Arbeitsvermittler im Jobcenter beim Termin nicht anwesend , Ich bekomme Sanktion?

Hallo ich habe da mal eine frage.
Ich hatte vor 2 Wochen einen Termin beim Jobcenter , bin dort hingefahren und habe dort meinen Arbeitsvermittler nicht angetroffen. Bin dann zum Kundenbüro um zufragen wieso das büro nicht besetzt ist. darauf hin sagte mir die Dame das Herr XY krank sei , ob ich denn nicht angerufen worden wäre . Darauf hin stellte sich heraus das die nicht meine Aktuelle Telefon nummer hatten . Die Dame hat dann meine aktuelle nummer im Computer eingegeben und mir gesagt ich würde einen Neuen Termin dann bekommen .
So schön so gut heute habe ich die Folgeeinladung im Briefkasten gehabt dort steht drin das die mir mein Geld kürzen wollen weil ich ohne wichtigen Grund nicht am Termin erschienen bin und das ich am 6. dezember kommen soll um mich dazu zu äussern.
Ich bin jetzt etwas verwirrt , ich war doch da , der Arbeitsvermittler war krank nicht ich . die dürfen doch nicht einfach mein geld kürzen oder doch?
Oder sind das einfach nur Vordrucke der Folgeeinladung und meine Angst ist unbegründet das die mein Geld kürzen?
Liebe Grüsse

Hast du den Sachverhalt schon erklärt ? Es handelt sich ja hier nur um ein Misverständnis…

Ansonsten gilt:

Die Einladung zum Termin muss schriftlich erfolgen und eine Rechtsfolgenbelehrung beinhalten, aus der hervorgeht, welche Konsequenzen ein unentschuldigtes Fernbleiben hat. Erscheint der Leistungsberechtigte dennoch nicht zu einem Pflichttermin, ist das Jobcenter berechtigt eine Sanktion in Form einer Leistungskürzung in Höhe von 10 Prozent zu verhängen. Hat sich der Betroffene nur in der Uhrzeit geirrt und erscheint kurze Zeit später, kann die Strafmaßnahme abgewendete werden, sofern die Meldung vom Jobcenter noch berücksichtigt und ihr Zweck noch erreicht werden kann. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn sich der Erwerbslose krank meldet und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung belegen kann. In einem solchen Fall würde ebenfalls keine Sanktion verhängt werden. Das Jobcenter kann den Termin zur Melde- oder Mitwirkungspflicht jedoch auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit nach der Krankheit legen. Wird dieser versäumt, droht ebenfalls eine zehnprozentige Leistungskürzung.

Meine persönliche Meinung: find ich richtig Assi gleich das Geld zu kürzen, falls Sie es wirklich durchziehen , es gibt teilweise kostenfreie Rechtsberatung von Wohlfahrtsverbänden. Wenn alles nichts hilft würd ich mich dahin wenden. …

hi,

würde man wohl eher annehmen als sich Sorgen zu machen.
Telefone gibt es ja auch noch, falls man die Sache vor dem 6.12. aufgeklärt wissen will.

grüße
lipi

Hallo,

ja, aber Telefon und Jobcenter ist so eine Sache. Da landet man bei einer Empfangshotline, die zum konkreten Fall nichts sagen kann, und die Sachbearbeiter bekommt man nicht ans Telefon, weil sie alle Hände voll zu tun haben mit den Leuten, die persönlich da sind.

Ich würde auch annehmen, dass das ein Standardprocedere bei „Termin geplatzt“ ist und hoffe schwer, dass der Arbeitsvermittler weiß, dass er krank war.

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

ich würde für alle Fälle den Sachverhalt schriftlich schildern und baldmöglichst per Post hinschicken oder noch besser selbst abgeben.

Je früher die Information im Jobcenter eintrifft, desto geringer die Gefahr der Leistungskürzung.

Gruß, Paran