ist das Problem - oder wird es werden…

Kann man sich denn nach Abgabe der Diplomarbeit problemlos
exmatrikulieren?

Das kann ich dir nicht sagen, gehe aber davon aus. Entsprechende Infos wird dir die Uni/FH geben können.

So wie ich dich verstanden habe ist es dann wohl am
sinnvollsten die Arbeitslosigkeitsmeldung erst nach Beendigung
des Studentenstatus zu machen.

Ja, schafft bloß klare Fronten. Ich sage mal besser nicht öffentlich, was ich von den meisten Mitarbeitern des A-Amtes halte, aber wenn so ein Fall nicht vorgesehen ist in den Richtlinien, dann gibt es den auch nicht. Bevor ihr da ewig diskutiert (und 4 Jahre später immer noch um Geld prozessieren müßt) - macht es sauber. Klarer Schnitt, bis xx.xx. war Uni, jetzt nicht mehr.

Meinst du, es wuerde helfen, wenn dem Arbeitsamt eine
Bestaetigung der Universitaet/Professors vorliegt, dass die
Arbeit beendet ist und sie damit fuer den Arbeitsmarkt zur
Verfuegung steht?

Kann sein, es soll auch beim A-Amt Menschen geben, die vernünftig denken und nicht nur nach Buchstaben handeln. Aber aus eigener Erfahrung: Schafft klare Fronten. Wenn für sie so oder so mit Abgabe der Arbeit alles vorbei ist -> klarer Schnitt.

Ich drücke ihr die Daumen fürs Bestehen! Und ich hoffe euch geholfen zu haben.

MfG Claus