Arbeitsstunden im Verein

Hallo, angenommen jemand tritt 2009 in einen Sportverein. In der Satzung steht nichts von Arbeitsstunden die geleistet werden müssten. Derjenige merkt schnell, dass ihm die Sportart nicht gefällt und tritt April 2010 mit einem Kündigungsschreiben wieder aus. Die Mitgliedschaft besteht bis zum 31.12.2010. Derjenige geht nie wieder in diesen Verein, bekommt aber vom Hörensagen mit, dass Ende 2010 viele Mitglieder aus dem Verein ausgetreten sind, da der neue Vorstand die Satzung geändert hat. Und zwar müssen jetzt Arbeitsstunden geleistet werden, erfolgt dies nicht wird eine Strafzahlung erhoben.
Davon bekommt derjenige aber nichts mit bzw bezieht es nicht mehr auf sich. Jetzt im April 2011 kommt ein Schreiben mit der Aufforderung Strafe zu zahlen, da man 2010 nicht am Arbeitsdienst teilgenommen hat. Derjenige versteht die Welt nicht mehr und schreibt dem Verein, dass es sich um einen Fehler handeln müsste, da er ja schon davor ausgetreten ist und nie mehr den Verein betreten hat. Es erfolgt keine Reaktion, ausser dass er 2 Wochen später eine Mahnung bekommt das Geld zu bezahlend oder es geht zum Anwalt.
Derjenige hat die Kündigung damals schriftlich im Guten abgegeben und hat leider keine Unterlagen mehr zum Austritt parat. Hat der Verein die Beweispflicht? Hat derjenige die Beweispflicht? Kann der Verein nach dem Austritt die Satzung ändern und ein Vereinsmitglied welches den Sport schon lange nicht mehr ausübt in die Pflicht nehmen für die aktiven Mitglieder die Arbeiten zu leisten?
Danke für jede Antwort!
Grüsse

Hallo,

ausschlaggebend m.E. dürfte sein, zu welchem Zeitpunkt der Austritt aus dem Verein erfolgte.
Vermutlich ist geregelt, dass zusätzlich zur Vereinsgebühr eine bestimmte Anzahl von Stunden zu leisten sind, oder statt der Gebühr können Stunden abgeleistet werden; dies ist von Verein zu Verein unterschiedlich.
Ohne den Inhalt der Vereinssatzung zu kennen, wäre zu prüfen, welche Rechte dem Vorstand zugebilligt wurden und ob, nach dem die Aktivitäten zu dem Verein eingestellt wurden, hier evtl. eine Versammlung statt fand und dieses dann durch die Mitglieder so genehmigt wurde.

Der, der kündigt, muss die Kündigung beweisen, nicht der Verein, dass nicht gekündigt wurde.

Schönen Tag noch.

Hallo,

…tritt April 2010 (…) wieder aus

„Jemand“ sollte mal in der Satzung nachschauen wie die Kündigungsfristen sind. Meist kann in einem Sportverein nur zum Jahresende gekündigt werden. Damit wäre „Jemand“ bis zum 31.12.10 noch Mitglied im Verein und ggf. das volle Kalenderjahr 2010 arbeitsdienstpflichtig.

Grüße von
Tinchen

tritt April 2010 mit einem
Kündigungsschreiben wieder aus. Die Mitgliedschaft besteht bis
zum 31.12.2010.

Soweit so klar.

da der neue
Vorstand die Satzung geändert hat. Und zwar müssen jetzt
Arbeitsstunden geleistet werden, erfolgt dies nicht wird eine
Strafzahlung erhoben.
Davon bekommt derjenige aber nichts mit bzw bezieht es nicht
mehr auf sich.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Jetzt im April 2011 kommt ein Schreiben mit der
Aufforderung Strafe zu zahlen, da man 2010 nicht am
Arbeitsdienst teilgenommen hat.

Vorrausgesetzt die Satzungsänderung war gültig, ist dies korrekt.

Derjenige hat die Kündigung damals schriftlich im Guten
abgegeben und hat leider keine Unterlagen mehr zum Austritt
parat. Hat der Verein die Beweispflicht?

Nein.

Kann der Verein nach dem Austritt die Satzung
ändern

Das ist die entscheidende Frage.
Die Satzung kann von jeder Vollversammlung zu jeder Zeit geändert werden, Vorrausgesetzt, die korrekten Formalien der Einladungsinhalte und Fristen wurden eingehalten.
Gültigkeit erhält die neue Satzung ab Eintragung in das Vereinsregister aber frühestens zum nächsten Haushaltsjahr.
Wurde im Jahr 2010 die JHV 2009 abgehalten (durchaus möglich) und die Satzung tatsächlich im gleichen Jahr eingetragen (eher unüblich) dann ist die Rechnung korrekt.

MfG Frank Müller

Gültigkeit erhält die neue Satzung ab Eintragung in das
Vereinsregister aber frühestens zum nächsten Haushaltsjahr.

Hallo Frank,

da Du die Satzung nicht kennst, könntest Du das eventuell aus dem BGB schließen. Nur welche §§ meinst Du dann?
Dazu kommt, dass es Vereine gibt, die nicht „e.V.“ sind. Dem Ursprungsposting kann ich dazu nichts entnehmen.

Grüße

Ulf

Hallo,
die Satzung wurde sicher nicht durch den Vorstand sondern die Mitgliederversammlung geändert.
Abgesehen davon, schreibst du selbst, dass der im April erklärte Austritt aus dem Verein am 31.12. gültig wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Mitglied alle Rechte und auch Pflichten, wie jedes andere Vereinsmitglied auch.
(u.a. Teilnahme an der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde)

Gruß
HaWeThie