Arbeitsunfall während Sozialstunden, Wer zahlt?

ich muss zur zeit sozialstunden machen, dabei bin ich auf einen nagel getreten udnd die wunde hat sich entzündet. ich muss fast jeden tag ins krankenhaus und hab am dienstag schon wieder einen termin. nun das problem: durch nicht einreichen von unterlagen bin ich zur zeit nicht krankenversichert. die frage: zahlt die berufsgenossenschaft auch wenn ich sozialstunden ableisten muss?

Die Berufsgenossenschaft ist in jedem Fall zuständig. Aber auch die Krankenkasse - seit 4.2007 ist JEDE PERSON „Kraft Gesetz“ krankenversichert.
Die Einsatzstelle soll den Unfall der zuständigen BG melden und die weitere Behandlung durch „anerkannte BG Ärzte“ erfolgen!

Grundsätzlich ja. Es kommt auf den Träger der Sozialstunden an. Wenn es die Gemeinde ist, wäre z.B. die Gemeindeunfallversicherung zuständig. Fragen sie ihren Träger nach der zuständigen Unfallversicherung. Der erstbehandelnde Arzt wird das gleiche Interesse haben, denn der bekommt sonst sein Geld nicht.

Bei welchen Träger haben Sie diese Sozialstunden abgeleistet?

Meiner Meinung nach zahlt die Berufsgenossenschaft, allerdings solltest Du Deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Du bei ihm auf einen Nagel getreten bist - sprich den Arbeitsunfall melden.

Hallo
ehrlich gesagt, das können Sie ganz leicht selber rausfinden. Rufen Sie doch einfach die BG an, die für den Betrieb, in dem Sie Sozialstunden leuisten, an und fragen Sie. So einfach ist das.
MfG Eudemos

Auch bei Sozialstunden bist Du unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das ist in Deinem Fall keine Berufsgenossenschaft, sondern üblicherweise die Unfallkasse des Landes, in dem Du die Stunden ableistest.

Das kommt aber auf das Gleiche raus. Im Prinzip brauchst Du das nur dem behandelnden Arzt zu sagen. Der hätte Dich eh fragen müssen, wo Dir das passiert ist. Und dann mit der Unfallkasse abrechnen.

Ganz korrekt hätte Dich Dein Einsatzbetrieb gleich zum Unfallarzt/Durchgangsarzt(D-Arzt) schicken müssen.

Das alles darf Dir aber nicht angelastet werden. Ich würde Dir vorschlagen, dass Du zu dem behandelnden Arzt gehst und ihm die Situation schilderst. Falls er sich weigern sollte, fragst Du Deinen Einsatztbetrieb nach einer Unfallanzeige. Die kann man auch nachträglich ausfüllen, am besten mit Zeugen.

Zur allergrößten Not wendest Du Dich direkt an die Unfallkasse Deines Landes.

Übrigens: Wenn das Arbeit auf dem Bau oder ähnlich gefährlich war, hättest Du Schuhe mit durchtrittsicheren Sohlen bekommen müssen. Wäre das dem Betrieb zu teuer, dürfte er Dich nicht für diese Arbeit einsetzen.

Hoi.

Ja, du bist Unfallversichert über die Unfallkasse deines Bundeslandes:
§2 Abs.2 SGB VII
„(2) …Satz 1 gilt auch für Personen, die während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung oder aufgrund einer strafrichterlichen, staatsanwaltlichen oder jugendbehördlichen Anordnung wie Beschäftigte tätig werden.“

Du mußt den Unfall daher eigentlich der Stelle melden, die dich bei den Sozialstunden betreut. Sag das auch den Ärzten im Krankenhaus, die melden das dann auch weiter.

Ansonsten findest du hier die richtige Adresse:
http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp

Ciao
Garrett

Hallo sixsixsic

ich denke du bist über die BG versichert. Es gibt auch bei nicht einreichen von Unterlagen eine Versicherung. Entscheidend ist deine letzte Anmeldung. Die sollte nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei der Krankenkassen nachhaken. Die arbeiten eh oft mit der BG zusammen. Alles Gute für dich vom Altenpfleger

Hallo sixsixsic,

da kann ich leider nicht weiter helfen, ich weiss es nicht.

Gruß
W.Merz

i.d.R. müsstest du während deiner Stunden über die BG versichert sein. Wichtig ist aber, dass du nach dem in-den-Nagel-treten einen Verbandsbucheintrag gemacht hast oder direkt zum Arzt gegangen bist. Da es sich entzündet hat, musst du jetzt natürlich nachweisen, dass diese Verletzung auf der Arbeit passiert ist!

LG S.

Das weiß ich leider nicht.

Der Arbeitgeber zahlt in die Berufsgenossenschaft Beiträge - dadurch ist jeder der in dem Betrieb arbeitet gegen die Auswirkungen eines Arbeitsunfalles versichert - es sei denn, er hat grobfahrlässig gehandelt.