Austritt aus einem Verein

Hallo,

In der Satzung steht etwas schwammig beschrieben wie lange die Kündigungsfrist ist. Ich würde gerne mal wissen was Sie aus dieser Zeile herleiten!

" § 6 Erlöschen der Mitgliedschaft

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Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte der ehemaligen
Mitglieder, insbesondere das Recht zur Ausübung der Angelfischerei an den
Vereinsgewässern. Weiterhin erlöschen alle Rechte zur Benutzung der
Vereinseinrichtungen sowie das Recht zum Tragen des Vereinsabzeichens.
Die Rechte des Vereins gegenüber den ehemaligen Mitgliedern oder gegenüber den
Erben bleiben hiervon unberührt. Vereinseigentum, Verbindlichkeiten des ehemaligen
Mitglieds und sämtliche Angel- und Vereinspapiere sowie Vereins- und
Verbandsabzeichen sind bei Ausschluss gem. § 6, Abs. 2a) ohne Vergütung gegen
Die Mitgliedschaft endet

  • durch Austritt des Mitglieds
  • durch Ausschluss aus dem Verein
  • mit dem Tod des Mitglieds.
  1. Austritt des Mitglieds
    a) Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Jahresende erfolgen.
    Die Kündigung muss durch Einschreiben bis zum 31.12 (Poststempel)
    des dem Austritt vorhergehenden Jahres erfolgen.
    Spätere eingehende Kündigungen werden erst für das folgende Jahr wirksam. "

Wenn ich zu diesem Jahr(2011) austreten möchte, muss ich doch bis zum 31.12.(2010) des letzten Jahres die Austrittserklärung abgegeben haben oder? Und gibt es da eine Richtlinie wie lange vorher sowas vor Ort sein muss? Oder darf das der Verein wie er will festlegen? Denn wenn das so ist, wie die mir das erklären wollen, würde ich ja wenn ich ich Anfang des Jahres 2011 kündige, erst ende des Jahres 2012 raus kommen! Das währen dann gut zwei Jahre!?!

MfG

Matthias

PS: Schonmal vielen Dank im Vorraus.

Hallo Matthias,
die Kündigungsfrist, die in der Satzung steht, ist denke ich, zulässig. Sie beträgt mindestens 1 Jahr plus 1 Sekunde und höchstens 2 Jahre minus eine Sekunde. Das ist rechtens. Laut § 39 BGB darf sie höchstens 2 jahre betragen.
Ja, ja , man sollte bei einem Vereinseintritt schon mal schauen, unter welchen Bedingungen man da auch wieder raus kommt.

Petri Heil
und Viele Grüße
hgf

Das ist schon eine komische Satzung.
Aber hier ist geregelt das der AUSTRITT am 31.12. z.B. des Jahres 2010 erfolgen muss um im daraufolgenden Jahr 2011 zum 31.12. rauszukommen.
Üblich ist die vierteljährliche Kündigung zum Quartalsende. Aber das hier hier klar geregelt und sie haben recht das das im schlechtesten Fall der Kündigung im Januar dann fast 2 Jahre dauert.
mfg Jürgen Kruse

Hallo Matthias, ich sehe es so, dass man bis zum 31.12 kündigen kann (Poststempel)und somit zum 1.1. kein Mitglied mehr ist. Wenn du alse jetzt Kündigst, Kündigst du zum 31.12.2011 und bist zum 1.1.2012 kein Mitglied mehr.

PS: ich kenne viele Vereine aber so eine Kündigungsklausel hebe ich noch nie gesehen normal ist 1/4 Jährlich zum Quatal.

LG Holger

Hallo,

ich interpretiere das so, dass es nur Jahresmitgliedschaften gibt. Wenn die Kündigung rechtzeitig zum 31.12.2010 erfolgt, ist man ab dem 1.1.2011 nicht mehr Mitglied. Kündigungsfristen sind offensichtlich nicht geregelt.

mfg Herbert

Hallo,
wenn Sie bis zum 31.12.2010 gekündigt haben dann haben Sie noch bis 31.12.2011 die Mitgliedschaft für 2011 und müssen für das Jahr auch noch den Beitrag zahlen.
Normalerweise muss der Verein auch noch eine spätere Kündigung annehmen. Trotzdem ist der volle Beitrag für 2011 zu zahlen und Sie genießen auch noch die Rechte und Pflichten für das komplette Jahr.
Ich kenne die Satzung leider nicht genau, bei uns ist die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Ende des laufenden Kalenderjahres für das Kalenderjahr möglich. Das ist aber je nach Verein in der Satzung festgeschrieben.
Ich hoffe das ich helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred

Hallo,

genau richtig erfaßt. Es dauert dann insgesamt 2 Jahre.
Vereinssatzungen haben nur sehr geringe gesetzliche Vorgaben. Das Wesentliche wird von den Mitgliedern in der mindestens einmal jährlich stattfindenden Versammlung festgelegt. Satzungsänderungen können lediglich mit einer 2/3 Mehrheit vorgenommen werden, schreiben die meisten Vereine vor und muß auf der zuvor schriftlich erfolgten Ladung an alle stimmberechtigten Mitglieder versandt worden sein unter Punkt: Tagesordnung.
Man kann nun dafür sorgen, daß, wenn die Versammlungen nur spärlich besucht sind, einige Leute hinter sich zu bringen und dann die Satzungsänderung beschließen lassen. Steht nichts über eine 2/3 Mehrheit für Satzungsänderungen in der Satzung, dann genügt die einfache Mehrheit. Der Tagesordnungspunkt müßte dann lauten: Änderung der Satzung:
Kündigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, daß die Mitgliedschaft jeweils zum Ende eines Vierteljahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Wochen beendet werden kann mittels Einschreibebrief oder so ähnlich. Da haben Sie völlig freie Hand.
Kommen nur 3 Mitglieder zur Versammlung und niemand beantragt die Feststellung der Beschlußfähigkeit wegen zu wenigen Teilnehmern, dann genügt Ihnen z.B. für die 2/3 Mehrheit nur noch 1 einzige Person.
Ein Versuch wäre es wert und kostet nix.
Viele Grüße
Biomarkt

grundsaetzlich ist eine 4 Wochefrist bzw. 1 monat aus allen vertraege moeglich.
das bedeutet, niemals 1 jahr im voraus. es entstehen nachteile des vereinsmitgliedes.

der verein muss die annahme der kuendigung bestaetigen.
Abzeichen des Vereins sind Eigentum des Erhaltenden
Vorteile aus Vereinsmitgliedschaft gehen logisch verloren.

Sollte nur ein Jahresbeitrag vorgesehen sein, worin die Begruendung liegen kann, so muss es Moeglchkeiten geben sein, wonach Beispielweise Verzug in anderer Stadt Land
oder schwerer Krankheit und Verlust des Rechtshandelns,
Vormundschaft automatisch die Kuendigung erfolgen muss.mfg Helmut Hintenaus

Hallo Matthias,

ja, so ist es, laut Satzung müssten Sie bis zum 31.12.2010 gekündigt haben, wenn die Kündigung zum 1.1.2012 wirksam sein soll. Ich halte diese lange Kündigungsfrist alledings für sehr zweifelhaft, denn im Extremfall dauert es knapp 2 Jahre bis zur Wirksamkeit der Kündigung. Ich würde außerordentlich kündigen und es darauf ankommen lassen.

Mit freundlichem Grüß
Theo Stadtmüller

Hallo Maddi1983,

wenn du zum Ende 2011 austreten möchtes, so muss du am 31.12.2010 (Der Poststempel muss dieses Datum tragen) kündigen. Wenn der Poststempel erst eine Datum ab dem 01.01.2011 trägt, ist die Kündigung erst zum Ende 2012 gültig.

Solltest du diesen Termin also verpasst haben, so gibt es im BGB Ausnahmeregeln, wenn du zum Beispiel aus der Region wegziehst. Eine Möglichkeit wäre, wenn der Verein deine Mitgliedschaft kündigt und die aus dem Verein ausschließt bzw. wirft. Hierfür müssen triftige Dründe vorliegen. Zum Beispiel ausstehende Beiträge oder Verfehlungen gegen die Vereinsregeln. Bei den Beiträgen zum Beispiel ist es oft so, das Aussenstände oft nicht gerichtlich eingetrieben werden, da auch ein Verein hier erst einmal in Vorkasse gehen muss und dann auch nicht weis, ob er die Beiträge trotzt Verfahren bekommt. Die meisten Vereine können sich solche Klagen gar nicht leisten, da dies die Vereinskasse stark beanspruchen würe.

Du solltest einfach mal mit dem Verantwortlichen Vorstandsmitglied sprechen.

Gruß
Rüdiger

Hallo! Jeder Verein kann in seiner Satzung festlegen welche Fristen er für einen Vereinsaustritt vorsieht. Wenn dann die Satzung so genehmigt wird, sind diese Fristen auch verbindlich. Ich habe zwar so eine lange Kündigungsfrist noch nie gesehen, aber es ist in Ihrem Fall so wie Sie schreiben. Wenn Sie zum Jahres ende 2011 hätten austreten wollen, hätten Sie bis zum 31.12.2010 kündigen müssen.

MFG
Martin T.

Hallo Maddi 1983,

falls in der Satzung keine Kündigungszeit
z. B. 3 Monate zum Jahresende oder …
steht, kann hier auch erst am 31.12.2010 zum
31.12.2010 gekündigt werden.
Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens an
diesem einundreißigsten dem Vorstand vorliegt.
(Poststempel oder persönliche Abgabe)
Also haben Sie korrekt gekündigt, sind Sie ab 2011 nicht mehr Mitglied im Verein.
Hier kam ja die Kündigung noch im Vorjahr an.

Gruß fly

High,

kleine Ergänzung zu meiner ersten Antwort.

Wurde erst in 2011 gekündigt, oder kam das
Einschreiben nach dem 31.12.2010 an, muss
für das Jahr 2011 noch Mitgliedsbeitrag bezahlt werden.
D.h. 2011 ist man noch Mitglied und ab dem 01.01.2012
dann nicht mehr - also man hängt nicht bis Ende 2012.(Man müsste ja dann noch für 2012 Mitgliedsbeitrag bezahlen).
Außer in der Satzung steht - Kündigungfrist 2 Jahre zum 31.12.
Man sollte sich auch die Kündigung schriftlich bestätigen lassen.

Gruß fly

Wenn die Satzung beim Amtsgericht eingetragen ist, ich gehe mal davon aus, dann gilt die Kündigungdfrist so wie beschrieben.
mfg aus etelsen
manfred köster

Ich verstehe diese Bestimmung so, dass wenn Du jetzt kündigst, ab Anfang 2012 da rausbist. Solange hast Du alle Rechte und Pflichten dem Verein gegenüber. Der Verein kann das so regeln, und Du hast dem mit Deinem Beitritt ja auch zugestimmt (Verein hat die Pflicht DIe bei Aufnahme die gültige Satzung zugänglich zu machen).