Auskunftsrecht zu Gräbern

Wenn man auf einem Friefhof ein bestimmtes Grab sucht, ohne dass man mit dem Verstorbenen verwandt ist, muss dann die Friedhofsverwaltung Auskunft geben oder kann sie die Auskunft verweigern?

Hallo!

Sicherlich greift auch dort der Datenschutz.
Nur wenn man ein berechtigtes Interesse hat, dann wird man auch Auskünfte bekommen.

Und hier geht es doch nur um die schlichte Lage des Grabes, damit man da hin findet und nicht um weitergehendes, wie wer bezahlt die Grabpflege oder wie lange läuft die Ruhezeit noch usw.
Da sehe ich kein Problem.

MfG
duck313

Wenn man auf einem Friefhof ein bestimmtes Grab sucht, ohne
dass man mit dem Verstorbenen verwandt ist, muss dann die
Friedhofsverwaltung Auskunft geben oder kann sie die Auskunft
verweigern?

Nicht immer ist bekannt, wer alles in den einzelnen Gräbern liegt.

Entscheidend dürfte auch sein, wann der Gesuchte verstorben ist.

Hallo !

Diesbezüglich wird von der Friedhofsverwaltung, unbürokratisch Auskunft erteilt.

Im konkreten Fall wurde aber nicht Auskunft erteilt, weil angeblich die noch lebende Ehefrau nicht wünscht, dass die Auskunft erfolgt, deshalb frage ich ja nach der Rechtslage.

Im konkreten Fall wurde aber nicht Auskunft erteilt, weil
angeblich die noch lebende Ehefrau nicht wünscht, dass die
Auskunft erfolgt, deshalb frage ich ja nach der Rechtslage.

Du hast keinerlei Anspruch auf eine Auskunft, also kannst Du sie auch nicht erzwingen, also such gefälligst selber.

Ist doch nicht wirklich schwer, da drauf zu kommen, oder?

Nun, im Allgemeinen ist der Friedhof tatsächlich öffentlich und somit für Jedermann  zugänglich. Mir selbst ist das noch nie untergekommne, dass ein Friedhof die Auskunft veweigert über die Lage eines Grabes, weil das völliger Schwachsinn ist. Ich kenne auch keine Vorschrift, denn aus jedem Planarchiv sind diese Informationen zu entnehmen. Da hatte der Mitarbeiter wohl einen schlechten Tag! Um welchen Friedhof handelt es sich denn? Ist es ein städtischer oder ein kirchlicher Friedhof?

Es ist ein städtischer Friedhof. Es geht mir bei meiner Frage um die Rechtslage und nicht um Vermutungen oder persönliche Meinungen.

Das Recht auf Auskunft ist doch sicher geregelt, Du weißt es also, das es kein Auskunftsrecht gibt, weißt Du auch wo das steht?

Das Recht auf Auskunft ist doch sicher geregelt,

Nein.
Und genau deshalb hast Du auch keine Anspruch auf die Auskunft.