Arbeitszeugnis - Deutung

Liebe Forenbewohner
Nachdem ich nun eine geraume Zeit ein weniger schönes Leben hinter mir habe, versuche ich wieder auf die Beine zu kommen und habe mit etwas Überwindung und beinahe „2 Jahre!“ verspätet, mein Arbeitszeugnis angefordert und auch prompt erhalten.
Mit den wenigen Kenntnissen, die ich darüber habe, lese ich zunächst einmal ein recht positives Urteil meines ehemaligen Arbeitgebers. Das erfreut mich doch sehr, habe ich eigentlich nicht recht darauf zu hoffen gewagt.
Trotzdem bereitet mir gerade das Ende des Zeugnisses einigen Kopfschmerz.
Ich würde gerne kundige Meinungen dazu hören. Was meint ihr, wie das zu interpretieren sei ? Was lest ihr daraus ?
Ich weiß es absolut nicht, bin allerdings auch keineswegs begeistert von der Schilderung meines Weggangs.

Neben meinem Interesse an explizit dem Ende des Zeugnisses ( aus meiner Sicht stellt sich der Sachverhalt anders dar! ) würde ich natürlich auch bezüglich dem Rest eure Meinung erbitten.
Rechtschreibfehler, denke ich, habe ich keine gemacht. Pausen, Daten etc. sind 1:1 übernommen.
Zwei Dinge sind noch zu erwähnen.
Das Geburtsjahr ist falsch angegeben und meine zweijährige Mitarbeit zuvor in der gleichen Firma (dazwischen ein Jahr Pause) wird nicht erwähnt.

Herr Stromberg, geb. am 26.03.66, war in der Zeit vom 15.04.1996 bis zum 31.12.2003 als Kassierer in unserem Hause tätig.Herr Stromberg arbeitete in der Früh-,Spät- und Nachtschicht. Er war sehr einsatzfreudig und stets freundlich im Umgang mit unseren Kunden.
Hervorzuheben ist aber auch die große Eigeninitiative, mit der Herr Stromberg die anfallenden Arbeiten im Shopbereich erledigt hat.
Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.
Herr Stromberg war stets pünktlich, ehrlich und aufrichtig.
Da Herr Stromberg aus persönlichen Gründen keine Nachtschicht mehr machen wollte, mussten wir das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen leider zum Jahresende kündigen.
Wir danken Herrn Stromberg für Seine Mitarbeit und wünschen für die weitere Zukunft alles Gute.

Die Unterschrift erfolgte über dem Namensdruck :smile:

Ich bin gespannt und in dankbarer Erwartung.

Hallo.

und habe mit etwas Überwindung und beinahe „2 Jahre!“
verspätet, mein Arbeitszeugnis angefordert und auch prompt
erhalten.

^^ Normalerweise erlischt die Zeugnispflicht nach einem halben Jahr.

Mit den wenigen Kenntnissen, die ich darüber habe, lese ich
zunächst einmal ein recht positives Urteil meines ehemaligen
Arbeitgebers. Das erfreut mich doch sehr, habe ich eigentlich
nicht recht darauf zu hoffen gewagt.

…und genau da ist die Falle: was positiv klingt kann absolut
negativ gemeint sein.

Trotzdem bereitet mir gerade das Ende des Zeugnisses einigen
Kopfschmerz.
Ich würde gerne kundige Meinungen dazu hören. Was meint ihr,
wie das zu interpretieren sei ? Was lest ihr daraus ?
Ich weiß es absolut nicht, bin allerdings auch keineswegs
begeistert von der Schilderung meines Weggangs.

Aber der AG darf keine falschen Angaben machen.

Zwei Dinge sind noch zu erwähnen.
Das Geburtsjahr ist falsch angegeben und meine zweijährige
Mitarbeit zuvor in der gleichen Firma (dazwischen ein Jahr
Pause) wird nicht erwähnt.

Herr Stromberg, geb. am 26.03.66, war in der Zeit vom
15.04.1996 bis zum 31.12.2003 als Kassierer in unserem Hause
tätig.Herr Stromberg arbeitete in der Früh-,Spät- und
Nachtschicht. Er war sehr einsatzfreudig und stets freundlich
im Umgang mit unseren Kunden.

Keine Kollegen, Vorgesetzte, …?

Hervorzuheben ist aber auch die große Eigeninitiative, mit
der Herr Stromberg die anfallenden Arbeiten im Shopbereich
erledigt hat.

…was wurde konkret gemacht ? Und vor allem mit welchem Erfolg ?

Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit aus.

Klingt schon mal gut.

Herr Stromberg war stets pünktlich, ehrlich und aufrichtig.

Selbstverständlichkeit als Kassierer oder zum Füllen einer Lücke ?

Da Herr Stromberg aus persönlichen Gründen keine Nachtschicht
mehr machen wollte, mussten wir das Arbeitsverhältnis aus
betrieblichen Gründen leider zum Jahresende kündigen.
Wir danken Herrn Stromberg für Seine Mitarbeit und wünschen
für die weitere Zukunft alles Gute.

Also mit zwei Jahren Abstand wird man sich wohl nicht mehr genau
an alle Daten eines AN erinnern. Rein notenmässig eine (2- bis) 3

HTH
mfg M.L.

^^ Normalerweise erlischt die Zeugnispflicht nach einem halben
Jahr.

Ja, ist das so ?

Quellen bitte.

M.E. nach falsch.

Gruß

S.J.

Hi,

wenn man sich einigt kann der AG auch noch nach 30 Jahren ein Zeugnis schreiben.

Gerichte sehen allerdings eine Frist von 5 bis max. 10 Monate um das ZEugnis zu reklamieren oder anzufordern. Normalerweise sollte dieser Zeutraum auch reichen um das Zeugnis zu prüfen oder anzufordern.

Gruß,

MecFleih

Hi,

Das Geburtsjahr ist falsch angegeben und meine zweijährige
Mitarbeit zuvor in der gleichen Firma (dazwischen ein Jahr
Pause) wird nicht erwähnt.

Das sind inakzeptable Mängel. Natürlich muß das Geburtsdatum genauso stimmen wie die genaue Zeit der Beschäftigung.

Bezüglich der äußeren Anforderungen: man unterscheidet zwischen einer einfachen Arbeitsbescheinigung (=unqualifiziertes Zeugnis) und einem qualifizierten Zeugnis.
Im erstgenannten steht nur von wann bis wann man als was beschäftigt war, also wirklich dem Wortsinn nach nur eine Bescheinigung über die Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dagegen beurteilt den Mitarbeiter auch. Du hast Anspruch auf ein solches qualifiziertes Zeugnis, und das hast Du ja auch bekommen.

Das Zeugnis muß auf offiziellem Geschäftspapier geschrieben sein und muß von einem hochrangigen Vorgesetzten (Chef, Leiter Personalabteilung, Abteilungsleiter…) unterschrieben sein. Unter die Unterschrift gehören Name und Funktion des Unterzeichnenden.

Generell sollte das Zeugnis auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein, bei Dir also auf den 31.12.2003. Einklagbar ist das nicht, andere Datierungen (später, oder nicht zum Monatsende…) erwecken aber den Eindruck daß man womöglich fristlos gekündigt wurde oder sich über das Zeugnis gestritten hat. Hier solltest Du also darum bitten daß das Zeugnis auf den 31.12.2003 datiert wird.

Das Adressfeld DARF auf einem Zeugnis nicht ausgefüllt werden. Das würde den Eindruck erwecken daß das Zeugnis per Post kam oder „man sich nichts mehr zu sagen hatte“ und deswegen nur schriftlich kommunizieren konnte.

Generell MUSS ein Arbeistzeugnis dem Wohlwollens-Grundsatz folgen. Es muß ehrlich sein und darf den Mitarbeiter nicht über Gebühr loben wenn er eine Niete war (Gefälligkeis-Zeugnisse sind heikel - zum einen unglaubwürdig, zum anderen kann der alte Arbeitgeber in Regreß genommen werden wenn ein zu positives Zeugnis zu einer Einstellung führt, der Mitarbeiter dann aber nichts kann).

Trotzdem MUSS das Zeugnis wohlwollend sein und darf den Mitarbeiter nicht unnötig darin behindern eine neue Anstellung zu finden. Diese Regel führt dazu daß Zeugnisse immer wohlklingend formuliert werden, man bestimmten Formulierungen aber gewissen Noten zuschreibt bzw. mit Auslassungen etc. arbeitet um bestimmte Botschaften zu transportieren.

Letztlich gibt es inzwischen sowas wie „übliche Formulierungen“, die Personalern sagen welcher Zeugnisnote mitgeteilt werden soll und zugleich stellt sich aber auch immer ein gewisses Problem wenn mit anderen Formulierungen als den Standards beurteilt wird. Es stellt sich dann nämlich die Frage: ist das auf die Beschränktheit des Zeugnisschreibers zurückzuführen oder will der damit etwas Bestimmtes sagen? Hier spielt natürlich auch eine Rolle ob das Zeugnis von einem Personaler einer großen Firma, oder einen Maurer mit 2 Angestellten geschrieben wurde… im letzteren Fall wird man ungewöhnliche Formulierungen weniger kritisch interpretieren als bei jemandem, dem man unterstellt daß er genau weiß was er wie warum formuliert hat.

Um eine Note anzuheben oder zu senken arbeitet man mit Wörtern wie „stets“, „jederzeit“, „immer“. In mancher Hinsicht ist es sehr wichtig daß diese Worte auftauchen, z. B. wird man von einem Kassierer verlangen daß er stets, immer oder jederzeit ehrlich war - fehlt das Wort ist das ganz schlecht, denn dann war der Mitarbeiter offenbar nicht immer ehrlich… bei einem Kassierer fast ein Todesurteil.

Soviel zu den äußeren Anforderungen.

Zum Inhalt:

Herr Stromberg, geb. am 26.03.66, war in der Zeit vom
15.04.1996 bis zum 31.12.2003 als Kassierer in unserem Hause
tätig.

Hier müßte folgen: „Zu seinen Aufgaben zählte…“ und dann muß eine neutrale Beschreibung/Auflistung dessen kommen, was Deine Aufgabe in der Firma war. Daß eine solche Aufstellung fehlt ist einer der Fehler dieses Zeugnisses.

Herr Stromberg arbeitete in der Früh-,Spät- und
Nachtschicht.

Das ist nicht relevant und gehört nicht ins Zeugnis, es sei denn das es eine Besonderheit Deiner Tätigkeit darstellte.

Er war sehr einsatzfreudig und stets freundlich
im Umgang mit unseren Kunden.

In einem guten Zeugnis muß etwas zur Arbeitsleistung, den Arbeitsergebnissen und der Motivation des Mitarbeiters gesagt werden. Danach folgt der Abschnitt „Führung“ bzw. Sozialverhalten. Hier werden diese beiden Bereiche in einem Satz zusammengemischt. Das ist nicht nur zu wenig und zu kurz, es ist auch unvollständig.

„Er war einsatzfreudig“ läßt auch offen in welcher Richtung - man könnte das auch als politisch korrekte Umschreibung dafür nehmen daß Du nur Kundinnen angebaggert hast - denn nur Kunden sind im weiteren erwähnt.
Auch wenn Deine Ehrlichkeit später nochmal thematisiert wird würde das hierher gehören und dann sollte man die Einsatzfreude auch näher beschreiben: „Herr Stromberg war ein motivierter, einsatzfreudiger und gewissenhafter Mitarbeiter, dessen Engagement und Ehrlichkeit jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit war.“

Auf das Sozialverhalten sollte erst nach dem Leistungsteil eingegangen werden, und dann MÜSSEN Vorgesetzte, Kollegen und Kunden erwähnt werden - und zwar in dieser Reihenfolge. Jede Abweichung ist ein deutlicher Minuspunkt.
In Deinem Zeugnis fehlen Vorgesetzte und Kollegen, was ein Personaler als „beredtes Schweigen“ interpretieren wird: „da man nichts Besseres über den Mitarbeiter sagen kann, sagt man nichts dazu.“ Gerade auch durch die spätere Formulierung „mußten wir das Arbeitsverhältnis kündigen“ ist dieses ein besonders schwerer Mangel in Deinem Zeugnis. Hier wird ohne Umschweife deutlich gemacht daß es Krach gab und Du rausgeflogen bist, Dich nicht mal mit den Kollegen verstanden hast. So wird man es jedenfalls auslegen.
Insofern solltest Du hier auf jeden Fall eine neue Formulierung anfordern: „Das Verhältnis von Herrn Stromberg zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei.“

Hervorzuheben ist aber auch die große Eigeninitiative, mit
der Herr Stromberg die anfallenden Arbeiten im Shopbereich
erledigt hat.

Hier springt der Text wieder zurück in die Leistungsbeurteilung, nachdem wir ja eigentlich inzwischen im Block „Sozialverhalten“ angekommen waren. Und dann geht’s noch einen Schritt weiter zurück, nämlich zur Tätigkeitsbeschreibung. Daß Du im Shop gearbeitet hast gehört in die neutrale Aufgabenbeschreibuzng am Anfang, und die sollte dann auch noch genauer aussagen was Du im Shop gemacht hast und wie Deine Aufgaben und Verantwortlichkeiten dort waren.

Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit aus.

Das ist eine sehr gute Formulierung. Sie gehört weiter nach vorne, nämlich in den Bereich Leistungsbeurteilung, ist aber sonst mit einer glatten 1 gleichzusetzen da das Wort „stets“ auftaucht und von „vollster Zufriedenheit“ die Rede ist (vollste Zufriedenheit=1, volle Zufriedenheit=2, Zufriedenheit=3).
Da das Zeugnis allerdings insgesamt durchwachsen ist paßt es nicht wenn hier plötzlich im Überschwang gelobt wird. Sowas wird gerne benutzt um die Aussage lächerlich zu machen und damit zu negieren. Letztlich würde man im Gesamtzusammenhang also eher interpretieren daß Du ein schlechter Mitarbeiter warst weil diese 1 nicht zum Rest paßt und an anderer Stelle Auslassungen etc. vorherrschen.

Herr Stromberg war stets pünktlich, ehrlich und aufrichtig.

Grundsätzlich OK, allerdings sind es Allerweltstugenden, die selbstverständlich sind. Sie zu erwähnen könnte so ausgelegt werden als könnte man sonst wenig Gutes sagen außer daß Du immerhin pünktlich warst.

Da Herr Stromberg aus persönlichen Gründen keine Nachtschicht
mehr machen wollte, mussten wir das Arbeitsverhältnis aus
betrieblichen Gründen leider zum Jahresende kündigen.

Das ist allein schon logischer Unsinn. Entweder wolltest Du nicht mehr oder der Arbeitgeber wollte nicht mehr. Aber beides geht wohl schlecht. Unterirdisch ist auch daß hier ganz klar Deine fehlende Bereitschaft, einer Anforderung des Unternehmens zu entsprechen, genannt wird. Normalerweise würde man einfach nur schreiben daß das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen leider beenndet werden mußte.

Wir danken Herrn Stromberg für Seine Mitarbeit und wünschen
für die weitere Zukunft alles Gute.

Im Satz davor steht zwar „leider“, aber besser wäre wenn der Ausdruck des Bedauerns explizit erwähnt wird, z. b: im Schlußsatz.

„Zukunft alles Gute“ ist durchschnittlich. Eine positive Formulierung würde auch noch viel Erfolg wünschen sowohl die private wie auch die berufliche Zukunft erwähnen. Ein deutlich positiver Schlußsatz wäre: „Wir bedauern sein Ausscheiden aus unserem Unternehmen und wünschem ihm für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.“

Die Unterschrift erfolgte über dem Namensdruck :smile:

Unterschrift, Namensdruck und Funktionsbeschreibung - alles andere ist unzulässig.

Ich bin gespannt und in dankbarer Erwartung.

Ich nehme mal an daß es ein kleineres Unternehmen war und der Zeugnisschreiber kein Profi ist. Insofern habe ich es auch etwas übertrieben den Text hier so auseinander zu nehmen. Trotzdem: ein rundum positiv gestaltetes Zeugnis sieht anders aus.

Schau Dich mal auf http://www.arbeitszeugnis.de um, da findest Du sehr viele gute Ratschläge. Dann würde ich an Deiner Stelle einen eigenen neuen Formulierungsvorschlag einreichen. Das ist durchaus ein üblicher Vorgang und absolut gängig. Dein AG muß deinen Vorschlag nicht übernehmen, ich würde aber argumentieren daß er ja auch einen besseren Eindruck machen kann wenn das Zeugnis, mit dem Du deinen kompletten weiteren Lebensweg unterwegs bist, ein gutes Licht aufgrund kompetenter Formulierungen, Aussagen und tadellosem Aufbau macht.

Arbeitsgerichte setzen heute eine „Nullinie“ im Bereich einer 3 an. Fällt die Beurteilung schlechter aus muß der AG das vor Gericht belegen können. Willst Du eine bessere Note mußt Du ggf. Beweise liefern daß Du überdurchschnittlich gut warst. Glatte 1er werden fast nicht vergeben - wenn’s zu positiv wird ist das immer unglaubwürdig.

Ich würde mich also an Deiner Stelle im Bereich einer 2-3 (je nachdem für wie gut Du dich realistisch hälst) ansiedeln, dann hast Du ein leicht überdurchschnittliches Zeugnis ohne unglaubwürdig zu sein.

Gruß,

MecFleih

Hallo an dieser Stelle.

…nur 4 Sterne. Machen wir mal 5 draus :wink:

Ich nehme mal an daß es ein kleineres Unternehmen war und der
Zeugnisschreiber kein Profi ist(*). Insofern habe ich es auch
etwas übertrieben den Text hier so auseinander zu nehmen.
Trotzdem: ein rundum positiv gestaltetes Zeugnis sieht anders
aus.

(*)speziell bei Softwareprojekten (oder anderen Projekten) kann es passieren, dass der Leiter desselben fachlich kaum Leistung bringt und die Schuld für die geringe Produktivität bei den Mitarbeitern sieht… Will sagen: Von so jemandem
kann man wohl kaum ein gutes Zeugnis erwarten. Hat der Autor dieser
Zeilen selbst mal erlebt :-/

Was den Zeitraum bis zur Zeugniserstellung angeht: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… -> „Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Zeugniserteilung gem. § 195 BGB erst in 3 Jahren.“

Trotzdem bereitet mir gerade das Ende des Zeugnisses einigen
Kopfschmerz.
Ich würde gerne kundige Meinungen dazu hören. Was meint ihr,
wie das zu interpretieren sei ? Was lest ihr daraus ?
Ich weiß es absolut nicht, bin allerdings auch keineswegs
begeistert von der Schilderung meines Weggangs.

Aber der AG darf keine falschen Angaben machen.

In meinem Fall stellt sich nur die Frage was objektiv „die richtige Schilderung“ zu sein hätte.
In meinem Antwortposting auf MecFleih werde ich dazu etwas sagen.

Herr Stromberg, geb. am 26.03.66, war in der Zeit vom
15.04.1996 bis zum 31.12.2003 als Kassierer in unserem Hause
tätig.Herr Stromberg arbeitete in der Früh-,Spät- und
Nachtschicht. Er war sehr einsatzfreudig und stets freundlich
im Umgang mit unseren Kunden.

Keine Kollegen, Vorgesetzte, …?

Vorgesetzte hat es nur den Chef und seine rechte Hand, die Tochter, gegeben. Bis zu meinem letzten Arbeitstag war ich tatsächlich uneingeschränkt beliebt in der Firma.
Aber weil der Chef mit mir vor den Kadi mußte und dort die Sache eher in meinem als in seinem Sinne verlief, führte das zu weniger netten Worten in der Firma. Ich nenne das mal „Nachmobbing“. Einige Angestellte reden dem Chef natürlich nach dem Mund und werfen heute etwas Schatten auf mein Image, aber egal. Ich habe weiterhin Kontakt zu einigen und weiß wer auch privat kollegial denkt und wer nicht.
Fazit: Das Verhaltnis war mal ausgesprochen gut. Wie sich das heute darstellt, gerade in dem Zeugnis ???

Hervorzuheben ist aber auch die große Eigeninitiative, mit
der Herr Stromberg die anfallenden Arbeiten im Shopbereich
erledigt hat.

…was wurde konkret gemacht ? Und vor allem mit welchem
Erfolg ?

Tatsächlich konnte man mir da blind vertrauen. Alles was gemacht werden mußte, wurde gemacht, eigeninitiativ. In Belangen des „Back-Shop“ (nebst Imbiß/Küche) - wahrscheinlich bezieht sich die Aussage speziell darauf - habe ich sogar sehr viel mehr gemacht. Neben den eigentlichen Aufgaben des Backens(/Kochens), dem Verkauf und der Reinigung war ich immer gut für Anregungen, Optimierungen oder um Defizite aufzeigen. Eine geschickte Hand und gutes Gespür im Umgang mit den Waren möchte ich mir auch nachgesagt wissen. Selbst daheim habe ich mich noch um Dinge gekümmert, wie etwa Backanleitungen zu schreiben etc. um Kollegen ihren Job zu erleichtern. Die mußten einige dieser Arbeiten nämlich auch machen können. Ich könnte noch einiges anführen…
Eigenlob stinkt, sagt man zwar, dennoch, diesbezüglich erlaube ich nur die Bestnote.

Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit aus.

Klingt schon mal gut.

Wenn es denn auch so gemeint wäre… Ich wünschte mir ja schon, daß mein langjähriger Chef, für dessen Firma ich immer da war, hier mal echte Anerkennung durchblicken läßt.

Herr Stromberg war stets pünktlich, ehrlich und aufrichtig.

Selbstverständlichkeit als Kassierer oder zum Füllen einer
Lücke ?

Bezüglich Ehrlichkeit ist eine Erwähnung im Job eines Kassierers ein absolutes MUSS habe ich gelesen. Zu Pünktlichkeit und Aufrichtigkeit weiß ich nichts zu sagen. Jedenfalls kann man mir da nichts nachsagen.
Wenn ich über das gesamte Erscheinungsbild des Zeugnisses nachdenke, kommt in mir die Vermutung auf, daß mein alter Arbeitgeber vor allem keine Lust hatte, ein Zeugnis zu entwerfen.
Das wäre vielleicht gar nicht so schlecht, denn ich beabsichtige ihm ein vorformuliertes Zeugnis abzuringen.

Da Herr Stromberg aus persönlichen Gründen keine Nachtschicht
mehr machen wollte, mussten wir das Arbeitsverhältnis aus
betrieblichen Gründen leider zum Jahresende kündigen.
Wir danken Herrn Stromberg für Seine Mitarbeit und wünschen
für die weitere Zukunft alles Gute.

Also mit zwei Jahren Abstand wird man sich wohl nicht mehr
genau
an alle Daten eines AN erinnern. Rein notenmässig eine (2-
bis) 3

Oh doch ! Jedes Detail !!!

Ich bedanke mich recht herzlich für die Hilfe !

… Ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis dagegen beurteilt den Mitarbeiter auch. Du hast
Anspruch auf ein solches qualifiziertes Zeugnis, und das hast
Du ja auch bekommen.

Gratulieren mag ich mir dazu aber nicht. Hätte ich ein Zeugnis bekommen bevor ich den Job verloren habe, hätte ich eine saubere Eins attestiert bekommen. Und das nicht aus Gefälligkeit !
Mein Abgang war sicher nicht formschön aber auch nicht von mir gewollt . Ich wäre geblieben wenn es nur irgend ginge aber dazu war mein Chef nicht kompromißbereit genug bzw. hat es zu spät bei ihm geklingelt.

Das Zeugnis muß auf offiziellem Geschäftspapier geschrieben
sein und muß von einem hochrangigen Vorgesetzten (Chef, Leiter
Personalabteilung, Abteilungsleiter…) unterschrieben sein.
Unter die Unterschrift gehören Name und Funktion des
Unterzeichnenden.

Nun, da mein Chef der nominell einzige Vorgesetzte war, frage ich mich, wie er denn seine Funktion formulieren müßte. Ich frage, weil ich ihm einen Zeugnisvorschlag unterbreiten möchte und diesen Punkt auch gleich richtig übernehmen möchte.
Im Klartext: Er ist Pächter einer sehr erfolgreichen Tankstelle und Herr über seine Mitarbeiter. Titel und/oder feste Funktionen gibt es keine, lediglich den Unterschied zwischen Festangestellten und Aushilfen.
Eine Ausnahme vielleicht ?
Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten übertrug er mir da ich diese Qualifikation aus dem Katastrophenschutz miteinbringen konnte, jedoch ist das in keinster Weise belegbar. Es gab dazu kein Schriftstück oder eine Vergütung. Jedenfalls nicht mit meinem Wissen. Ohrenzeugen gibt es natürlich. Quasi die ganze Firma.
Also, falls ich das im Zeugnisvorschlag einbringe, streicht er das womöglich.
Ich schweife ab.

Generell sollte das Zeugnis auf den Tag des Ausscheidens aus
dem Unternehmen datiert sein, bei Dir also auf den 31.12.2003.
Einklagbar ist das nicht, andere Datierungen (später, oder
nicht zum Monatsende…) erwecken aber den Eindruck daß man
womöglich fristlos gekündigt wurde oder sich über das Zeugnis
gestritten hat. Hier solltest Du also darum bitten daß das
Zeugnis auf den 31.12.2003 datiert wird.

Auch um etwas mehr Licht ins Dickicht zu bringen, erkläre ich den Hergang meines Ausscheidens.
Es mag ungewöhnlich klingen, dennoch, bedingt durch meinen Arbeitsplatz, bin ich schwer krank geworden. Einerseits körperlich, das habe ich aber in Kauf genommen, andererseits psychisch. In diesem Punkt hat man nunmal schlechte Karten, wenn es einen von den Socken haut. Es hat spezielle Gründe warum ausgerechnet dieser Arbeitsplatz so schädlich wirkt. Nebenbei erwähnt, alle Dauernachtschichtler dieser Firma sind nach gewisser Zeit psychischen Krankheitssymptomen anheim gefallen. Ich habe noch am längsten durchgehalten, immerhin fast 10 Jahre.
Jedenfalls ist der Schichtdienst an sich nur ein kleiner Aspekt, der körperlich unvorteilhafte Auswirkungen mit sich bringt. Wenn man jedoch penetrant im Dunstkreis von jeder Art Gewalt und Dissozialität zu arbeiten versucht und öfters direkt Betroffener ist und man all dem nicht entgehen kann, dann kommt irgendwann ultimo.
Alle Krimis der Welt zusammen genommen können dagegen mal abstinken
gehen.
Wie dem auch sei.
Eines Tages ist in mir dieser Tag gekommen. Krank geschrieben worden und direkt damit zum Chef. Erklärt was los ist und „wiederholt“ darum gebeten aus der Nachtschicht raus zu dürfen. Kein Einlenken.
Die folgenden Tage ging es mir immer schlechter. Genau genommen ging mit mir gar nichts mehr. Währenddessen wurde mir gekündigt aus „betrieblichen Gründen“. Ich beanspruchte einen Rechtsanwalt um zu klagen; Sozialplan nicht eingehalten war ein Punkt um den es ging.
Die Verhandlung hat mein Anwalt komplett alleine durchführen dürfen, denn meine Psychiaterin konnte mich sofort in einer Reha unterbringen.
Das war ein echter Segen.
Mein Chef hat mich also nie wieder gesehen nachdem ich mich krank meldete und vor Gericht kam es während meines Klinik-Aufenthalt zu einer Einigung bei der ich die Hälfte der geforderten Abfindung erhielt.
Bis heute hat mein Chef kein Lebenszeichen von mir bekommen bis ich jüngst das Zeugnis anforderte. Der hat sich bestimmt aufgeregt. Dabei geht es mir bis heute alles andere als gut. Ausgelöst durch den Job, den ich „zur vollsten Zufriedenheit“ gemacht habe.
Jammermodus aus…
Soweit also diese Fakten was seine Motivation betreffen könnte.
Vielleicht steht mit diesem Wissen der eine oder andere Punkt in dem Zeugnis in einem anderen Licht und/oder es ergibt sich noch ein Tipp bevor ich meinen alten Arbeitgeber erneut wegen des Zeugnisses anschreibe.

Das Adressfeld DARF auf einem Zeugnis nicht ausgefüllt werden.
Das würde den Eindruck erwecken daß das Zeugnis per Post kam
oder „man sich nichts mehr zu sagen hatte“ und deswegen nur
schriftlich kommunizieren konnte.

Es kam per Post und wahrscheinlich haben wir uns wirklich nichts mehr zu sagen aber das Adressfeld ist frei.
Allerdings ist das Zeugnis zweimal gefaltet, ein Brief halt. Ist wohl ziemlich übel, oder ?

Generell MUSS ein Arbeistzeugnis dem Wohlwollens-Grundsatz
folgen. Es muß ehrlich sein und darf den Mitarbeiter nicht
über Gebühr loben wenn er eine Niete war
(Gefälligkeis-Zeugnisse sind heikel - zum einen unglaubwürdig,
zum anderen kann der alte Arbeitgeber in Regreß genommen
werden wenn ein zu positives Zeugnis zu einer Einstellung
führt, der Mitarbeiter dann aber nichts kann).

Wenn das Ego groß ist, ist das so eine Sache mit dem Wohlwollen.
Das Arbeitsgericht jedenfalls kommt für mich keinesfalls in Frage. Ich muß nehmen was ich kriegen kann.

Daran knüpft sich noch eine Frage, die mir auf dem Herzen liegt.
Eine Bewerbung OHNE Arbeitszeugnis, wie beurteilen das Arbeitgeber heute ? Lieber ein verhältnismäßig schlechtes Zeugnis beilegen und auf ein Gespräch hoffen. Oder lesen vielleicht gewisse AG nicht so penibel die Beurteilungen anderer Chefs.
Worauf ich hinaus will:
Ich weiß nicht so recht wie ich es angehen soll mich zu bewerben, wo das Zeugnis doch solche Mängel aufweist.
Wenn ich da Erfahrungswerte vermittelt bekommen könnte ?

… Es stellt sich dann nämlich die
Frage: ist das auf die Beschränktheit des Zeugnisschreibers
zurückzuführen oder will der damit etwas Bestimmtes sagen?
Hier spielt natürlich auch eine Rolle ob das Zeugnis von einem
Personaler einer großen Firma, oder einen Maurer mit 2
Angestellten geschrieben wurde… im letzteren Fall wird man
ungewöhnliche Formulierungen weniger kritisch interpretieren
als bei jemandem, dem man unterstellt daß er genau weiß was er
wie warum formuliert hat.

Um eine Note anzuheben oder zu senken arbeitet man mit Wörtern
wie „stets“, „jederzeit“, „immer“. In mancher Hinsicht ist es
sehr wichtig daß diese Worte auftauchen, z. B. wird man von
einem Kassierer verlangen daß er stets, immer oder jederzeit
ehrlich war - fehlt das Wort ist das ganz schlecht, denn dann
war der Mitarbeiter offenbar nicht immer ehrlich… bei einem
Kassierer fast ein Todesurteil.

Ich bin brav dem link gefolgt und habe viel hilfreiches entdecken können. Danke dafür !!!

Zum Inhalt: …

Die Tipps werde ich natürlich beherzigen wenn ich mich an einer Neuformulierung versuche.

Ich nehme mal an daß es ein kleineres Unternehmen war und der
Zeugnisschreiber kein Profi ist. Insofern habe ich es auch
etwas übertrieben den Text hier so auseinander zu nehmen.
Trotzdem: ein rundum positiv gestaltetes Zeugnis sieht anders
aus.

Aushilfen und Festangestellte zusammen gerechnet waren das zu meiner Zeit um die 20 Leute. Es ist ein Familienbetrieb der zeitweise exzellent lief.

Ich würde mich also an Deiner Stelle im Bereich einer 2-3 (je
nachdem für wie gut Du dich realistisch hälst) ansiedeln, dann
hast Du ein leicht überdurchschnittliches Zeugnis ohne
unglaubwürdig zu sein.

Ich werde mal versuchen was anständiges zu entwerfen und dann mein Glück versuchen. Vielleicht gibt es hier ja noch den einen oder anderen Tipp nachdem ich etwas mehr erzählt habe.

Ich bedanke mich ganz doll für diese ausgesprochen tolle Hilfe.
Meine Note dafür ist selbstverständlich eine Eins mit ganz viel Sahne obendrauf ! :smile:

Hi,

… Ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis dagegen beurteilt den Mitarbeiter auch. Du hast
Anspruch auf ein solches qualifiziertes Zeugnis, und das hast
Du ja auch bekommen.

Gratulieren mag ich mir dazu aber nicht. Hätte ich ein Zeugnis
bekommen bevor ich den Job verloren habe, hätte ich
eine saubere Eins attestiert bekommen. Und das nicht aus
Gefälligkeit !

Nun gut… Ein Zeugnis wird natürlich - wenn es denn kein selber angefordertes Zwischenzeugnis ist - immer erst zum Ende der Beschäftigung ausgestellt.
Es ist aber schon wichtig daß man zum Ende der Beschäftigung ein Zeugnis bekommt weil das nicht nur eine Leistungsbeurteilung, sondern auch der Nachweis über die Tätigkeit und die Fähigkeiten ist, denn immerhin stehen da ja auch die Aufgaben und Arbeitsbereiche des Arbeitnehmers drin.

Mein Abgang war sicher nicht formschön aber auch nicht von mir
gewollt . Ich wäre geblieben wenn es nur irgend ginge aber
dazu war mein Chef nicht kompromißbereit genug bzw. hat es zu
spät bei ihm geklingelt.

Hier gilt: auch ein unschöner Abgang gibt dem Arbeitgeber nicht das Recht auf ein „schlechtes“ Zeugnis wenn der Mitarbeiter über Jahre hinweg gut gearbeitet hat. Wenn Du also mit Konstanz über Jahre hinweg motiviert und gut warst muß das Zeugnis das auch wiederspiegeln.

Das Zeugnis muß auf offiziellem Geschäftspapier geschrieben
sein und muß von einem hochrangigen Vorgesetzten (Chef, Leiter
Personalabteilung, Abteilungsleiter…) unterschrieben sein.
Unter die Unterschrift gehören Name und Funktion des
Unterzeichnenden.

Nun, da mein Chef der nominell einzige Vorgesetzte war, frage
ich mich, wie er denn seine Funktion formulieren müßte. Ich
frage, weil ich ihm einen Zeugnisvorschlag unterbreiten möchte
und diesen Punkt auch gleich richtig übernehmen möchte.

Dann ist der Chef genau der Richtige. Er muß das Zeugnis unterschreiben. Er muß natürlich keinen Titel angeben, es reicht wenn aus dem Schreiben hervor geht daß er der Pächter ist. Wenn das also die „XY-Tankstelle, Pächter Max Mustermann“ ist, ist es vollkommen OK wenn da eine Unterschrift „Max Mustermann“ unter der Zeugnis steht, denn es ist dann ja klar daß es der Chef der Firma ist.

Wenn Du einen Vorschlag machst brauchst Du aber auch nicht unbedingt vorgeben wie der Chef unterschreiben muß oder das er einen Titel angeben soll. Es sollte einfach nur ersichtlich sein daß ER das Zeugnis unterschrieben hat und nicht irgendeine Aushilfe, die zufällig gut mit dem PC umgehen kann und deswegen beauftragt wurde das Zeugnis zu tippen.

Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten übertrug er mir da
ich diese Qualifikation aus dem Katastrophenschutz
miteinbringen konnte, jedoch ist das in keinster Weise
belegbar. Es gab dazu kein Schriftstück oder eine Vergütung.
Jedenfalls nicht mit meinem Wissen. Ohrenzeugen gibt es
natürlich. Quasi die ganze Firma.
Also, falls ich das im Zeugnisvorschlag einbringe, streicht er
das womöglich.

Wenn Du der Sicherheitsbeauftragte warst gehört das selbstverständlich im Zeugnis erwähnt. Schreib’ es also mit hinein! Ob der Chef das streichen möchte sei mal dahin gestellt - falls er das macht kannst Du dich dagegen wehren. Aber ich würde erstmal abwarten, vielleicht kommt es ja auch nicht zu diesem Problem.

Auch um etwas mehr Licht ins Dickicht zu bringen, erkläre ich
den Hergang meines Ausscheidens. […]

Oha, das ist ja eine bewegte Lebensgeschichte… Tut aber im Hinblick auf das Zeugnis nichts zur Sache. Da muß letztlich nur neutral aufgelistet sein welche Tätigkeiten Du erledigt hast und ansonsten müssen Deine Arbeitsleistung und Dein Sozialverhalten beurteilt werden.

An der Aufgabenbeschreibung gibt es wenig zu deuteln, denn man kann ja wohl klar definieren welche Ausgaben Du erledigt und welche Verantwortung Du getragen hast. Das solltest Du auch alles im Zeugnis aufnehmen, also auch den Sicherheitsbeauftragten.
Der Chef kann nicht so ohne weiteres Deine Aufgabengebiete zusammen streichen, denn das sind ja objektiv nachvollziehbare Fakten. Sollte er, was Deine Sorge ist, den Sicherheitsbeauftragten streichen wollen würde ich ihm androhen prüfen zu lassen wer denn in seinem Unternehmen offiziell benannter und nach Kenntnis der Mitarbeiter zuständiger Sicherheitsbeauftragter war. Wenn dann 10 Leute sagen „das war der Jack of all trades“ kann der Chef schlecht sagen „Nee, das war ich immer selber“.

Bei der Beurteilung zählt nicht allein wie es am Ende der Beschäftigung zum Zerwürfnis kam, sondern hier muß Deine Leistung im gesamten Beschäftigungszeitraum gesehen werden. Wenn Du also immer ein guter Mitarbeiter warst muß die Beurteilung dementsprechend genauso gut sein.

Wenn das Ego groß ist, ist das so eine Sache mit dem
Wohlwollen.
Das Arbeitsgericht jedenfalls kommt für mich keinesfalls in
Frage. Ich muß nehmen was ich kriegen kann.

Nein, das mußt Du keineswegs. Ich würde erstmal in freundlichem oder neutralem Ton schreiben daß Du gerne einige Änderungen in dem Zeugnis haben möchtest weil Du es vollständiger haben möchtest und es auch auf ihn, den Chef, ein besseres Licht wirft wenn er ein gutes Zeugnis präsentieren kann. Du wirst Dich mit dem Zeugnis bewerben und wenn das Zeugnis dann schon formal unzureichend ist denkt sich jeder, der das liest, daß der Chef offenbar 10 Mitarbeiter hat, aber trotzdem zu blöd ist und unfähig ist ein korrektes Zeugnis zu schreiben. Er muß also auch das Interesse haben daß das Schriftstück ordentlich ist.

Wenn Du das freundlich herüberbringst, daß ihr also beide ein Interesse an einem vernünftigen ZEugnis habt - weil Du es sowieso einklagen kannst - dann sollte er so intelligent sein und Dir entgegenkommen.

Es ist ja noch lange nicht die Rede davon daß Du wirklich zu Gericht gehen sollst. Erstmal kannst Du ja selber einen Änderungswunsch vorbringen und dann siehst Du mal weiter. Vielleicht ist der Chef ja so schlau daß er Dein Argument, daß ihr beide ein Interesse an einem korrekten Zeugnis habt, versteht.

Eine Bewerbung OHNE Arbeitszeugnis, wie beurteilen das
Arbeitgeber heute ? Lieber ein verhältnismäßig schlechtes
Zeugnis beilegen und auf ein Gespräch hoffen. Oder lesen
vielleicht gewisse AG nicht so penibel die Beurteilungen
anderer Chefs.
Worauf ich hinaus will:
Ich weiß nicht so recht wie ich es angehen soll mich zu
bewerben, wo das Zeugnis doch solche Mängel aufweist.
Wenn ich da Erfahrungswerte vermittelt bekommen könnte ?

Der Chef ist „nur Tankstellenpächter“, also kein Personaler in einem großen Unternehmen. Also wird hier auch jeder Rücksicht nehmen und nicht erwarten daß er als Tankstellenpächter alle Formulierungen und Kniffe kennt. Insofern: mach’ Dir mal keine Sorgen - der Chef dürfte seine Aussagen so gemeint haben wie er sie hingeschrieben hat, also ohne immer den Hintersinn, wie ich ihn Dir beschrieben habe.

Wenn Du dich anderswo bewirbst wird man das Zeugnis also auch nicht bei jeder Formulierung auf die Goldwaage legen. Insofern: halb so schlimm.

Ich würde mich an Deiner Stelle AUF JEDEN FALL mit dem Zeugnis bewerben. Sooooo schlecht ist es nicht wenn man weiß daß ein unerfahrener Mensch es geschrieben hat, sondern dann ist es sogar ganz OK. Du kannst Dich damit also problemlos bewerben - und vor allem: schlecht ist immer wenn eine Bewerbung unvollständig ist. Es ist also in jedem Fall besser sich immer mit dem Zeugnis zu bewerben.

Aushilfen und Festangestellte zusammen gerechnet waren das zu
meiner Zeit um die 20 Leute. Es ist ein Familienbetrieb der
zeitweise exzellent lief.

Ja, das würde ich dann aber locker unter den Begriff „unerfahren im Umgang mit Zeugnissen“ fassen. Der hat also sicher nicht so scharfsinnig überlegt was er schreibt und wie ein Personaler da etwas hinein interpretiert. Das wird auch jedem klar sein, der das Zeugnis liest. Insofern kann ich Dich hier also sehr beruhigen: meine erste Analyse war etwas übertrieben kritisch.

Ich bedanke mich ganz doll für diese ausgesprochen tolle
Hilfe.
Meine Note dafür ist selbstverständlich eine Eins mit ganz
viel Sahne obendrauf ! :smile:

:smile:))

Alles Gute,

MecFleih

Hi,

ich bin’s nochmal :smile:

Nachdem ich Deine Antwort unten gelesen habe möchte ich Dir gerne nochmal antworten. Ich habe das Zeugnis ja erstmal ziemlich zerrissen, aber wenn man weiß daß es ein Tankstellenpächter geschrieben hat möchte ich es nochmal neu bewerten.

Ich denke nämlich daß Dein Cheffe nicht so „zwischen den Zeilen“ formuliert oder etwas herauslesen will wie ich das gemacht habe.

Ich denke, mit dem Hintergrundwissen, was Du gegeben hast, daß der Chef Dir hier durchaus ein ordentliches Zeugnis geben wollte und es auch wirklich gut gemaint hat. Er hat es teilweise etwas ungeschickt formuliert, aber er hat es nicht absichtlich schlecht und böse gemeint.

Deswegen gebe ich Dir am besten nochmal eine kleine Hilfe was ich oder wie ich das Zeugnis ändern würde. Ich habe nicht alles komplett geändert, sondern möglichst die Formulierungen des Chefs belassen - dann akzeptiert er bestimmt wenn Du den Text nur verändert, aber nicht völlig neu gemacht hast.

Die äußeren Rahmenbedingungen müssen natürlich stimmen:

  • auf offiziellem Geschäftspapier geschrieben (falls der Chef das hat)
  • Datum: Tag Deines Ausscheidens, also 31.12.2003
  • Deine Anschrift sollte nicht auf dem Blatt stehen
  • unterschreiben muß der Chef selber. Es reicht wenn er unterschreibt und sein Name nochmal gedruckt darunter steht. Es muß nur klar sein daß der Chef unterschrieben hat und nicht die Putzfrau

Den Text selber würde ich dann einfach etwas besser strukturieren.

Überschrift „Zeugnis“, dann

Herr Stromberg, geb. am 26.03.66, war in der Zeit vom
15.04.1996 bis zum 31.12.2003 als kaufmännischer Mitarbeiter/Tankwart/Kassierer (je nachdem wie man das nennen würde) in unserem Unternehmen (klingt besser als „Hause“) tätig.

Hier muß natürlich das Geburtsdatum stimmen und auch die Beschäftigungszeit. Die zeitlichen Fehler in den Daten müssen natürlich korrigiert werden.

Danach kommt eine neutrale Aufgabenbeschreibung:

Er arbeitete in der Früh-, Spät- und Nachtschicht. Zu seinen Aufgaben gehörte

  • Tätigkeit als Kassierer
  • Bedienung der Tankanlage
  • Bestückung und Präsentation der Waren im Shop
  • Aufsicht über den Backshop
  • Überwachung aller hygienischen Vorschriften für Lebensmittel
  • Beratung der Kunden im Shop
  • Kommunikation mit Lieferanten
  • Aufsicht über die ihm unterstellten Mitarbeiter
  • Sicherheitsbeauftragter
  • administrative Tätigkeiten

(was Du da jetzt alles aufzählst mußt Du natürlich selber wissen - da kenne ich mich nicht aus).

Herr Stromberg war stets motiviert und einsatzfreudig. Er zeigte Eigeninitiative, genoß als Kassierer zu jeder Zeit unser uneingeschränktes Vertrauen und erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Das Verhältnis von Herrn Stromberg zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war jederzeit einwandfrei.

Herr Stromberg scheidet zum 31.12.2003 auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus, was wir bedauern.
Wir danken Herrn Stromberg für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Also, nochmal zusammengeschrieben, damit Du es nur noch kopieren mußt:

" 31.12.2003
ZEUGNIS

Herr Stromberg, geb. am 26.03.66, war in der Zeit vom 15.04.1996 bis zum 31.12.2003 als kaufmännischer Mitarbeiter/Tankwart/Kassierer in unserem Unternehmen tätig.

Er arbeitete in der Früh-, Spät- und Nachtschicht. Zu seinen Aufgaben gehörte

  • Tätigkeit als Kassierer
  • Bedienung der Tankanlage
  • Bestückung und Präsentation der Waren im Shop
  • Aufsicht über den Backshop
  • Überwachung aller hygienischen Vorschriften für Lebensmittel
  • Beratung der Kunden im Shop
  • Kommunikation mit Lieferanten
  • Aufsicht über die ihm unterstellten Mitarbeiter
  • Sicherheitsbeauftragter
  • administrative Tätigkeiten

Herr Stromberg war stets motiviert und einsatzfreudig. Er zeigte Eigeninitiative, genoß als Kassierer zu jeder Zeit unser uneingeschränktes Vertrauen und erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Das Verhältnis von Herrn Stromberg zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war jederzeit einwandfrei.

Herr Stromberg scheidet zum 31.12.2003 auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus, was wir bedauern.
Wir danken Herrn Stromberg für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Gruß,

MecFleih

Das ist ja die Krönung der Nettigkeit ! :smile:)))

Ich kann kann gar nicht so oft Danke! sagen wie ich mich über diesen Service freue.
Das ist supernett !!!