Ausbildung wurde gekündigt,was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich bin eigentlich im 3. Lehrjahr und hätte nächstes Jahr im Juli Abschlussprüfung, allerdings hat mir mein alter Ausbilder Anfang Juli 2011 (nach längerer Geschichte) gekündigt und seitdem stehe ich ohne alles da.
War gleich beim Arbeitsamt und hab mich dort gemeldet, Antrag auf Arbeitslosengeld bekommen, Bewerbungen geschrieben, da ich unbedingt(!!) diesen Beruf erlernen und die Ausbildung erfolgreich zu Ende bringen will!

Jetzt ist der Antragsteil, den mein alter AG ausfüllen muss noch nicht wieder da (nach fast 2 Wochen), ich habe absolut keinen Cent mehr zur Verfügung und auch noch keine neue Stelle.
Wann sollte der Antrag von meinem alten AG wieder da sein?
Wie lange soll ich neuen AG Zeit geben auf meine Bewerbung zu reagieren?
Wird das ALG rückwirkend gezahlt und was mache ich bis dahin zwecks Geld?

Lg & vielen Dank schonmal!

kann ich leider nicht weiterhelfen

Tut mir wirklich SEHR Leid, aber ich habe keine Antworten auf Deine Fragen. :frowning:

Hallo,
wenn Du eine Bewerbung eingereicht hast, solltest Du nach 4 Wochen mal anrufen, wenn Du bis dahin nichts gehört hast.
Dein alter AG sollte die Bescheinigung doch so langsam wegschicken. Ruf doch mal an, und frage höflich, wann Du mit den Unterlagen rechnen kannst. Oder wenn das Verhältnis so gestört ist, dass ein Gespräch nicht möglich ist, schreibe ihm, dass er noch eine Frist von 14 Tagen hat. Fruchtet das nichts, dann musst Du leider zum Arbeitsgericht. Solange Du keinen Anwalt benötigst ist das für Dich kostenlos. Ansosnten einen Antrag auf Prozezzkostenhilfe stellen.
Du bekommst Arbeitslosengeld von dem Tag an, an dem Du Deinen Antrag abgegeben hast. Das heißt, wenn noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind bekommst Du Dein Geld rückwirkend. Wie gesagt, ab dem Tag, an dem Du den Antrag abgegeben hast. Wenn Du z. B. Deinen Antrag heute abgibst, bekommst Du ab heute Geld.
Schöne Grüße und viel Erfolg

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
Welchen Beruf wolltest du erlernen? Was ist der Kündigungsgrund? Sind die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt?
Auf blauen Dunst kannst du keine dienliche Antwort erwarten. Ob das ALG rückwirkend gezahlt wird weis am besten das Arbeitsamt. Und was die Überbrückung anbelangt: Ganz einfach. Einen Job annehmen.
Viel Erfolg

Hallo,

bei der Bescheinigung des früheren Arbeitgebers nchhaken, ob sie evtl. bereits bei der Arbeitsagentur vorliegt. Falls nicht, vorsichtig und höflich beim bisherigen Arbeitgeber nachfragen. Evtl hat er den Vordruck an den Steuerberater weitergeleitet. Ggf. gibt es Verzögerungen wegen der Urlaubszeit 8oder wegen der längeren Geschichte).

Falls keine schnelle Lösung in Sicht ist, kann man ggf. mit den letzten 12 Entgeltabrechunungen und dem Kündigungsschreiben einen Vorschuss bei der Arbeitsagentur beantragen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html

Falls eine eigene Wohnung besteht bzw. ab dem 25. Geburtstag kann beim Jobcenter Arbeitslosengeld II (zur Überbrückung oder Aufstockung) beantragt werden.

Wenn man am Telefon einen guten Eindruck machen kann, sollte man generell anrufen (oder persönlich vorbeigehen). Nach 2 Wochen würde ich telefoinisch nachhaken, wenn man inzwischen keine Info bekommen hat.

Vielleicht hilfreich:

http://www.aubi-plus.de/lastminute/

Die Ausbildungsberatung bei der IHK oder Handwerkskammer kann auch weiterhelfen. Manchmal haben auch die Beruffschullehrer nützliche Infos.

Gruß

RHW

Keine Ahnung

Das sind ja fragen die die Agentur für Arbeit am besten beantworten kann. Vorlaufzeit zur Meldung des voraussichtlichen Jobverlusts sind 3 Monate. Melde dich bei der Agentur für Arbeit, schilder dein fall und kläre dieses dort

Guten Tag,

Vorschuss beantragen!
Der Arbeitsagentur mitteilen das der alte AG die Arbeitsbescheinigung noch nicht ausgefüllt zurück gesandt hat.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

einfach mal den oberen teil im kasten lesen
du kannst wie schon geschrieben einen vorschuss beantragen - wie oben gesagt mit den letzten 12 abrechnungen und der kündigung die eignetlich schon vorliegen sollte wenn du dich arbeitslos gemeldet hast … in der tat wäre die längere geschichte interessant

denn nach der PZ gibt es in Ausbildungsverhältnissen für den Betrieb nur noch die möglichkeit der ausserordentlichen (fristlosen) Kündigung und dafür muss ein grober regelverstoss vorliegen und ich hoffe du hast die schlichtungsstelle bei der IHK / HWK angerufen …

ebenso „kann“ die Agentur das ALG vorläufig berechnen … das heisst einfach nur das der bescheid bis zum vorliegen der arbeitsbescheinigung nicht unanfechtbar ist.

ergeben sich aus den angaben der arbeitsbescheinigung anhalte für eine sperre … dann gibts aber auch kein ALG2 / Sozialgeld für die zeit

bis dahin? - freunde, familie, bekannte, bank …

klingt alles bissl hart aber nur gute worte helfen die auch nicht

Guten Tag,

Vorschuss beantragen!
Der Arbeitsagentur mitteilen das der alte AG die Arbeitsbescheinigung noch nicht ausgefüllt zurück gesandt hat.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

einfach mal den oberen teil im kasten lesen
du kannst wie schon geschrieben einen vorschuss beantragen - wie oben gesagt mit den letzten 12 abrechnungen und der kündigung die eignetlich schon vorliegen sollte wenn du dich arbeitslos gemeldet hast … in der tat wäre die längere geschichte interessant

denn nach der PZ gibt es in Ausbildungsverhältnissen für den Betrieb nur noch die möglichkeit der ausserordentlichen (fristlosen) Kündigung und dafür muss ein grober regelverstoss vorliegen und ich hoffe du hast die schlichtungsstelle bei der IHK / HWK angerufen …

ebenso „kann“ die Agentur das ALG vorläufig berechnen … das heisst einfach nur das der bescheid bis zum vorliegen der arbeitsbescheinigung nicht unanfechtbar ist.

ergeben sich aus den angaben der arbeitsbescheinigung anhalte für eine sperre … dann gibts aber auch kein ALG2 / Sozialgeld für die zeit

bis dahin? - freunde, familie, bekannte, bank …