Ausbilderschein

Hallo,

weiß einer von euch vielleicht wie lange Berufserfahrung man vorweisen muss um den Ausbilderschein machen zu dürfen? Darf man mit dem Schein alle Berufe ausbilden (also z.B. eine Industriekauffrau und einen Industriemechaniker im selben Betrieb) oder nur in dem Beruf den man selbst gelernt hat? Also angenommen, ich arbeite in der Personalabteilung eines Unternehmens das u.a. die beiden oben genannten Berufe ausbildet - kann ich da als Ausbildungsverantwortliche für die beiden fungieren oder nur (als selber gelernte Industriekauffrau) für die Industriekauffrau?

Gruß & Danke,
Anke

Hallo,

weiß einer von euch vielleicht wie lange Berufserfahrung man
vorweisen muss um den Ausbilderschein machen zu dürfen?

Nach neuer PO ist keine Berufserfahrung erforderlich.

Darf man mit dem Schein alle Berufe ausbilden (also z.B. eine
Industriekauffrau und einen Industriemechaniker im selben
Betrieb) oder nur in dem Beruf den man selbst gelernt hat?

Ja, nur in deinem Ausbildungsberuf bzw. in artverwandte. Industriemechaniker zähle ich nicht dazu oder kannst du drehen oder fräsen?

Einfach mal den Weiterbildungsberater deiner IHK anrufen

Gruß
Hans

hallo Anke,
zu deiner Frage zum Ausbilderschein. Man sollte einige Jahre Berufserfahrung haben. Wie lange hängt von IHK zu IHK ab. Man kann nur Ausbilder in seinem erlernten Beruf werden. Jedoch wird das meist etwas gelockerter gesehen. D.h. Habt ihr einen gelernten, der z.B. Industriemechanikern zeigen kann, was er wissen muss, kannst du dann Verantwortlich dafür sein.

Den Schein kannst bei freien Ausbildungsträgern machen. Dauert zwischen 14 Tag und 1 Woche. Wir haben eine e-learning software, mit der man mit 3 Tagen Präsenz hinkommt. - Vorerst mal in Bayern - aber gerne auch auf Anfrage.

Schönen Abend noch
Maria

Änderungsantrag

hallo Anke,

Hallo Maria.

Den Schein kannst bei freien Ausbildungsträgern machen.

Den „Ausbilderschein“ selbst, also die Urkunde über die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten kannst du nur bei einer IHK „machen“.

Was du meinst ist so ein Ausbilderlehrgang. Das Bildungsunternehmen stellt sicherlich auch eine Teilnehmerurkunde aus, aber das ist nicht die Berechtigung zur Ausbildung! Auch ist so etwas nicht notwendig, um die Prüfung an der IHK ablegen zu dürfen. Für viele mag es sinnvoll sein, um sich vorzubereiten.

Dauert
zwischen 14 Tag und 1 Woche. Wir haben eine e-learning
software, mit der man mit 3 Tagen Präsenz hinkommt. - Vorerst
mal in Bayern - aber gerne auch auf Anfrage.

Mhhh, und demnächst gibt’s das dann wahrscheinlich als „Übernacht-Trainings-Kassette“. Abend einlegen, morgens aufstehen und zur Prüfung marschieren.

Wer wirklich bei Null anfängt, macht besser einen ordentlichen Langzeitkurs und lernt auch was dabei.

P.S. Nur der Vollständigkeit halber. Auch die IHK-Urkunde in der Tasche ist alleine noch keine Gewähr, das der Betreffende auch als Ausbilder tätig werden darf.

Nimm BBiG und AEVO und du wirst froh.

Hallo,

Hallo.

weiß einer von euch vielleicht wie lange Berufserfahrung man
vorweisen muss um den Ausbilderschein machen zu dürfen?

Keine.
Denn den Schein, besser die IHK-Urkunde über berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten kriegst du, soweit du natürlich die Prüfung bestehst. Ob du tatsächlich ausbilden darfst, ist damit nicht automatisch bestätigt! Die Urkunde (Ausbilderschein) ist es erstmal die formale Voraussetzung dafür, mehr nicht.

Darf man mit dem Schein alle Berufe ausbilden

Nein.

(also z.B. eine Industriekauffrau und einen Industriemechaniker im :selben Betrieb) oder nur in dem Beruf den man selbst gelernt hat?

Es geht hier um die fachliche Eignung. Siehe hierzu § 30 BBiG.

Auszug:
1.die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat
und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Was deine Eingangsfrage „…wie lange…“ mit einbezieht.

Also angenommen, ich arbeite in der Personalabteilung eines
Unternehmens das u.a. die beiden oben genannten Berufe
ausbildet - kann ich da als Ausbildungsverantwortliche für die
beiden fungieren

Ja.
Zusatz: Aber nicht für beide als als Ausbilder! Im Unternehmen für die Ausbildung Verantwortliche kannst du sehr wohl sein und jeder andere auch.

oder nur (als selber gelernte Industriekauffrau) für die Industriekauffrau?

So ist es in diesem Fall.

Gruß & Danke,
Anke

Gern geschehen.

P.S.
Mache bitte einen ordentlichen Lehrgang über eine gewisse Zeit, bei welchem qualifizierte Dozenten auftreten und qualifiziertes Material herausgegeben wird, wo der Teilnehmer die Möglichkeit erhält auch was dür die Ausbildertätigkeit zu lernen, statt nur auf die Prüfung „vorbereitet“ zu werden. Deine künftigen Auszubildenden werden es dir danken.

Danke für eure Hilfe! owt

Hallo,

Den „Ausbilderschein“ selbst, also die Urkunde über die
berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten kannst du nur bei einer IHK „machen“.

Stimmt das wirklich so?
Hier
http://www.hvsv.de/index.cfm?CFID=7776990&CFTOKEN=83…
habe ich etwas gefunden, das anders aussieht.

Außerdem dürften die Handwerkskammern genauso gute Adressen wie die IHK sein, als Bestanddteil der Meisterausbildung gehört der „Ausbilderschein“ sicher immer noch dazu.

Gruß
Jörg Zabel

Erklärung

Hallo,

Hallo.

Den „Ausbilderschein“ selbst, also die Urkunde über die
berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten kannst du nur bei einer IHK „machen“.

Stimmt das wirklich so?

Bezogen auf die Fragestellung stimmt es. Sie ist Industriekauffrau. In diesem Abschluss werden nicht die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten mitgeprüft, sondern müssen extern abgelegt werden. Dies kann sie bei der IHK machen, da dies auch ihre zuständige Stelle für die berufliche Ausbildung ist. Auch die andere Person im Unternehmen, welche dann den Industriemechaniker ausbilden soll, müsste, soweit noch keine andere Ausbilderprüfung abgelegt wurde oder im vorhandenen Berufsabschluss integriert ist, diese Prüfung bei der IHK ablegen.

Hier
http://www.hvsv.de/index.cfm?CFID=7776990&CFTOKEN=83…
habe ich etwas gefunden, das anders aussieht.

Ist ein AdA-Lehrgang an einer Schule. Die Prüfung ist an der IHK abzulegen. Das sind unterschiedliche Dinge.
Anderes Beispiel: Du machst an der ILS eine Ausbildung und bekommst sogar ein ILS-Zeugnis/Urkunde. Aber das ist nicht die Prüfungsurkunde des anerkannten Abschlusses, soweit es einer ist was wir hier mal annehmen, denn die Prüfung ist dann an der IHK abzulegen.
D.h. zurück zu unserem Fall. Mit dem Zertifikat des AdA-Lehrgangs besteht noch keine Ausbildungseignung. Es ist ein Lehrgang, das wars. Die Eignung, genau die berufs- und arbeitspädagogischen Eignung weist der Prüfling der IHK nach. Bei dem Lehrgangsanbieter lässt sich der Teilnehmer nur schulen und Wissen vermitteln.

Ein Lehrgang ist nicht vorgeschrieben. Wer meint es drauf zu haben, meldet sich direkt zur IHK-Prüfung an.

Außerdem dürften die Handwerkskammern genauso gute Adressen
wie die IHK sein, als Bestanddteil der Meisterausbildung
gehört der „Ausbilderschein“ sicher immer noch dazu.

Ja klar. Für die Handwerksberufe natürlich. Im Meisterabschluss hat der Prüfling die berufs- und arbeitspädagogische Eignung bereits absolviert. Der Meister darf Ausbilder sein.

Auch gibt es kaufmännische Fortbildungsabschlüsse, welche dies integriert haben, wie z.B. der Handelsfachwirt. Der muss dann nur noch die praktische Prüfung (nach AEVO) ablegen, da der schriftliche Teil in seiner Fachwirtprüfung bereits absolviert wurde.