Hallo,
In der Satzung steht etwas schwammig beschrieben wie lange die Kündigungsfrist ist. Ich würde gerne mal wissen was Sie aus dieser Zeile herleiten!
" § 6 Erlöschen der Mitgliedschaft
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Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte der ehemaligen
Mitglieder, insbesondere das Recht zur Ausübung der Angelfischerei an den
Vereinsgewässern. Weiterhin erlöschen alle Rechte zur Benutzung der
Vereinseinrichtungen sowie das Recht zum Tragen des Vereinsabzeichens.
Die Rechte des Vereins gegenüber den ehemaligen Mitgliedern oder gegenüber den
Erben bleiben hiervon unberührt. Vereinseigentum, Verbindlichkeiten des ehemaligen
Mitglieds und sämtliche Angel- und Vereinspapiere sowie Vereins- und
Verbandsabzeichen sind bei Ausschluss gem. § 6, Abs. 2a) ohne Vergütung gegen
Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt des Mitglieds
- durch Ausschluss aus dem Verein
- mit dem Tod des Mitglieds.
- Austritt des Mitglieds
a) Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Jahresende erfolgen.
Die Kündigung muss durch Einschreiben bis zum 31.12 (Poststempel)
des dem Austritt vorhergehenden Jahres erfolgen.
Spätere eingehende Kündigungen werden erst für das folgende Jahr wirksam. "
Wenn ich zu diesem Jahr(2011) austreten möchte, muss ich doch bis zum 31.12.(2010) des letzten Jahres die Austrittserklärung abgegeben haben oder? Und gibt es da eine Richtlinie wie lange vorher sowas vor Ort sein muss? Oder darf das der Verein wie er will festlegen? Denn wenn das so ist, wie die mir das erklären wollen, würde ich ja wenn ich ich Anfang des Jahres 2011 kündige, erst ende des Jahres 2012 raus kommen! Das währen dann gut zwei Jahre!?!
MfG
Matthias
PS: Schonmal vielen Dank im Vorraus.