Hallo,
zunächst zu den Äußerlichkeiten. Das Zeugnis muß…
- auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein
- darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne daß die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind
- das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt sein
- das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein (nicht etwa auf das Datum, an dem der Text geschrieben wurde)
- die Unterschrift muß von einem hochrangigen Vertreter der Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des Abteilungsleiters“ reicht nicht
- unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.
Nun zum Inhalt.
Herr XXX, wohnhaft XXX, [PLZ] [Ort],
Und wenn du umziehst? Die Adresse gehört nicht ins Zeugnis, weder ins Adressfeld (man könnte es so auslegen als sei dir das Zeugnis nicht persönlich ausgehändigt worden, sondern - wie in Streitfällen üblich - schriftlich zugegangen) noch in den Text.
Name und Geburtsdatum sind hier die üblichen Angaben.
war im XXX von Oktober
2002 bis August 2006 als Presseassistent tätig. Hier war er
für folgende Bereiche eigenverantwortlich tätig:
- Entwurf und Abstimmung von Presseartikeln/ -informationen
- Erstellung einer Zeitschrift zum Event „XXX“
- Erstellung von Artikeln für hochschulinterne und und
-externe Publikationen
- Erstellung von Pressemappen
- Koordination von Pressegesprächen zu allgemeinen Themen des
XXX und Events
- Empfang der Presse und Moderation von Pressegesprächen
- Fotografische Tätigkeit im Rahmen von Events
- Erstellung und Pflege eines Jahrespressekalenders
- Pflege und Aktualisierung von Presseartikel auf der XXX-
Webpage
- Recherche und Pflege der Kontakte zu Pressevertretern
- Zusammenarbeit mit Designassistenten bei Layout für
XXX-Publikationen
- Erstellung und Pflege eines XXX – Pressespiegels
- Absprachen mit Kooperationspartnern
- Betreuung und Anleitung von Praktikanten im Bereich PR im
Rahmen des Erwerbs überfachlicher Qualifikationen
Klingt gut - und nach viel Verantwortung. Ist das denn richtig wiedergegeben oder sehr übertrieben dargestellt? In dem Fall wäre nämlich das Problem dass der nächste AG von entsprechenden Fähigkeiten ausgeht, und wenn du am Ende doch nur ab und zu einen Flyer kopiert und in der Mensa verteilt hast wird man den ganzen Rest des Zeugnisses genauso wenig ernst nehmen wie diese Beschreibung…
Ansonsten: ob es vollständig und korrekt ist mußt du selber beurteilen.
Herr XXX hat die ihm übertragenen Tätigkeiten
„Übertragen“ heißt: er wird dann tätig wenn es bewußt aufgefordert wird. Das steht im Widerspruch zur ansonsten gelobten Eigeninitiative. Also besser: „Herr XXX führte diese Tätigkeiten zu unserer…“
zu unserer
vollen1
Die Fußnote muß weg. Ich kenne keinen Geheimcode, der über eine Fußnote ausgedrückt wird. Aber alles, was auffällig ist, könnte negativ gesehen werden und als Hinweis dienen dass die zugehörige Aussage nicht so gemeint ist, wie sie dasteht.
Zufriedenheit und sehr kompetent ausgeführt. Seine
Tätigkeit war durch ein großes Maß an fachlicher, sozialer
Kompetenz und hohem Engagement sowie Teamfähigkeit gezeichnet.
Ab hier wird es wirr. Es sollte zuerst ein Block zur Beurteilung deiner fachlichen Leistungen und dann der Bereich „Führung“, also dein Sozialverhalten, kommen. Das geht ab hier munter durcheinander.
Außerdem bedarf eine besonders gute Beurteilung genauerer Erklärungen. Da sollte schon etwas mehr zu deinen speziellen Qualitäten stehen als nur „XXX war super“.
Den Bereich der XXX Pressearbeit hat Herr XXX maßgeblich
mitgestaltet.
Ach - du warst doch nur Gehilfe? Die Tätigkeitsbeschreibung liest sich so als hättest du die Presseabteilung ganz alleine geschmissen. Eins von beiden paßt also nicht - ändern!
Er zeichnet sich in seiner Arbeit durch ein
hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit aus. Herr XXX war bei dem
XXX Team sehr beliebt.
Das sind jetzt wieder 2 Sätze aus verschiedenen Bereichen - siehe oben.
Normalerweise muß bzgl. des Sozialverhaltens stehen „Vorgesetzte, Kollegen und Kunden“. Hier werden nur die Kollegen (so interpretiere ich Team) genannt -> bewußte Auslassung, dein Verhältnis zu den Vorgesetzten und den Kunden war schlecht, aber da man nichts Schlechtes schreiben darf läßt man es weg. Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl.
„Beliebt“ heißt außerdem dass du der Pausenclown oder Saufkumpan warst.
Das, was hier zu deinem Sozialverhalten steht, ist unter aller Sau! Da das Zeugnis insgesamt grottenschlecht in Form und Inhalt ist, weiß man das auch die Beurteilung deines Sozialverhaltens eigentlich gut gemeint ist, nur wußte der Schreiber nicht wie das korrekt ausgedrückt werden muß. Aber gemessen an den Regeln ist das völliger Schrott und muß, wie auch der ganze Rest, überarbeitet werden.
Wir bedauern, dass Herr XXX als
Presseassistent im XXX aufgrund eines Auslandpraktikums
ausgeschieden ist.
OK.
Ich wünsche Herrn XXX für seinen beruflichen Werdegang das
Beste!
Im Satz davor war es noch „wir“. Jetzt wünscht dir nur noch einer alles Gute, die anderen nicht… also ist man froh dich los zu sein. Ergo: ändern!
Außerdem wird dir nur beruflich, nicht privat alles Gute gewünscht, und es wird auch nicht „weiterhin viel Erfolg“ gewünscht - also hattest du keinen und man wünscht ihn dir auch nicht. Absolut schlechte Beurteilung…
Das Ding ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Man kann bestenfalls zugute halten dass der Schreiber nicht wußte was er da verzapft und es nicht besser hinbekam, obwohl er dir wohlgesonnen war. Aber Vermutungen sind immer blöd, besser ist ein eindeutiges und gutes Zeugnis.
Gruß,
MecFleih